Jörg V. (39) ist kein typischer Problemfan. Der Selbstständige war am 26. Oktober 2013 mit Freunden in Chemnitz, um sich das Heimspiel der Himmelblauen gegen RB Leipzig anzuschauen. Während der Rückfahrt geriet der Tag aus den Fugen.
Kurz vor Leipzig wollte der Schaffner die Fahrscheine sehen. Die Reisegruppe um Jörg V. besaß zwar ein gültiges Sachsen-Ticket. Doch unglücklicherweise waren der Leipziger und zwei Begleiter im Laufe des Tages von ihren Mitfahrern getrennt worden. Weil sich das Trio nicht ausweisen wollte, alarmierte der Zugbegleiter die Polizei.
Die Ordnungshüter nahmen die Fußballfans im Leipziger Hauptbahnhof in Empfang. Jörg V., mit 1,8 Promille erheblich alkoholisiert, fühlte sich im Recht. Die Beamten fühlten sich nicht nur auch im Recht, als sie ihn nach dem Ausweis fragten, sie waren es sogar. Weil Jörg V. dies nicht wahrhaben wollte, rief der kurzerhand seine Anwältin Sylvia Bergmann an.
Da riss der Geduldsfaden der Polizisten. Zwei Beamte beförderten den vermeintlichen Schwarzfahrer sanft auf den Bahnsteig. Bei der Aktion schlug der Angeklagte nach einem der Ordnungshüter. “Ich hab ihn an der Jacke festgehalten”, erinnert sich Matthias S. (34). “Er hat meinen Arm weggedrückt.”
Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb einen Strafbefehl: 600 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte sieht sich noch immer im Recht, legte deshalb Widerspruch ein. Bei Gericht müssen der Fußball-Liebhaber und seine Rechtsanwältin jedoch schnell erkennen, dass hier nicht viel zu holen ist.
“Der Tatbestand ist für mich erfüllt”, meint Amtsrichterin Elke Kniehase nach Vernehmung des Polizeibeamten. Statt weitere Zeugen anzuhören, verständigen sich die Beteiligten auf einen Deal. Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Jörg V. muss im Gegenzug bis Jahresende 300 Euro an eine gemeinnützige Stiftung überweisen.
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