Duyen L. (20) und Valeriya R. (21) sind keine Profis. Am 19. Juli 2013 sollen sich die jungen Damen mit einer unbekannten Begleiterin in die Umkleidekabine eines Modehauses in den "Höfen am Brühl" gezwängt haben, von Bekleidungsstücken Etiketten entfernt und diese anschließend mitgehen lassen. Der Coup fliegt sofort auf. Auf der Flucht biss eine der Frauen dem Kaufhaus-Detektiv in den Daumen.
Duyen L. hat gewiss schon schönere Tage erlebt. Den Tränen nahe gesteht die Leipzigerin am Montag im Gerichtssaal, wie sie versucht hatte, ein paar Klamotten zu stehlen. Wert des “Einkaufs”: Etwa 94 Euro.
Dass sich die Frauen zu dritt in die Umkleidekabine zwängten, rief nämlich den Ladendetektiv auf den Plan. “Eine Freundin guckte immer wieder raus. Das war auffällig”, berichtet Daniel S. (29). Der Wachmann, an dem Tag wie üblich inkognito unterwegs, sprach das Trio vor dem Geschäft an. “Habt ihr nicht etwas vergessen?”.
Statt dem Detektiv ins Büro zu folgen, ergriffen die Frauen die Flucht. Daniel S. hastete Duyen L. hinterher, ergriff schließlich ihre Handtasche. Sie schrie laut, der Verfolger wolle sie entführen. Passanten wurden auf die Szene aufmerksam. “Dadurch wurde ich abgelenkt”, schildert der Wachmann. Plötzlich spürte er einen Schmerz im Daumen. Duyen L. hatte zugebissen, konnte sich aber nicht befreien. In der Handtasche fand sich das Diebesgut.
Valeriya R. kehrte auf Bitten von Duyen L. letzten Endes freiwillig zu dem Geschäft zurück. Natürlich ohne Beute. Die Beweislage scheint dennoch klar gegen beide Angeklagte zu sprechen. Während Valeriya auf ein mildes Urteil wegen Diebstahls hoffen kann, muss sich Duyen wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung verantworten.
Weil die Verteidiger Unstimmigkeiten in den Aussagen des Kaufhaus-Detektivs erkennen möchten, lassen sie einen weiteren Zeugen laden. Ein weiterer Verhandlungstermin muss anberaumt werden. Valeriya R.’s Vater sieht die Schuld auf dem Gerichtsflur nicht bei den jungen Frauen: “Was der Herr S. gemacht hat, grenzt an versuchte Freiheitsberaubung.”
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