Der Mörder von Tagesmutter Monika C. (64) soll für sehr lange Zeit hinter Gitter. Staatsanwältin Tanja Lötschert beantragte am Dienstag neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die besondere Schuldschwere festzustellen. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren bliebe Tobias K. (24) damit verwehrt. Verteidiger Axel Kaufmann beantragte 10 Jahre wegen Totschlags.
Acht Prozesstage schwieg Tobias K. – erst heute, kurz vor den Plädoyers, äußerte sich der Wurzner zu den schweren Vorwürfen. Der 24-Jährige räumte ein, am 9. Oktober 2013 gegen 18 Uhr die Tagesmutti Monika C. (64) in ihrer Wohnung in der Kantstraße aufgesucht zu haben. Die Frau hatte ihm und ihrer Tochter vorgeworfen, ihr im Mai einen niedrigen fünfstelligen Geldbetrag entwendet zu haben, den sie in ihren Räumen aufbewahrte. Das Paar verbanden eine Liebesbeziehung und zwei gemeinsame Kinder.
Tobias K. gestand heute den Diebstahl, fühlte sich im Oktober von Monika C. und einem Privatdetektiv massiv unter Druck gesetzt. Dem Schwurgericht schildert er, seine damalige Lebensgefährtin habe nicht gewusst, dass er das Geld genommen habe. Das Gespräch mit der Frau bleibt fruchtlos. Sehr zur Enttäuschung von Tobias K., der die Tagesmutter rund eineinhalb Stunden später abermals aufsucht. “Als sie mich anspuckte, bin ich ausgerastet”, lässt er seinen Verteidiger Axel Kaufmann verlesen.
Unter Einfluss von Crystal und Alkohol habe er Monika C. einen Faustschlag verpasst. Die Dame habe daraufhin zu einem Messer gegriffen. Tobias K. erinnert sich, sein Opfer überwältigt, entwaffnet und schließlich selbst mehrfach zugestochen zu haben.
Die Version deckt sich nur in Teilen mit dem Spurenbild. So finden sich keine Hinweise auf einen Angriff gegen den Angeklagten. Tobias K. behauptet, nach der Tat in aller Eile nach einem schwarzen Notizbuch gesucht zu haben, in dem sich die Telefonnummern von den pakistanischen Freunden der Ermordeten befunden haben sollen, die diese angeblich auf ihn angesetzt habe.
Fest steht, dass der Angeklagte gestanden hat, für den Mord eine Drogen- und Sauftour unterbrochen zu haben. Ein Zeuge gab an, dass der Angeklagte nach dem Angriff zusammen mit einem Kumpel mehrere Taschen durch die Gegend schleppte. Deren Inhalt ist unbekannt.
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Staatsanwältin Tanja Lötschert vermutet, dass sich darin Schmuck und eine Spielkonsole befunden haben könnten. Beweise dafür förderte das Verfahren nicht zu Tage. Allerdings gab Tobias K. heute an, nach der Tat in der Eisenbahnstraße mehrere Gramm Crystal erworben zu haben. “Woher hatten Sie das ganze Geld?”, wollte Lötschert heute wissen. Plausible Erklärungen blieben aus.
“Der Angeklagte hat nicht aus Not oder aufgrund einer Drucksituation gehandelt, sondern aus purem Eigennutz”, resümierte die Anklägerin. Lötschert ging in ihrem Plädoyer von einem Mord aus Habgier, zur Ermöglichung einer weiteren Straftat sowie aus sonstigen niedrigen Beweggründen aus. Dem Angeklagten attestierte sie einen besonderen Grad lebensverachtender Gefährlichkeit.
Als sie das T-Shirt ansprach, das Tobias K. den Prozess über getragen hat, zeigt der Mörder die erste emotionale Regung. Das Motiv, eine weiße Faust, erfreut sich in rechtsextremen Kreisen großer Beliebtheit. In Anbetracht eines multikulturell-weltoffenen Opfers sorge dieses Kleidungsstück für Irritationen. Tobias K. grinste und schüttelte heftig den Kopf.
Lötschert verzichtete darauf, zusätzlich auf die Thor-Steinar-Jacke hinzuweisen, die der Angeklagte bei der Tat getragen hatte. Beim Strafmaß griff die Staatsanwältin in die oberste Schublade: Lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das schärfste Schwert, das das deutsche Strafrecht zurzeit anzubieten hat. Tobias K. soll das Gefängnis nicht nach 15 Jahren auf Bewährung verlassen können.
Verteidiger Kaufmann bemühte sich, Ungereimtheiten in der Beweiskette herauszustellen. Eine knifflige Angelegenheit. Viel Klein-Klein. “Letztlich gehe ich von dem Sachverhalt aus, den mein Mandant hier dargestellt hat”, erklärte der Rechtsanwalt. Dieser sei rechtlich als Totschlag zu bewerten, sein Mandant zu 10 Jahren Haft zu verurteilen.
Das Urteil wird am Freitag verkündet.
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