Jemanden als "Nazi" zu bezeichnen, sollte zumindest dann beleidigend sein, wenn die so bezeichnete Person sich fern jeglichen Verdachts rechtsextremer Einstellung befindet. Ein Mitglied der NPD hingegen als "Nazi" zu bezeichnen, mag im ersten Moment als gerechtfertigt erscheinen. Der zweite Moment gehört indes der Leipziger Staatsanwaltschaft, die im Falle der Linken-Stadträtin Margitta Hollick den Tatbestand der Beleidigung erfüllt sieht.
Folge: Am Dienstag, den 21. Januar 2014, findet um 10:30 Uhr am Amtsgericht Leipzig ein Strafverfahren gegen die Stadträtin statt. Nicht verwunderlich: Empörung allenthalben bei den Partei-Kollegen.
So melden sich Volker Külow und Sören Pellmann von den Leipziger Linken in einer Pressemitteilung zu Wort: “Bekanntlich hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2012 festgestellt, dass aufgrund vorliegender Unterlagen davon auszugehen ist, dass die NPD eine Partei ist, die eine antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung vertritt und mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist. Deshalb reichte der Bundesrat, damit auch der Freistaat Sachsen, am 3. Dezember 2013 einen NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ein, mit dem die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt werden soll.”
Vor diesem politischen Hintergrund sei das Strafverfahren nicht nur nach Beurteilung der Verfasser der Pressemitteilung ein ungeheuerlicher juristischer und rechtspolitischer Skandal: “Wir halten, ebenso wie beispielsweise die Bundeszentrale für Politische Bildung, die Verwendung des Begriffes “Nazi” zur Bezeichnung eines Parteimitgliedes bzw. parlamentarischen Funktionsträgers der NPD, insbesondere in der politischen Auseinandersetzung als Kommunalvertreter oder Parlamentarier selbstverständlich in jedweder Hinsicht für zulässig und legitim.”
Siehe dazu: http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41866/moderne-nazis-die-npd?p=1
In der Pressemitteilung der Linken heißt es weiter: “Der Begriff ist offenkundig im allgemeinen Sprachgebrauch die häufigste und gängigste Abkürzung für Mitglieder und Sympathisanten dieser verfassungsfeindlichen Partei, die sich darüber hinaus gelegentlich sogar selbst als “Nazis” bezeichnen.” Die Frage, die man an die Staatsanwaltschaft Leipzig stelle, laute daher: “Wie soll man alternativ “Nazis” nennen? Margitta Hollick, deren Vater während der Nazi-Zeit im Gefängnis saß, gehört angesichts dieser Prozessfarce unsere ganze Solidarität sowie umfängliche politische, juristische und finanzielle Unterstützung. Wir rufen die Mitglieder und Sympathisanten unserer Partei sowie alle Leipziger Antifaschisten auf, diese Unterstützung am Dienstag zum Prozessauftakt vor Ort unter Beweis zu stellen.”
Wobei man durchaus gespannt sein darf, welche Bezeichnung man von Seiten des Gerichts für Mitglieder der NPD für angebracht hält. Ein Prozess, der sicher auch über die Region hinaus Beachtung finden wird.
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