Ein Jahr lang dauerten die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bezüglich der Leipziger Firma "Unister". Offenbar mit Ergebnissen, welche aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen eine Prozesseröffnung ermöglichen. Denn jetzt wurde gegen fünf leitende Mitarbeiter des Leipziger Internet-Unternehmens Anklage erhoben. Dazu verlor man seitens "Unister" aktuell auch noch einen Prozess gegen die Verbraucherzentrale Sachsen.
Unister-Gründer Thomas Wagner und vier weiteren Managern wirft die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen Steuerhinterziehung, unerlaubten Verkauf von Versicherungsprodukten sowie Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Gegenüber LVZ-Online äußerte sich Unternehmenssprecher Konstantin Korosides. So sei die bereits erwartete Klageschrift den fünf Beschuldigten am Dienstag dieser Woche zugestellt worden und es sei am Gericht nunmehr zu prüfen, ob es zu einer Verhandlung komme. Dabei betonte Korosides, dass Unister selbst großes Interesse an der Rechtsfindung habe und diese auch konstruktiv unterstützen werde.
Dass es den Ermittlungsbehörden Ernst mit der Sache ist, zeigt der bisherige Verlauf der Ermittlungen. Unister-Gründer Wagner und zwei weitere Manager waren nach der ersten von drei Razzien im Dezember 2012 in Untersuchungshaft gekommen, später aber wieder freigelassen worden. Insgesamt wurde früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zufolge gegen acht Mitglieder der Führungsriege ermittelt.
Parallel ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft noch in weiteren Fällen gegen das Unternehmen. Dabei geht es unter anderem um angeblichen Computer- und Steuerbetrug bei mehr als 60.000 Lufthansa-Flügen. Zuletzt waren deshalb im Dezember 2013 die Räume des Unternehmens im Leipziger Barfußgäßchen von 90 Beamten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) durchsucht worden. Ein scharfer Wind weht für Unister indes nicht nur aus Dresden.
Auch die Verbraucherzentrale Sachsen hat aus ihrer Sicht einen entscheidenden Sieg gegen das Leipziger Internetunternehmen errungen. Denn ein Urteil im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Unister GmbH ist nun rechtskräftig. Hintergrund: Auf der Jahrespressekonferenz der Verbraucherzentrale Sachsen am 31. Mai 2012 hatte Geschäftsführer Joachim Betz vor dem Flugvermittlungsportal “fluege.de” der Firma Unister mit folgendem Wortlaut gewarnt: “Wir können Interessierten nur raten, Buchungen über dieses Portal nicht vorzunehmen, wenn man sich Ärger ersparen will.” In einer Pressemitteilung vom gleichen Tag wurde der Ärger von betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit dem Portal fluege.de mit folgenden Worten umschrieben: “Außerdem mussten sich Betroffene mit falschen Buchungsbestätigungen, Fehl- und Doppelbuchungen oder etwa unzulässigen Voreinstellungen plagen und sahen sich mit versteckten Kreditkartengebühren konfrontiert.”
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Gegen die kursiv gestellten Satzteile und andere Äußerungen in diesem Zusammenhang klagte die Firma. Unister sah sich wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen und eines Boykottaufrufes in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt. Zusätzlich stellte Unister Strafanzeige gegen den Geschäftsführer und die stellvertretende Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen wegen übler Nachrede und Verleumdung. Das Landgericht Frankfurt am Main wies mit Urteil vom 16. Mai 2013 (Az. 2-03 O 313/12) den überwiegenden Teil der Klage ab. Dagegen legte die Firma Unister Berufung ein. In der mündlichen Verhandlung am 05. Dezember 2013 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 16 U 101/13) machte der Senat deutlich, dass die von der Firma geforderte Unterlassung der vorgenannten Äußerungen der Verbraucherzentrale Sachsen wohl keine Aussicht auf Erfolg hätte.
Die Firma Unister zog daraufhin ihre Berufung zurück, sodass nun das Urteil des Landgerichtes Frankfurt vom 16. Mai 2013 Rechtskraft erlangt hat. Das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher übler Nachrede und Verleumdung wurde zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft Leipzig eingestellt. “Auch wenn wir nicht mit allen Äußerungen obsiegen konnten, sehen wir im Endergebnis das Urteil des Landgerichtes Frankfurt als Erfolg an”, sagt Geschäftsführer Joachim Betz. “Wir werden uns auch in Zukunft nicht den Mund verbieten lassen und unbequeme Wahrheiten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegebenenfalls drastisch aussprechen. Was wahr ist, darf auch wahr bleiben”
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