Manchmal ist es nicht leicht, mit der gezielten Verbreitung von Falschmeldungen mancher Mitmenschen klarzukommen. Auch für einen Sprecher der Sächsischen Bildungsagentur, Roman Schulz nicht. Entgegen den von der Bildungsagentur und dem Gericht selbst dargestellten Abläufen vor dem Leipziger Verwaltungsgericht, behauptet die "Elterninitiative Leipzig steht auf" ununterbrochen weiter, man habe den Besuch eines Schülers der Astrid-Lindgren-Schule in der benachbarten Notunterkunft für Asylbewerber gerichtlich gekippt. Ein paar Medien waren bereits auf diese Darstellung hereingefallen und sie wird auch jetzt noch eifrig weiter verbreitet.

Wie diese Propaganda funktioniert, konnte man zuletzt am Donnerstag, den 23. Januar 2014 im Studentenradio Mephisto in der medialen Auswirkung erleben. Eine namentlich nicht genannte Mutter erhielt die Gelegenheit, ohne dass man die Fragestellerin vorab hörte, ungefragt zu betonen, dass es nichts mit Rassismus oder einer Partei zu tun hätte, wenn man eben die eigenen Kinder nicht in die Notunterkunft lassen möchte. In einem Gespräch zwischen der Außenreporterin und der Moderatorin fällt dann das erste Mal und ohne eigene Gegenprüfung durch die Radiomacher beim Verwaltungsgericht der Satz, eine Mutter hätte vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt und ihr Kind hätte deshalb am Besuch im Rahmen des Ethikunterrichtes nicht teilnehmen müssen.

Dies entsprach bereits bei Veröffentlichung nicht den Tatsachen, man war auf eine Pressemitteilung der “Elterninitiative” hereingefallen.

Wie Gerichtssprecherin Eichhorn-Gast bereits an diesem Tag gegenüber L-IZ.de ausführte, seien die Kosten des Verfahrens der Klägerin zu Last gelegt worden. Die Mutter des Kindes hatte also das Verfahren zu bezahlen. “Zur Begründung der Kostenentscheidung zu Lasten der Antragsteller führte das Gericht aus, dass ein Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an dem Besuch der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, der mit einer einstweiligen Anordnung vorläufig zu sichern gewesen wäre, nicht zu erkennen sei”, so Eichhorn-Gast gegenüber L-IZ.

Der Fakt ist klar, die Mutter hätte das Verfahren verloren, doch bis heute auf der Seite von Radio Mephisto ist die gern durch “Leipzig steht auf” genutzte Version nicht berichtigt. Nachfragen diesbezüglich beantwortete die Initiative gegenüber L-IZ.de nicht.
Auf der Webseite der Initiative wiederum steht in einer Meldung vom 26. Januar zum Verfahrensausgang bis heute zu lesen, “… erfolgte eine Unterlassungsklage einer Mutter. Die Bildungsagentur zog Ihren Antrag zurück und stellte, dass Kind von der Exkursion frei.” (Rechtschreibfehler im Original)

Was nun am heutigen 31. Januar den Sprecher der Bildungsagentur Sachsen Stelle Leipzig (SBAL), Roman Schulz endgültig auf die Palme trieb, war wohl zudem ein aktueller Flyer, welcher mit ähnlichen Behauptungen in Umlauf gebracht wurde. “Es ist einfach falsch und auch widerlich, wie die Initiative `Leipzig steht auf’ permanent im Internet, bei Facebook und im aktuellen Flyer behauptet, in der Rechtsstreitigkeit mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig obsiegt oder ein Urteil erwirkt zu haben.”

Auch sei die SBAL ob des “ausgeübten Druckes nicht eingeknickt”. Die Schulklassenbesuche seien zudem nicht wegen der zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen Klage beendet worden, sondern mit dem letzten Besuch im Rahmen des Ethikunterrichtes am 17. Januar abgeschlossen worden.

Schulze in fast hörbar genervtem Tremolo: “Die Behauptung, dass sich das Verwaltungsgericht Leipzig der Meinung der Klägerin angeschlossen hätte, der Besuch der Kinder in der Asylbewerberunterkunft sei Kindeswohlgefährdung, ist einfach FALSCH. Vielmehr geht das Gegenteil aus den Gründen des Beschlusses (VG Leipzig, 1L 6/14 v. 20. Januar 2014) hervor. In der Begründung der Kostenentscheidung zu Lasten der Klägerin wird umfangreich dargestellt, warum die Klage keinen Erfolg gehabt hätte. Der Beschluss sollte der Klägerin – gleichzeitig Antragstellerin- hinlänglich bekannt sein!”

Bekannt vielleicht schon, doch für die Art von Verdrehungen gibt es immer einen Strauß an Erklärung, welche alle stimmen oder eben nicht stimmen können. Dass dieses Verfahren im Sinne des Kindeswohls des betroffenen Kindes eingestellt worden war, scheint die Mutter offenbar jedenfalls nicht erreicht zu haben. Nun wird es genutzt, um sich ein eigenes Urteil und Auslegungen zu basteln.

Und so bleibt Roman Schulz im Angesicht der gestreuten Darstellung nur noch zu erklären, warum er sich nochmals mit einer in roter Schrift verfassten Meldung an die Medien wandte: “Die SBAL als Landesbehörde des Freistaates Sachsen verwahrt sich gegen diese gezielten falschen Informationen auch deshalb, weil der öffentliche Eindruck entstehen könnte, dass unser Haus gerichtliche Entscheidungen nicht akzeptiert.”

Vielleicht hätte die SBAL doch auf eine Eröffnung des Verfahrens drängen sollen, um gerichtlich klären zu lassen, wo die Schulpflicht im Ethikunterricht beginnt und wo sie endet?

Zum Radiobeitrag und Text vom 23. Januar 2013 auf Radio Mephisto zum Nachhören
mephisto976.uni-leipzig.de/themen/politik/beitrag/artikel/eltern-wehren-sich-gegen-besuchsaktion.html

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