Erneut hat ihm das Gericht keinen Glauben geschenkt. Mike L. hatte heute vor dem Landgericht argumentiert, dass weder sein Tattoo ein Hakenkreuz darstellt, noch dass er dieses in der Öffentlichkeit gezeigt habe. Am 20. August 2011 war er, nach einem Spiel der Altherren-Fußballer von Lipsia Eutritzsch gegen Roter Stern, mit freiem Oberkörper am dortigen Sportlerheim gesessen und fotografiert worden. Das Foto, auf dem das Tattoo zu erkennen ist, wurde auf der Webseite des Sportvereins veröffentlicht.
Der Fotograf muss im Dezember vor Gericht erscheinen, doch erst nachdem gegen ihn Anklage erhoben worden war, wurde auch Tattooträger Mike L. angeklagt, wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.
Im März dieses Jahres wurde vor dem Amtsgericht verhandelt und Mike L. zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 43 Euro, ergo 3.440 Euro, verurteilt. Bei der Berufung vor dem Landgericht brachte er heute viele Argumente vor, um einen Freispruch zu erreichen: Eines lautete, das Foto sei ohne Genehmigung aufgenommen worden und daher als Beweismittel unzulässig.
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“Dort hing extra ein Verbotsschild und Fotografen müssen sich extra bei den Vereinen akkreditieren”, sagte Mike L. Davon hatten aber die Zeugen nichts gewusst. “Da hing kein Schild und dass man sich anmelden muss um Fotos zu machen, ist mir auch neu. Normalerweise befördern sie das Fotografieren, um das Vereinsleben zu dokumentieren”, sagte ein junger Mann, der an dem Fußballspiel beteiligt war. Die Staatsanwaltschaft wandte zudem ein, dass ein Beweisfoto, nur weil es ungenehmigt geknipst wurde, nicht vor Gericht auszuschließen sei. Und hatte damit Erfolg.
Mehrere Zeugen hatten Mike L. nach dem Spiel auf der eingezäunten Terrasse rauchen sehen und ihnen war das Hakenkreuz-Tattoo aufgefallen. “Wir haben auch darüber geredet. Zwar nicht neben ihm, doch spätestens hinterher im Auto”, so ein Zeuge. Mike L. versuchte zu argumentieren, dass – da die Terrasse eingezäunt war – er das Tattoo nicht in der Öffentlichkeit gezeigt habe. Doch auch dies konnten die Zeugen entkräften. Der Zaun war nicht blickdicht und auch Besucher konnten dahinter gelangen.
Das Landgericht bekräftigte also das Urteil vom Amtsgericht und sprach Mike L. schuldig wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole. Die Geldstrafe wurde jedoch, weil inzwischen sein Lohn gepfändet wird, auf 36 Euro pro Tagessatz, also von 3.440 Euro auf 2.880 Euro, gesenkt.
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