Er wollte Marihuana weiterverkaufen. Alles war schon eingefädelt. Marc M. war bei seinen Zwischenhändlern, hatte die beiden Beutel mit je einem halben Kilogramm der Droge in seinen Rucksack gesteckt. Da stand die Polizei in der Tür. Der Zugriff erfolgte, nachdem die Beamten die Wohnung bereits tagelang observiert hatten.
Marc M. musste sich nun vor dem Landgericht Leipzig dafür verantworten. Ursprünglich war er zusammen mit seinen Zwischenhändlern angeklagt worden. Der Bandenvorwurf gegen ihn hatte sich jedoch nicht erhärtet. So wurde bereits am zweiten Prozesstag sein Verfahren abgetrennt. Die Zwischenhändler hatten Strafen von 10 Monaten Haft auf Bewährung bis zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung bekommen.
“Marc M. war in unseren Ermittlungen als Letzter aufgetaucht”, berichtet ein Kriminalbeamter. Er und seine Kollegen beobachteten wie Marc ins Haus ging. Seinen Rucksack erkannten sie später in der Wohnung wieder.
Marc M. Gestand die Vorwürfe vor Gericht ein: “Ich wollte den Stoff verkaufen, doch dazu kam es nicht mehr.” Sein Arbeitgeber hatte lange nicht gezahlt, der Dachdecker brauchte schnelles Geld, das er hoffte durch seine Bekannten machen zu können. Er hätte es auf Provisionsbasis verkauft, musste nicht in Vorleistung gehen. “Für meinen Mandanten spricht, dass er nicht selbst konsumiert hat”, so seine Verteidigerin.
Das Gericht sprach eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung aus, dazu 75 Arbeitsstunden. Zwar war es zum Verkauf nicht gekommen, doch da Marc das Marihuana seinen Freunden abgenommen hatte, lag ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor. Richter Jens Kaden sieht eine positive Prognose für Marc gegeben.
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