Sie suchen einen Schornsteinfeger? Und antisemitische Äußerungen sind für Sie kein Problem? Dann könnte Lutz Battke genau der Richtige sein. Der parteilose NPD-Kreisrat aus Laucha (Sachsen-Anhalt) hat heute seinen Job verloren. "Schuld" daran ist das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter entschieden, dass seine Bestellung als Bezirksschornsteinfegemeister wegen fehlender persönlicher Zuverlässigkeit widerrufen werden darf.

Battke ist seit 1987 bestellt und war zuletzt für einen Kehrbezirk im Burgenlandkreis zuständig. Er betätigt sich aktiv für die NPD, ohne Mitglied der Partei zu sein. Seit 2004 ist er Vorsitzender der NPD-Fraktion im Stadtrat von Laucha, seit 2007 Mitglied der NPD-Fraktion im Kreistag des Burgenlandkreises und hatte im Jahr 2005 als unabhängiger Kandidat auf der Landesliste Sachsen-Anhalt der NPD für die Wahlen zum Bundestag kandidiert. Nebenbei machte er als Jugendtrainer des BSC 99 Laucha von sich reden.

Das Landesverwaltungsamt entzog Battke wegen seiner rechten Aktivitäten den Kehrbezirk. Der Neonazi setzte sich juristisch zur Wehr. Zunächst erfolgreich. Beide Vorinstanzen gaben ihm Recht. Doch die Bundesrichter teilten die Auffassung ihrer Richterkollegen nicht. Durch seine jahrelange aktive Beteiligung an den “Totenehrungen” für die Mörder Walther Rathenaus in Saaleck habe der Kommunalpolitiker zum Ausdruck gebracht, dass für ihn selbst schwerste und zudem antisemitische Straftaten billigenswert und die Täter gar verehrungswürdig seien, sofern sie den von ihm für richtig gehaltenen Zielen dienten. Zudem habe er mit der Kranzniederlegung die nationalsozialistische Wertung des Rathenau-Mordes übernommen, was auch in dem Kranzschleifenaufdruck zum Ausdruck gekommen sei, den die NS-Machthaber 1933 als Inschrift auf dem Grabstein verwendet hätten.

Dem komme erhöhte Bedeutung zu, weil die Eigentümer und Besitzer von Wohnungen verpflichtet seien, dem Bezirksschornsteinfegermeister den Zutritt zu ihren Wohnungen zu gestatten, und dem für ihren Bezirk zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nicht ausweichen könnten. Das Vertrauen der Bürger in eine unparteiische und rechtsstaatliche Aufgabenwahrnehmung des Bezirksschornsteinfegermeisters werde erschüttert, wenn dieser durch außerberufliches Verhalten zu erkennen gebe, dass er die geltenden Gesetze und die Grundrechte von Mitbürgern – auch von ethnischen oder religiösen Minderheiten – nicht uneingeschränkt und verlässlich achte.

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