Fast sieben Monate hat es gedauert, bis die Staatsanwaltschaft Leipzig im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod eines 42-jährigen Mannes in Leipzig-Volkmarsdorf am 31. Januar, jetzt gegen zwei Männer im Alter von 19 und 31 Jahren Anklage erhoben hat.

Die beiden Männer müssen sich wegen des Tatvorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Gegen eine 50-jährige Frau wurde Anklage wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und der unterlassenen Hilfeleistung bei der Jugendkammer des Landgerichts Leipzig erhoben.

Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft sollen sich die beiden angeschuldigten Männer am 31. Januar, wie bereits zuvor regelmäßig geschehen, in der Wohnung der Mitangeschuldigten mit dieser und dem späteren Opfer zum gemeinsamen Alkoholkonsum getroffen haben. Den beiden Männern wird zur Last gelegt, sodann während des gemeinsamen Kartenspiels zunächst den später getöteten 42-jährigen Mann aufgefordert zu haben, eine angeblich bestehende Geldschuld in Höhe von 20 Euro gegenüber der Mitangeschuldigten zu begleichen.

Nachdem der Angesprochene dieses abgelehnt haben soll, weil er an diesem Tag nicht über das Geld verfügte, soll er durch die beiden Männer unvermittelt mit erheblicher Brutalität geschlagen, getreten und körperlich misshandelt worden sein. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern weiterhin vor, den Tod des Opfers gewollt, zumindest aber billigend in Kauf genommen zu haben. Das Opfer verstarb nach Angaben der Verfolgungsbehörde noch am Tattag in der Wohnung an den Folgen der erlittenen schwersten Kopfverletzungen.

Der angeschuldigten Frau wird zur Last gelegt, sich zwar nicht aktiv an den schließlich zum Tode führenden Misshandlungen beteiligt und auch letztlich nicht den Tod des 42-.Jährigen gewollt zu haben, es aber zumindest zunächst gebilligt zu haben, dass das Opfer wegen der ausstehenden angeblichen Schulden geschlagen wurde. Zudem wird ihr zur Last gelegt, es unterlassen zu haben, die beiden Angeschuldigten von den weiteren Tathandlungen abzuhalten oder Hilfe zu holen.

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Nach mehreren Tagen soll durch alle drei Angeschuldigten gemeinsam die Leiche des Geschädigten aus der Wohnung herausgebracht und außerhalb des Hauses in einer Papierabfalltonne versteckt worden sein. Dort wurde die Leiche am 8. Februar nach einem Hinweis der angeschuldigten Frau durch die Polizei gefunden. Weitere Angaben zu Einzelheiten der durchgeführten Ermittlungen und auch zu Einlassungen der Angeschuldigten zu den Tatvorwürfen erfolgen nicht. Dies bleibt der gerichtlichen Hauptverhandlung vorbehalten.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben die beiden angeschuldigten Männer aus niedrigen Beweggründen gehandelt und sich deshalb des gemeinschaftlichen Mordes schuldig gemacht. Die angeschuldigte Frau hat sich danach zumindest der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht. Der angeschuldigte 31-Jährige befindet sich seit dem 9. Februar ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der 19-jährige Angeschuldigte befand sich zunächst seit dem 9. Februar ebenfalls in Untersuchungshaft. Im Ergebnis einer durch die Staatsanwaltschaft veranlassten forensisch-psychiatrischen Begutachtung ist er seit dem 18. Juli in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht. Die Jugendkammer wird im Rahmen der Hauptverhandlung zu prüfen haben, inwieweit er strafrechtlich für sein Handeln verantwortlich ist und welche Sanktion oder Maßregel geboten ist.

Die 50-jährige Angeschuldigte wurde am 19. Juli nach Wegfall des Tatverdachts des Mordes aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft wird über den weiteren Fortlauf des Verfahrens informieren.

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