Es war eine Nacht in der viel getrunken wurde und die mit einem tödlichen Streit endete. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen einen 20-jährigen Mann aus Eilenburg Anklage wegen des Tatverdachts des Totschlags zur Jugendkammer des Landgerichts Leipzig erhoben.
Dem jungen Mann wirft die Staatsanwaltschaft vor, am 4. November 2011 nach Mitternacht einen 19-jährigen Mann in Eilenburg mit einem Messer erstochen zu haben. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei befand sich das spätere Opfer, ein 19-jähriger Mann aus Bad Düben, zusammen mit anderen Personen als Gast in der Wohnung des Angeschuldigten in einem Mehrfamilienhaus in Eilenburg.
Im Verlauf der Nacht vom 3. November auf den 4. November 2011 soll es dann nach einem ausgiebigen Zechgelage der Anwesenden zunächst in der Wohnung zu einem heftigen Wortgefecht zwischen dem Angeschuldigten und dem späteren Opfer gekommen sein, das sich dann vor der Wohnung im Treppenhaus fortgesetzt hatte. Im Verlauf dieses Streites soll der Angeschuldigte dem Opfer einen Messerstich in den Oberkörper versetzt haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nahm der Angeschuldigte den Tod des Opfers dabei zumindest billigend in Kauf. Das Opfer erlag den durch den Messerstich erlittenen schweren inneren Verletzungen noch im Treppenhaus. Das mutmaßliche Tatwerkzeug konnte in der Wohnung des Angeschuldigten sichergestellt werden.
Der bisher nicht vorbestrafte Angeschuldigte befindet sich nach seiner vorläufigen Festnahme am 4. November 2011 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Leipzig seit dem 5. November 2011 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Sollte das Gericht den Angeschuldigten schuldig sprechen, droht diesem als Heranwachsenden im Fall der Anwendung des Jugendstrafrechts die Verhängung einer Jugendstrafe von bis zehn Jahren, bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts die Verhängung einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf und bis zu fünfzehn Jahren.
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