Gesetzliche Krankenversicherung: Wo liegen die Grenzen?
Eine entscheidende Größe der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze, auch bekannt als Jahresarbeitsentgeltgrenze. Doch was bedeutet diese Kennzahl eigentlich genau? Wir beleuchten das Thema ausführlich.
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe das Bruttojahreseinkommen reichen darf, damit Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Vereinfacht gesagt: Wer ein regelmäßiges Gehalt unterhalb dieser Grenze bezieht, ist automatisch gesetzlich krankenversichert. Wer darüber liegt, kann theoretisch zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Zwei Grenzen seit 2003
Bis Ende 2002 gab es nur eine einheitliche Versicherungspflichtgrenze. Als diese zum 1.1.2003 deutlich angehoben wurde, wären viele Privatversicherte plötzlich der Versicherungspflicht in der GKV unterlegen. Um ihnen den Bestandsschutz zu gewähren, führte man die besondere Versicherungspflichtgrenze ein. Sie liegt unterhalb der allgemeinen Grenze.
Seitdem unterscheiden sich auch die Beitragsbemessungsgrenze und die allgemeine Versicherungspflichtgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze richtet sich nach der niedrigeren besonderen Versicherungspflichtgrenze. Für das Jahr 2024 liegen die Werte wie folgt:
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro monatlich
- Allgemeine Versicherungspflichtgrenze: 5.775 Euro monatlich
- Besondere Versicherungspflichtgrenze: 5.175 Euro monatlich
Regelmäßige Erhöhungen
Um der Einkommens- und Gehaltsentwicklung Rechnung zu tragen, werden die Grenzen jährlich angepasst. In der Regel steigen sie moderat an. Ausnahmen bilden vereinzelte Sondersteigerungen, etwa 2003 als die Grenze sprunghaft erhöht wurde.
Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist die Höhe der Beiträge allerdings nicht relevant. Die Zahlung an die Krankenkasse wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Nur freiwillig Versicherte müssen die Beiträge selbst entrichten.
Ausnahmen berücksichtigen
Es gibt einige spezielle Fälle, bei denen Ausnahmeregelungen greifen. So können sich Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen von der Versicherungspflicht befreien lassen, auch wenn ihr Einkommen unterhalb der Grenze liegt.
Andersherum können Menschen trotz Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert sein. Dies trifft etwa auf Beamte, Selbstständige in der Start-Phase und Menschen mit Grundsicherung zu.
Fazit
Die Versicherungspflichtgrenze ist eine wichtige Kennzahl in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie legt fest, bis zu welchem Jahreseinkommen die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer gilt. Wer darüberliegendes Gehalt bezieht, kann zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.
Es existieren eine allgemeine und eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Der Unterschied geht auf eine Reform im Jahr 2003 zurück, als man den Bestandsschutz für Privatversicherte mit der niedrigeren besonderen Grenze gewährleistete. Beide Grenzen werden jährlich angepasst, um der Gehaltsentwicklung Rechnung zu tragen.