Private Krankenversicherung für Familien

Zuletzt aktualisiert:  29.11.2024

Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet Versicherten und ihren Familien eine umfassende Absicherung im Krankheitsfall. Auch für Kinder gibt es die Möglichkeit einer PKV-Familienversicherung, die viele Vorteile bietet.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei der Kinder in der Regel kostenlos mitversichert sind, müssen Kinder in der PKV separat versichert werden. Dies geschieht entweder über eine eigenständige Versicherung oder als mitversichertes Familienmitglied in der PKV der Eltern.

Der Vorteil einer PKV-Familienversicherung ist, dass die Leistungen individuell auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt werden können. Anders als in der GKV, in der alle Versicherten den gleichen Leistungskatalog haben, können in der PKV bestimmte Leistungen wie z.B. Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus vereinbart werden.

Zudem bietet die PKV-Familienversicherung oft auch einen besseren Schutz im Krankheitsfall. So werden z.B. alternative Heilmethoden oder Vorsorgeuntersuchungen für Kinder häufig von der PKV übernommen, während diese in der GKV nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Kinder und Privatkrankenversicherung: Ratgeber 2024

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Jede versicherte Person, auch Kinder, müssen sich eigenständig versichern. Dieser Leitfaden klärt auf, wie die Versicherung von Kindern und Jugendlichen in der PKV geregelt ist und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.

Regelungen für Ehepaare und Lebenspartner

Versicherung im Standardtarif

Für Einzelpersonen ist der Beitrag im Standardtarif auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Ehepaare und Lebenspartner hingegen zahlen zusammen maximal 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags. Dies stellt eine besondere Regelung dar.

Wechsel in die PKV bei Vorerkrankungen

Beamte und deren Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mit Anspruch auf Beihilfe können innerhalb bestimmter Fristen zu erleichterten Bedingungen in die PKV wechseln, selbst wenn Vorerkrankungen oder Behinderungen vorliegen.

Umwandlung nach Scheidung

Im Falle einer Scheidung hat der nicht-verbeamtete Partner das Recht, den PKV-Schutz in einen Vollversicherungs-Tarif umzuwandeln. Dies kann innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung und Wartezeiten erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.beamte-in-der-pkv.de.

Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche

Grundsätzliche Regelungen

  • Privatversicherte Kinder und Jugendliche haben in der Regel bis zum Ende der Schullaufbahn über einen Elternteil ihren Versicherungsschutz.
  • Mit Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder eines Freiwilligendienstes muss die Krankenversicherung neu geregelt werden.

Versicherung je nach Eltern-Konstellation

Eltern-Konstellation Regelung für Kinder
Beide Eltern privat versichert Das Kind kommt in die PKV, GKV ist nicht möglich.
Beide Eltern gesetzlich versichert Das Kind ist automatisch familienversichert in der GKV. Eltern können es jedoch privat versichern.
Ein Elternteil privat, ein Elternteil gesetzlich versichert Das Kind kann privat oder gesetzlich versichert werden. Familienversicherung in der GKV ist teilweise eingeschränkt.
Beamte Beamte erhalten für leibliche und adoptierte Kinder Beihilfe und können eine PKV ergänzen.

Aufnahme von Neugeborenen in die PKV

Die PKV nimmt ein neugeborenes Kind zu erleichterten Bedingungen auf:

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, auch bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen
  • Keine Wartezeiten

Voraussetzungen:

  1. Ein Elternteil muss bereits mindestens drei Monate bei dem Unternehmen versichert sein.
  2. Der Aufnahmeantrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt werden (rückwirkende Versicherung).

Krankenversicherung bei erkrankten Kindern

Wenn privat versicherte Kinder aufgrund einer Krankheit zu Hause bleiben müssen, haben die Eltern folgende Rechte:

  • Arbeitgebende müssen für fünf Tage im Jahr den Lohn weiterzahlen, wenn das Kind unter acht Jahre alt ist (laut Bundesarbeitsgericht).
  • Unbezahlte Freistellung: 10 Arbeitstage pro Jahr für jedes Kind unter 12 Jahren, maximal 25 Tage insgesamt (Alleinerziehende: 20 Tage pro Kind, maximal 50 Tage).

Die Regelungen zur Krankenversicherung von Kindern und Jugendlichen in der PKV unterscheiden sich erheblich von denen in der GKV. Es ist wichtig, die spezifischen Bestimmungen je nach Eltern-Konstellation zu kennen und frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten. Insbesondere bei Neugeborenen und erkrankten Kindern gelten besondere Bedingungen, die Eltern beachten sollten.

Ein weiterer Vorteil der PKV-Familienversicherung ist die freie Wahl des Arztes oder Krankenhauses. Während in der GKV oft eine Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten besteht, können PKV-Versicherte frei entscheiden, zu welchem Arzt oder Krankenhaus sie gehen möchten.

Allerdings ist eine PKV-Familienversicherung auch mit höheren Kosten verbunden. Die Beiträge richten sich nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang und können daher deutlich höher ausfallen als in der GKV.

Besonders wichtig ist es daher, die verschiedenen Angebote der PKV genau zu vergleichen und sich individuell beraten zu lassen. Denn nicht für jede Familie ist eine PKV-Familienversicherung die beste Wahl. Auch die steigenden Beiträge im Alter sollten bedacht werden, um langfristig finanziell abgesichert zu sein.

Insgesamt bietet die PKV-Familienversicherung jedoch eine gute Möglichkeit, die Gesundheitsversorgung der Familie individuell zu gestalten und eine hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Eine umfassende Beratung und regelmäßige Überprüfung der Versicherung sind dabei unerlässlich, um die passende Versicherung für die Familie zu finden.

Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet auch für Familien eine gute Möglichkeit, ihre Gesundheitskosten abzusichern. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in der PKV keine Familienversicherung, bei der Kinder kostenlos mitversichert sind. Stattdessen müssen Eltern für ihre Kinder eigene Beiträge zahlen. Doch auch hier gibt es einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Versicherung.

Wie funktioniert die PKV für Kinder?

Wenn Eltern ihre Kinder in der PKV versichern möchten, müssen sie bei der Anmeldung angeben, dass das Kind privat versichert werden soll. Die Beiträge richten sich dabei nach dem Alter des Kindes und dem gewählten Leistungsumfang. Anders als bei Erwachsenen gibt es für Kinder allerdings keine Gesundheitsprüfung. Das heißt, dass auch bei eventuellen Vorerkrankungen keine Risikozuschläge oder Ausschlüsse vereinbart werden können.

In der PKV haben Kinder die gleichen Leistungsansprüche wie Erwachsene. Sie haben also ebenfalls Anspruch auf ärztliche Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte. Die Kosten dafür werden von der PKV übernommen. Allerdings gibt es auch hier Grenzen, die je nach gewähltem Tarif variieren können. So können bestimmte Leistungen, wie z.B. Brillen oder Vorsorgeuntersuchungen, nicht in allen Tarifen enthalten sein.

Welche Vorteile bietet die PKV für Familien?

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die PKV für Familien einige Vorteile. So haben Eltern die Möglichkeit, individuelle Tarife für ihre Kinder zu wählen, die auf die Bedürfnisse und Gesundheitsrisiken des Kindes abgestimmt sind. Auch Behandlungen bei Privatärzten oder in Privatkliniken sind in der PKV möglich, was oft mit kürzeren Wartezeiten und höherer Qualität der Behandlung einhergeht.

Ein weiterer großer Vorteil ist die freie Wahl der Krankenversicherung. Eltern können ihr Kind bei der PKV versichern, egal wo sie selbst versichert sind. Das ermöglicht eine bessere Abstimmung der Leistungen und Kosten auf die individuelle Familiensituation. Auch der Wechsel in eine andere PKV ist jederzeit möglich, ohne dass dabei die Altersgrenze oder Gesundheitsprüfung eine Rolle spielen.

Was ist bei der Familieversicherung in der PKV zu beachten?

Ein wichtiger Aspekt bei der PKV für Familien ist die Beitragsanpassung. Da die Beiträge nach dem Alter des Kindes berechnet werden, steigen sie in der Regel jedes Jahr an. Zudem können sich auch Änderungen im Leistungsumfang oder Tarif auf die Beiträge auswirken. Eltern sollten daher regelmäßig prüfen, ob der gewählte Tarif noch den Bedürfnissen der Familie entspricht und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Auch bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung müssen Eltern einige Dinge beachten. So ist der Wechsel in die GKV nur möglich, wenn das Einkommen der Eltern unter der Versicherungspflichtgrenze liegt oder wenn eine Familienversicherung in der GKV möglich ist. Zudem können Kinder, die einmal privat versichert waren, später nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Die PKV bietet Familien eine gute Möglichkeit, ihre Gesundheitskosten abzusichern. Dabei haben Eltern die Möglichkeit, individuelle Tarife für ihre Kinder zu wählen und von einer besseren medizinischen Versorgung zu profitieren. Allerdings sollten sie auch die Beitragsanpassungen im Auge behalten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Private Krankenversicherung bietet auch für Familien eine gute Möglichkeit, um sich und ihre Kinder abzusichern. Bei der Versicherung von Kindern gelten dabei die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

In der Regel sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern versichert. Diese beinhaltet jedoch nicht immer alle Leistungen, die für die Gesundheit der Kinder wichtig sind. Deshalb entscheiden sich viele Eltern dafür, ihre Kinder privat zu versichern.

Damit ein Kind in die Private Krankenversicherung aufgenommen werden kann, muss mindestens ein Elternteil ebenfalls privat versichert sein. Die Versicherung kann jedoch auch auf beide Elternteile ausgedehnt werden, falls beide privat versichert sind.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der Privaten Krankenversicherung keine Altersgrenze für versicherte Kinder. Das bedeutet, dass auch volljährige Kinder weiterhin über die Familienversicherung versichert bleiben können, solange sie noch in der Ausbildung sind oder sich in einer Übergangsphase befinden.

Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung für Kinder sind in der Regel umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese beinhalten unter anderem auch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und alternative Heilmethoden.

Auch bei der Wahl von Ärzten und Krankenhäusern haben Versicherte der Privaten Krankenversicherung mehr Freiheit. Sie können sich ihre Behandler selbst aussuchen und müssen nicht auf das begrenzte Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgreifen.

Ein weiterer Vorteil der Privaten Krankenversicherung ist die Möglichkeit, individuelle Zusatzleistungen zu vereinbaren. So können Eltern beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind abschließen, um auch teurere Zahnbehandlungen abzusichern.

Allerdings ist die Private Krankenversicherung auch mit höheren Kosten verbunden. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Kindes und können im Laufe der Zeit steigen.

Fazit: Die Private Krankenversicherung bietet Familien eine gute Möglichkeit, ihre Kinder umfassend abzusichern. Sie bietet mehr Leistungen und Flexibilität als die gesetzliche Krankenversicherung, ist jedoch auch mit höheren Kosten verbunden. Eltern sollten daher gut abwägen, ob eine private Versicherung für ihr Kind sinnvoll ist.

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