Familienversicherung in der GKV: Vorsicht bei Zusatzeinkünften!
Die Familienversicherung ist zweifelsohne ein attraktives Angebot
Für viele Familien ist die kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine willkommene finanzielle Entlastung. Doch wie so oft im Leben gibt es auch bei dieser Regelung einige Fallstricke zu beachten. Ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil zeigt, dass Zusatzeinkünfte der Mitversicherten schnell zum Verlust des Anspruchs auf die beitragsfreie Familienversicherung führen können.
Einkommensgrenze beachten!
Der Kern der Sache ist eine Einkommensgrenze, die für die Mitversicherung in der Familienversicherung nicht überschritten werden darf. Im Jahr 2023 liegt diese Grenze bei monatlich 470 Euro. Nur wer unter dieser Schwelle bleibt, kann von seinem Ehepartner oder den Eltern kostenfrei mitversichert werden.
Ausnahmen, aber… Nun gibt es zwar einige Ausnahmen, die vorübergehend ein Überschreiten der Grenze erlauben, etwa durch Elterngeld oder gelegentliche Aushilfsjobs. Allerdings: Wer dauerhaft oder in größerem Umfang weitere Einkünfte erzielt, riskiert den Verlust der Familienversicherung.
Gerichtsurteil zeigt Konsequenzen
Wie ernst die Krankenkassen dieses Thema nehmen, zeigt ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf. In dem Fall ging es um eine 79-jährige Frau, die jahrelang Mieteinnahmen aus Immobilien verschwiegen und so unrechtmäßig in der Familienversicherung ihres Ehemanns verblieben war.
Die Krankenkasse erfuhr schließlich von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die sich auf jährlich rund 20.000 bis 30.000 Euro beliefen – deutlich über der Einkommensgrenze. Die Kasse hob daraufhin die Familienversicherung der Frau rückwirkend auf und wandelte sie in eine beitragspflichtige Mitgliedschaft um.
Rosinenpickerei wird kritisiert
Die Klägerin versuchte, sich mit dem Argument zu wehren, dass die „Zusammenveranlagung im Steuerrecht für die Sozialversicherung nicht verbindlich sei“. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch entschieden zurück.
In der Urteilsbegründung heißt es, ein „Dispositionsrecht könne nicht in Anpassung an die jeweilige Vorteilhaftigkeit einzelner Rechtsgebiete unterschiedlich ausgeübt werden“. Mit anderen Worten: Die Frau konnte sich nicht einfach die für sie jeweils günstigsten Angaben zur Einkommenshöhe herauspicken.
Das Urteil ist eindeutig: Die Krankenkasse handelte rechtmäßig, als sie die Familienversicherung rückwirkend aufhob und Beiträge nachforderte – denn die Klägerin hatte über Jahre gegen die Vorschriften verstoßen.
Korrekte Angaben sind Pflicht Das Urteil unterstreicht, wie wichtig es ist, der Krankenkasse korrekte und vollständige Angaben zu allen Einkünften zu machen. Andernfalls droht nicht nur der Verlust der Familienversicherung, sondern im schlimmsten Fall auch eine saftige Nachzahlungsforderung.
Wer sicher gehen möchte, sollte vorab alle möglichen Einkommensquellen sorgfältig prüfen und offenlegen. Dazu gehören neben Mieteinnahmen beispielsweise auch Kapitalerträge, Unterhalts- oder Unterstützungszahlungen und selbst gelegentliche Nebeneinkünfte aus Gelegenheitsjobs.
Lohnendes Angebot mit Pflichten
Die Familienversicherung bleibt für die meisten Haushalte trotz der strengen Regeln ein sehr attraktives Angebot: Kinder und Ehepartner sind ohne Zusatzkosten abgesichert, solange die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Wer die Vorschriften beachtet und der Krankenkasse gegenüber vollständige und korrekte Angaben macht, kann die finanzielle Entlastung durch die Familienversicherung ohne Bedenken in Anspruch nehmen. Eine lohnende Option – aber nur bei korrektem Vorgehen.
Abseits der reinen Geldfrage bringt die Familienversicherung noch einen weiteren Pluspunkt mit sich: Alle Familienmitglieder sind in einem Vertrag zusammengefasst, was den Überblick erleichtert und im Krankheitsfall viele Formalitäten erspart.
Vorteile auf beiden Seiten
Für die Krankenkassen ist die Familienversicherung ebenfalls attraktiv, denn sie sichert ihnen langfristig die Beitragszahler von morgen. Es ist also ein Geben und Nehmen: Die Versicherten profitieren von der kostenlosen Absicherung, die Kassen binden bereits in jungen Jahren potenzielle Kunden.
Fazit: Ein faires Angebot
Solange die Regeln eingehalten werden, ist die Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein faires und ausgewogenes Angebot für Versicherte und Kassen gleichermaßen. Als Kunde sollte man jedoch stets korrekt mit den Einkünften umgehen – der rechtliche Weg führt hier zu keinem Vorteil.
Stattdessen lohnt es sich, die komfortable Möglichkeit der Familienversicherung bestmöglich zu nutzen und dabei die Vorgaben zu respektieren. Eine bequeme und vor allem kostengünstige Option, die den Familienhaushalt spürbar entlastet.