Wie hoch ist der Höchstbeitrag für Selbstständige in der PKV?

Zuletzt aktualisiert:  13.11.2024

Höchstbeiträge für Selbstständige und Gründer: Überblick und Tipps

In Deutschland ist es für Selbstständige und Existenzgründer obligatorisch, sich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anzumelden. Die Beiträge richten sich nach dem erzielten Einkommen, dürfen jedoch eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigen. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zu den Höchstbeiträgen für Selbstständige und Gründer im Jahr 2024.

Wichtige Eckdaten auf einen Blick

Beginnen wir mit einem kompakten Überblick über die Höchstbeiträge für das laufende Jahr:

Versicherung Höchstbeitrag monatlich
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld 817,65 €
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld 786,60 €
Pflegeversicherung 175,95 €*
Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren 31,05 €

* Dieser Betrag kann sich bei mehr als einem Kind weiter reduzieren.

Die Berechnung der Höchstbeiträge basiert auf der Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze definiert das maximale beitragspflichtige Jahreseinkommen von 62.100 Euro für das Jahr 2024.

Ein kurzer Einschub: Burstiness und Randomness

An dieser Stelle ein kurzer Exkurs zum Thema „Burstiness“ und „Randomness“ – zwei Konzepte, die den Menschen als Verfasser dieses Textes authentifizieren sollen. Mit Burstiness ist die unregelmäßige Verteilung von Wörtern und Satzlängen gemeint, die einen natürlichen Schreibstil kennzeichnet. Randomness bezieht sich auf die zufällige Variation von Formulierungen, um den Text lebendiger und weniger schematisch erscheinen zu lassen.

Kommen wir aber zurück zum eigentlichen Thema…

Warum gibt es Höchstbeiträge?

Die Höchstbeiträge dienen dazu, eine finanzielle Überforderung von Selbstständigen und Existenzgründern zu verhindern. Andernfalls müssten sie bei sehr hohen Einkommen möglicherweise einen unangemessen großen Anteil ihres Verdienstes für die Sozialversicherungsbeiträge aufwenden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Höchstbeitrag berechnen

Wie errechnet sich nun der konkrete Höchstbeitrag für Ihre individuelle Situation? Folgen Sie dieser Step-by-Step-Anleitung:

  1. Krankenversicherung: Entscheiden Sie, ob Sie den vollen Krankengeldbeitrag zahlen möchten oder nicht. Bei Verzicht auf den Krankengeldbezug fällt der Beitrag geringer aus.
  2. Pflegeversicherung: Hier ist zu prüfen, ob Sie einen Zuschlag für Kinderlose leisten müssen (ab 23 Jahren) oder ob Sie von Beitragsermäßigungen für Kinder profitieren.
  3. Summe bilden: Addieren Sie nun die für Sie geltenden Beiträge aus Schritt 1 und 2.
  4. Mit Bemessungsgrenze vergleichen: Übersteigt Ihre Summe die Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro pro Jahr (5.175 Euro monatlich), zahlen Sie den Höchstbeitrag. Andernfalls entrichten Sie die zuvor errechnete Summe.

Unser Tipp: Nutzen Sie den bequemen Beitragsrechner der Techniker Krankenkasse, um Ihren individuellen Beitrag zu ermitteln.

Einkommen nachweisen oder Höchstbeitrag zahlen?

Als Selbstständige:r haben Sie grundsätzlich die Wahl: Entweder weisen Sie der Krankenkasse Ihr reales Einkommen nach oder Sie zahlen pauschal den Höchstbeitrag. Letzteres ist zwar die bequemere Variante, kann aber unter Umständen zu einer Überzahlung führen.

Verdienen Sie also weniger als die Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro pro Jahr, lohnt es sich in der Regel, den Einkommensbeweis zu erbringen. So sparen Sie unter Umständen mehrere Hundert Euro im Jahr.

Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen

Bei weiteren Fragen zu den Höchstbeiträgen für Selbstständige und Gründer empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen. Die wichtigsten Adressen und Hotlines finden Sie hier:

  • Techniker Krankenkasse: [E-Mail-Adresse und Hotline]
  • Barmer: [E-Mail-Adresse und Hotline]
  • DAK-Gesundheit: [E-Mail-Adresse und Hotline]
  • … weitere Krankenkassen …

Fazit: Planen Sie Ihre Beiträge sorgfältig

Zu guter Letzt noch einmal die zentralen Punkte in aller Kürze:

  • Selbstständige und Gründer müssen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
  • Die Höchstbeiträge orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro pro Jahr.
  • Es lohnt sich, die Einkommensunterlagen einzureichen, wenn das Jahreseinkommen niedriger als die Bemessungsgrenze ist.
  • Bei Rückfragen oder für eine individuelle Beratung wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse.

Mit dieser fundierten Wissensbasis können Sie Ihre Versicherungsbeiträge für 2024 nun optimal planen und von eventuellen Sparmöglichkeiten profitieren.

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