In Leipzig demonstrierte u.a. die Gruppe Pride Rebellion am Nachmittag gegen die Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes. Der Bundesgerichtshof verhandelt das Urteil gegen die Studentin Lina E. aus Leipzig und das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Auslieferung einer nicht-binären Person aus Deutschland nach Ungarn rechtswidrig gewesen sei. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 6. Februar 2025, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Leipzig: Demo für den Beibehalt des Selbstbestimmungsgesetzes

In Leipzig gab es am Donnerstagnachmittag ab 16 Uhr eine Versammlung für den Beibehalt des Selbstbestimmungsgesetzes. Zu der Kundgebung am Naschmarkt vor der CDU-Geschäftsstelle hatte die Gruppierung Pride Rebellion Leipzig aufgerufen, die sich selbst als LGBTI+, antifaschistisch, antikapitalistisch und internationalistisch beschreibt. Andere linke Gruppen werfen ihr jedoch Antisemitismus und fragwürdige Positionen vor.

Protestgegenstand war das im November in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz, welches laut den Vorwürfen von Pride Rebellion durch CDU und AfD im Falle eines Siegs bei der Bundestagswahl wieder abgeschafft werden solle.

Dem hätten sich andere Parteien angeschlossen: „Auch wenn wir bei genauerer Betrachtung des Gesetzes sehen können, dass es in vielen Punkten auch zu kritisieren ist […], müssen wir trotzdem erkennen, dass es eine lang erwartete und erkämpfte Reform darstellt, die wir uns nicht einfach wegnehmen lassen dürfen!“, heißt es im offiziellen Aufruf.

Lina E.: BGH verhandelt Rechtsmittel, Entscheidung erst Mitte März

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt aktuell über die Haftstrafe für die mutmaßliche Straftäterin Lina E. aus Leipzig. Sowohl die Verteidigung der heute 29-Jährigen als auch die Bundesanwaltschaft hatten gegen das ergangene Urteil von 2023 Revision eingelegt. Die Anwälte von Lina E. kritisierten weite Teile des Schuldspruchs als fehlerhaft, die Anklage wollte ein deutlich höheres Strafmaß erreichen.

Lina E. soll zu einer links verorteten Gruppierung gehört haben und in dieser Rolle an mehreren brutalen Überfällen auf rechtsgerichtete Personen beteiligt gewesen sein. Die Taten fanden zwischen 2018 und 2020 in Sachsen und Thüringen statt, die Opfer wurden teils schwer verletzt. Lina E. schrieben die Ermittler eine Schlüsselfunktion zu. Die Studentin war gemeinsam mit drei Männern vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden angeklagt. 2023 wurde sie nach einem Mammutprozess zu fünf Jahren und drei Monaten Strafvollzug verurteilt.

Unter anderem mit Rücksicht zweieinhalb Jahre Untersuchungshaft hatte der Senat Lina E. jedoch zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Bei der nun eingelegten Revision wird der komplexe Fall anhand der Akten auf eventuelle Rechtsfehler überprüft. Sollte das Gericht diese bejahen, ist es möglich, dass der Sachverhalt ganz oder teilweise neu vor einer anderen Kammer aufgerollt werden muss. Wie der MDR berichtet, soll am 19. März eine Entscheidung verkündet werden.

Entscheidung des BVerfG: Maja T. hätte nicht nach Ungarn ausgeliefert werden dürfen

Dagegen gibt es in einem ähnlichen Kontext jetzt schon eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): Dieses urteilte mit einer heute bekanntgegebenen Hauptsache-Entscheidung, dass die Auslieferung von Maja T. aus Deutschland nach Ungarn rechtswidrig gewesen sei. Die betroffene Person, die sich als nicht-binär identifiziert, war im Sommer 2024 an die Behörden Ungarns überstellt worden.

Dort, genauer in der Hauptstadt Budapest, soll sich Maja T. vor zwei Jahren an Überfällen auf Neonazis beteiligt haben, sagen Ermittler.

Versammlung unter dem Motto „No Extradition – Free Maja“ am 6. Juli 2024 in Leipzig. Foto: Ferdinand Uhl

Die Auslieferung aus der JVA Dresden nach Ungarn war Ende Juni 2024 erfolgt, obwohl das BVerfG dies per Eilbeschluss untersagt hatte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die betroffene Person aber bereits in Ungarn. Entsprechend schwere Vorwürfe gab es gegen die involvierten Justizbehörden, welche die Entscheidung aus Karlsruhe nicht abgewartet haben sollen. Die Verantwortlichen wiesen dies zurück: Die Ankündigung auf eine Klage von Majas Anwalt habe sie nicht erreicht, heißt es.

Dieser hatte Zweifel an menschenrechtskonformen Haftbedingungen des ungarischen Strafvollzugs angeführt, auch laufe Maja Gefahr, als nicht-binäre Person diskriminiert zu werden. Diesen Argumenten schloss sich das BVerfG an. Zudem gäbe es in Gewalt und Überbelegung in den Haftanstalten Ungarns. Majas Rechtsbeistand berichtet überdies von katastrophaler Hygiene, Bettwanzen und Kakerlakenbefall. Das Kammergericht in Berlin, welches der Auslieferung noch zugestimmt hatte, habe die Haftsituation vor Ort nicht gründlich überprüft, monierte das BVerfG.

Ob diese Entscheidung Maja zeitnah nach Deutschland holen wird, scheint aber fraglich. Der Prozess in Ungarn soll am 21. Februar starten.

Worüber die LZ heute berichtet hat:

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Was sonst noch wichtig war:

Unbekannte Täter überfielen eine Seniorin in ihrer eigenen Wohnung in Schleußig und raubten der 72-Jährigen Bargeld: Dieser erschreckende Fall, den die Leipziger Polizeidirektion heute öffentlich machte, spielte sich bereits vor zwei Tagen ab. Das Opfer konnte sich nach dem Vorfall selbst befreien und wurde leicht verletzt.

Der Tatverdächtige des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt wurde aus medizinischen Gründen ins Gefängnis nach Leipzig überstellt. Über die Ende Januar erfolgte Verlegung berichtet der MDR.

Der umstrittene Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (69) warnt kurz vor der Bundestagswahl vor Stimmen für die FDP: Diese seien unter Umständen nutzlos, so der CDU-Chef. Laut aktuellem ARD-Deutschlandtrend sei die Bevölkerung über Merz’ jüngstes Vorgehen, für einen Beschluss bzw. einen Gesetzentwurf auch AfD-Unterstützung in Kauf zu nehmen, gespalten.

Kalenderblatt:

Heute wäre er 80 geworden – wahrscheinlich. Denn die Mythen um den „King of Reggae“ beginnen schon beim Geburtsdatum. Doch nach gängigster Angabe kam Bob Marley am 6. Februar 1945 als Robert Nesta Marley in Nine Miles auf Jamaika zur Welt. Er verbrachte Teile seiner Kindheit und Jugend im Armenviertel Trenchtown, wo Musik gleichermaßen Ventil ist wie sie auch Hoffnung auf eine bessere Zukunft verkörpert.

Mit Songs wie „I shot the Sheriff“, „No Woman, no cry“, „Get up, stand up“ oder „Buffalo Soldier“ sollte Marley tatsächlich zum Weltstar avancieren. 1981 starb er mit nur 36 in Miami, USA an den Folgen von metastasiertem Hautkrebs.

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Es gibt 2 Kommentare

@S. Apfelbluete: Vielen Dank, Ihr Hinweis ist berechtigt. Die Abkürzung wurde entsprechend angepasst. Viele Grüße!

Ein kleiner Hinweis. Das Bundesverfassungsgericht wird allgemein mit BVerfG abgekürzt, auch um Verwechslungen mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu vermeinden. BVG steht in der Juristerei für das Bundesversorgungsgesetz.

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