Die Zahl der Straftaten gegen Geflüchtete hat sich im letzten Jahr verdoppelt. Während der antifaschistische Protest zunimmt, wird sich Björn Höcke bald vor Gericht verantworten müssen. Und: Die HTWK hat, nach nur einer Amtszeit, einen neuen Rektor gewählt. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 7. Februar, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Straftaten gegen Geflüchtete in Sachsen mehr als verdoppelt
Im Jahr 2023 wurden in Sachsen mehr als doppelt so viele Straftaten gegen Geflüchtete und Asylsuchende registriert wie im Vorjahr. Das ergaben mehrere kleine Anfragen der Linken-Landtagsabgeordneten Juliane Nagel. Laut Staatsministerium wurden insgesamt 266 Straftaten registriert. 2022 waren es 109 Fälle. Die Taten reichen von Sachbeschädigung bis hin zu Körperverletzung. 18 Personen wurden leicht verletzt.
Außerdem stieg die Zahl der Angriffe auf Gelüchtetenunterkünfte von 10 im Jahr 2022 auf 24 im Jahr 2023. Darunter das Anbringen verfassungswidriger Kennzeichen oder Symbolen, Sachbeschädigungen und Aufrufe zu Gewalt. Acht der Angriffe fanden in Leipzig statt. Der Großteil der Straftaten wird im Bereich der rechten politisch motivierten Kriminalität verortet.
Landtagsabgeordnete Nagel ordnete die Straftaten als Teil eines bundesweiten Trends zulasten Geflüchteter und Menschen mit Migrationsgeschichte ein. Die Taten seien Ausdruck von offenem Rassismus. Sie appellierte auch an die Regierung, sich mehr für die Sicherheit von Geflüchteten in Sachsen einzusetzen:
„Die Staatsregierung hat dafür zu sorgen, dass schutzsuchende Menschen sicher in Sachsen leben können, also auch körperlich und seelisch unversehrt bleiben. Die permanente Stimmungsmache von Faschisten der AfD und Freien Sachsen mit Schützenhilfe auch aus den Reihen der CDU muss aufhören. Dies gilt ebenso für Ministerpräsident Kretschmer und seinen Innenminister Schuster.
Wer auf Demonstrationen gegen Rechtsextremismus spricht und tags darauf lauthals schärfere Regelungen zu Abschottung und Abschiebungen sowie zur Diskriminierung von Geflüchteten fordert, der macht sich zum Teil des Problems. Genau diese Dauerproblematisierung von Migration und die Deklassierung von Menschen heizt die rassistische Stimmungsmache an.“
Klage gegen Höcke wegen Volksverhetzung zulässig
Gegen Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wurde eine Anklage wegen des Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen zugelassen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am heutigen Mittwoch mit.
In der nun folgenden Verhandlung wird Höcke sich wegen eines Posts aus dem Jahr 2022 verantworten müssen, in der er über den Täter einer Straftat in Ludwigshafen schrieb, er sei wahrscheinlich „psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“
Es ist bereits das zweite Verfahren gegen Höcke. Am Landgericht Halle wurde bereits eine Anklage gegen ihn erhoben, weil bei einer Rede in Merseburg eine verbotene SA-Losung verwendet hatte. Höcke, der früher Geschichtslehrer war, dementierte den Vorwurf damit, dass die Äußerung nicht strafrechtlich relevant gewesen sei.
Unterdessen: Petition will Höcke Grundrechte entziehen
Währenddessen haben mehr als 1,6 Millionen Menschen bundesweit die Petition „Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!“ unterschrieben. Die Initiator*innen wollen, dass die Bundesregierung einen Entzug der Grundrechte für Björn Höckes beantragt. Konkret soll er das Recht verliert, sich zur Wahl aufstellen zu lassen und ein öffentliches Amt zu bekleiden.
Die sogenannte „Grundrechtsverwirkung“ ist keine Strafe, sondern zielt darauf ab, dass der Betroffene keine verfassungsfeindlichen Tätigkeiten mehr ausüben kann. Welche Chance solch ein Antrag – auch im Gegensatz zu einem Parteiverbot hätte – und wie wirkungsvoll er für die Strukturen der AfD wäre, ist umstritten.
Am 1. September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Nach aktuellem Plan soll Höcke als AfD-Spitzenkandidat in die Wahl gehen. Die Thüringern AfD wird, wie auch die Sächsische, vom zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
Antifaschistische Demonstrationen in Dresden angekündigt
Neben den neu aufgeflammten Demonstrationen gegen Rechts veröffentlichte das Bündnis „Dresden Wi(e)dersetzen“ Informationen zum Protestgeschehen am kommenden Wochenende. Wie jedes Jahr wollen dort um den Jahrestag der Bombardements von Dresden am Ende des Zweiten Weltkrieges Rechtsextremist*innen aufmarschieren.
„Dresden Wi(e)dersetzen“ will zum einen den Aufmärschen begegnen, zum anderen aber auch das Gedenken der Stadt Dresden kritisieren. Der „Gedenkzirkus“ solle nicht verändert, sondern abgeschafft werden. „In den Fokus von Erinnerungspolitik gehört keine bombardierte Gauhauptstadt, sondern die Opfer des Nationalsozialismus: Jüd:innen, Antifaschist:innen und alle weiteren Verfolgten und Ermordeten durch das NS-Regime“, so das Bündnis.
Führungswechsel an der HTWK Leipzig
Nach nur einer Amtszeit wurde Mark Mietzner als Rektor der HTWK abgewählt. Der Erweiterte Senat wählte Prof. Dr.-Ing. Jean-Alexander Müller zum neuen Oberhaupt der Leipziger Hochschule. Die dritte Kandidatin im Rennen, Brigitte Latzko von der Universität Leipzig, erhielt keine Stimme.
Laut LVZ seien vermutlich die Stimmen der Studierendenvertretung ausschlaggebend gewesen. Zum Erweiterten Senat zählen 14 Professor*innen, sieben HTWK-Mitarbeitende und sechs Studierende. Die Veränderung sei notwendig gewesen, berichteten zwei Studierende der LVZ.
Müller will insbesondere die Digitalisierung der HTWK voranbringen, schreibt die LVZ.
Prof. Dr.-Ing. Jean-Alexander Müller ist studierter und promovierter Informatiker. Er lehrte unter anderem an der HTW Dresden, der HfT Leipzig und schließlich an der HTWK an der Professur für Computernetzwerke. Seit 2021 ist er Studiendekan der Informatik und Prodekan Lehre an der Fakultät Informatik und Medien.
Der Amtsantritt findet erst zum neuen Herbstsemester am 1. Oktober 2024 statt.
Worüber die LZ heute berichtete:
Pläne für das Naturbad Nordost: Grüne beantragen Artenschutz und Renaturierung der Parthe
Was tun gegen Hitze: Gründach soll Solaranlage auf dem Gewandhaus ergänzen
Was außerdem wichtig war: Unter anderem Deutschland hat blockiert, dass heute eine Verschärfung der EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen vor Vergewaltigungen verabschiedet werden konnte. Zentral wäre daran die Abkehr vom bisherigen „Nein heißt Nein“ Prinzip zu einem „Ja heißt Ja“-Prinzip, das die Zustimmung aller Beteiligten voraussetzt. Justizminister Buschmann legte ein Veto ein. Verschiedenste feministische und Frauenrechtsorganisationen kritisierten diese Entscheidung.
Die Kritik am Lärm des Flughafens Leipzig/Halle reißt nicht ab. Die Initiative „IG Nachtflugverbot L/H e. V.“ veröffentlichte Zahlen zu den Starts und Landungen am Flughafen. Der Verein kritisiert seit mehreren Jahren nicht nur die Lebensqualitätseinschränkungen für die Anwohner*innen, sondern auch den Flughafen an sich und die Subventionen, die er jährlich erhält.
Keine Kommentare bisher