Lina E. und ihre drei Mitangeklagten legen Revision gegen die Verurteilung ein. Derweil sorgen die neuen Kompetenzen der Ordnungsämter für gespaltene Meinungen und ab heute gelten neue Regelungen für Bahnreisende, die nun in einigen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 7. Juni 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Lina E. legt Revision ein
Der sogenannte Antifa Ost-Prozess wird die Justiz weiterhin beschäftigen. Wie das Oberlandesgericht Dresden nun mitteilte, haben Lina E. und drei weitere Angeklagte Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt. Die 28-jährige Leipzigerin wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Generalbundesanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert; die Verteidigung auf Freispruch plädiert.
Zwei der Mitangeklagten wurden zu drei Jahren verurteilt; der vierte muss für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis.
Geteilte Meinungen zu neuen Kompetenzen für Ordnungsämter
Seit kurzem dürfen die sächsischen Ordnungsämter als Polizeibehörden verstärkt Überwachungs- und Vollzugsaufgaben übernehmen. Die Beamt*innen können laut neuer Verordnung mit Schlagstöcken, Fesseln, Tränengas und Diensthunden ausgerüstet sein.
Die Stadt Dresden erklärte gegenüber MDR Aktuell, dass sie die neuen Befugnisse voraussichtlich voll ausschöpfen werde. Chemnitz begrüßt die neue Verordnung, da sie rechtliche Klarheit schaffe. In Leipzig wolle man sich zu der neuen Verordnung erst intern abstimmen.
Die Linken-Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz übt Kritik an den neuen Kompetenzen der Ordnungsämter: „Und man muss sich einfach überlegen, mit welcher Ausbildung gehen Menschen zum Ordnungsamt und sind dort Angestellte und welche Ausbildung haben Polizeibedienstete. Polizeibedienstete mit diesen Möglichkeiten sind in der Regel verbeamtet, stehen damit auch unter einer gewissen Pflicht, aber das andere sind Angestellte.“
Neue Regelungen zu Entschädigungen bei Zugverspätung
Ab dem heutigen Mittwoch gelten bei allen Eisenbahnunternehmen neue Regelungen. Bei Verspätungen mit dem Zug haben Fahrgäste nun in bestimmten Fällen keinen Anspruch mehr auf Entschädigung. Das gilt für Ereignisse, die auf höherer Gewalt beruhen und zu Verzögerungen führen.
Darunter fallen beispielsweise extreme, Jahreszeiten untypische Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Eingriffe Dritter (wie etwa Personen im Gleisbett, Kabeldiebstahl, Sabotage) und die Schuld Bahnreisender (etwa unsachgemäßes Ziehen der Notbremse). Streik und Bauarbeiten bleiben weiterhin Entschädigungsgründe.
„Bewegung Halle“ im Visier des Verfassungsschutzes und Durchsuchungen in Leipzig
Worüber die LZ heute berichtet hat: Über ein erstes Gespräch zwischen Verkehrsminister Wissing und der Initative „Lebenswerte Städte“,
den Bebauungsplan für den Wilhelm-Leuschner-Platz,
ein Hilfspaket für die Geflüchtetenunterbringung in Sachsen,
über ein Open-Air-Theater im Zoo Leipzig
und über das Buch „Das rote Sachsen“.
Was außerdem wichtig war: Der Verfassungsschutz hat nun die „Bewegung Halle“ im Visier.
Die Gruppierung soll den Staat diffamieren und das Vertrauen in die Behörden schwächen, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.
Am Stannebeinplatz soll es heute eine Durchsuchung gegeben haben. Gegenstände wurden laut Augenzeug*innen herausgetragen. Auch in der Mierendorffstraße/ Zweinaundorfer Straße soll eine Person nach einer Durchsuchung abgeführt worden sein. Über weitere Hintergründe berichten wir später an selber Stelle.
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