Eine Bildungsempfehlung darf auch in Sachsen den Eltern nicht die Entscheidungshoheit über die Zukunft ihre Kinder kappen
Im Grunde war das, was das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Donnerstag, 20. Oktober, feststellte, eine Ohrfeige für den sächsischen Obrigkeitsstaat. Auch wenn es diesmal „nur“ um die Bildungsempfehlung ging und die simple Feststellung, dass es die Eltern sind, die entscheiden dürfen, ob ihr Kind nun aufs Gymnasium geht oder nicht. Einschränken lässt sich das Recht nur vom Gesetzgeber, nicht von der Ministerin.
Aktuelle Kommentare