In den letzten Wochen gab es zumindest zwei Meldungen darüber, dass Parteien die Presse von Veranstaltungen, ganz oder teilweise, ausschlossen oder ausschließen wollen. Zuerst schloss die AfD alle Journalistinnen und Journalisten von Wahlparty nach der Landtagswahl in Thüringen aus. Jetzt will das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), bei den Gründungsparteitagen der Landesverbände in Bremen und Niedersachsen, die Presse nur bei der Eröffnung und der abschließenden Pressekonferenz zulassen.
Soll man wieder peinliche Bilder produzieren? Denken wir zurück an den Abend des 1. September, da sendete der MDR eine Live-Schaltung zu einem Reporter, der, vor dem Gasthof HopfenBerg stehend, auf die Frage „Sven, was hörst Du?“ mit „Man hört erst mal nicht viel …“ seine Antwort begann.
Ist das nötig, solche Bilder zu produzieren? Ja, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Informationsauftrag. Es hätte aber diesem Genüge getan, wenn gesagt worden wäre: „Es fand eine Wahlparty statt, Berichterstattung war unerwünscht“. Es ist peinlich, Journalisten zu zeigen, die vor verschlossenen Türen stehend kommentieren, dass sie nicht erwünscht sind.
Wie ist das bei den Gründungsparteitagen von BSW?
Wer eine Pressemitteilung beim BSW sucht, nicht nur zu diesem Thema, wird nicht fündig. Das einzige zum Thema Presse auf der Website des BSW besteht darin, dass die Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali für journalistisch-redaktionelle Angebote der Website inhaltlich zuständig ist und es eine E-Mail-Adresse für Anfragen gibt. BSW ist ein medialer Selbstvermarkter, die Medien, auch der ÖRR, geben ihnen dafür viel Raum.
Laut Tagesschau begründen die Landesverbände den Ausschluss der Presse damit, „dass die Mitglieder sich so in vertraulicher Atmosphäre kennenlernen könnten“ (Bremen) und „Wir haben viele Leute dabei, die noch nie Politik gemacht haben“ (Niedersachsen).
Die Bremer Begründung ist nicht nachvollziehbar: Bei zwischen 650 und 850 handverlesenen Mitgliedern des BSW bundesweit (je nach Quelle) werden sich die wenigen Bremer Mitglieder wahrscheinlich bereits persönlich kennen. „Neu in der Politik“ war noch nie ein Argument für den Ausschluss der Presse, gerade bei diesen Menschen besteht für die Bürgerinnen und Bürger normalerweise ein hohes Interesse an Informationen. Transparenz nach außen ist aber generell nicht in der DNA des BSW verhaftet.
Die Aussage des Landesbeauftragten des BSW in Bremen „Über die Ergebnisse der Wahl des Landesvorstands werde im Anschluss auf einer Pressekonferenz informiert“ ist, vorsichtig gesagt, seltsam. Sie lässt die Vermutung zu, dass es sich um eine Bekanntmachung des Wahlergebnisses handelt und weitere Fragen nicht vorgesehen sind.
Gehe nie zu einer Party, zu der Du nicht eingeladen bist!
Selbstverständlich muss man darüber berichten, dass diese Parteitage stattgefunden haben und wer gewählt wurde. Aber muss man anwesend sein?
Liest man im Artikel der Tagesschau „Journalisten und Journalistinnen dürfen laut Einladung nur eine halbe Stunde zu Beginn am Vormittag und bei einer Pressekonferenz am Nachmittag dabei sein“, dann entsteht der Eindruck, es geht darum, dass die Presse „harmonische Bilder“ von der Eröffnung und die Ergebnisse der Vorstandswahl verbreiten soll.
Es genügt wohl, wenn die Bilder und die Pressemitteilung an die Medien geschickt werden und diese dann, eventuell unter „Vermischtes“, darüber informieren. Es geschieht genug anderes, über das Journalistinnen und Journalisten berichten können und wo sie auch erwünscht sind.
Keine Kommentare bisher