Am Mittwoch, dem 13. März, gaben die Europaabgeordneten in Straßburg endgültig grünes Licht für neue Regeln zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und von Medien vor politischer oder wirtschaftlicher Einflussnahme mit einem Europäischen Medienfreiheitsgesetz. Ein Gesetz, das auch für regionale Medien wie die Leipziger Zeitung eine Rolle spielt. Denn es schützt auch hier wichtige journalistische Arbeit.

Die neuen Vorschriften wurden am Mittwoch im Europaparlament mit 464 zu 92 Stimmen bei 65 Enthaltungen angenommen. Sie verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, die Unabhängigkeit der Medien zu schützen, und verbieten jegliche Form der Einmischung in redaktionelle Entscheidungen.

Schutz journalistischer Arbeit

Nach den neuen Regeln dürfen Behörden Journalistinnen und Journalisten nicht dazu drängen, ihre Quellen offenzulegen – weder durch Inhaftierung oder Sanktionen noch durch Durchsuchungen von Büros oder das Installieren von Überwachungssoftware auf ihren elektronischen Geräten.

Das Europäische Parlament konnte umfangreiche Schutzmaßnahmen durchsetzen, die den Einsatz von Spähsoftware in bestimmten Fällen ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings die vorherige Genehmigung durch eine Justizbehörde, die wegen schwerer Straftaten ermittelt, auf die eine Freiheitsstrafe steht. Selbst in diesen Fällen haben die Zielpersonen das Recht, nach dem Ende der Überwachung informiert zu werden und diese vor Gericht anzufechten.

Redaktionelle Unabhängigkeit der öffentlichen Medien

Um zu verhindern, dass öffentlich-rechtliche Medien für politische Zwecke missbraucht werden, müssen Führungskräfte und Mitglieder von Leitungsgremien in transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren und für einen angemessenen Zeitraum ausgewählt werden. Eine Entlassung vor Vertragsende ist nicht möglich, es sei denn, die fachlichen Voraussetzungen werden nicht mehr erfüllt.

Die Finanzierung öffentlicher Medien muss auf transparente und objektive Weise erfolgen und langfristig tragbar sowie vorhersehbar sein.

Transparenz der Eigentumsverhältnisse

Die Öffentlichkeit soll wissen, wer die Medien kontrolliert und welche Interessen die Berichterstattung möglicherweise beeinflussen. Deshalb müssen alle Mediendiensteanbieter, die Nachrichten und Inhalte zum Zeitgeschehen bereitstellen, künftig in einer nationalen Datenbank Informationen darüber veröffentlichen, wem sie gehören und ob sie direkt oder indirekt im Eigentum des Staates stehen. Das gilt sowohl für kleine als auch für große Mediendiensteanbieter.

Gerechte Zuweisung staatlicher Werbung

Künftig müssen Medien auch über ihre Einnahmen aus staatlicher Werbung und über staatliche Finanzierung Auskunft geben, und zwar auch über Gelder aus Drittstaaten.

Werden öffentliche Gelder an Medien oder Online-Plattformen vergeben, dann muss das auf der Grundlage öffentlicher, verhältnismäßiger und diskriminierungsfreier Kriterien geschehen. Außerdem müssen Informationen über staatliche Werbeausgaben – darunter der jährliche Gesamtbetrag und der Betrag pro Medienunternehmen – künftig veröffentlicht werden.

Schutz der Medienfreiheit in der EU vor großen Plattformen

Die Abgeordneten setzten sich erfolgreich für einen Mechanismus ein, der verhindert, dass sehr große Online-Plattformen wie Facebook, X (vormals Twitter) oder Instagram unabhängige Medieninhalte willkürlich einschränken oder löschen. Diese Plattformen müssen zunächst unabhängige Medien von Quellen unterscheiden, die nicht unabhängig sind.

Die Mediendiensteanbieter wiederum werden benachrichtigt, wenn eine Plattform beabsichtigt, ihre Inhalte zu löschen oder einzuschränken. Sie haben 24 Stunden Zeit, um zu reagieren. Erst nachdem sie geantwortet haben bzw. wenn sie innerhalb dieser Zeit nicht antworten, kann die Plattform die betroffenen Inhalte löschen oder einschränken, sofern sie die jeweiligen Bedingungen weiterhin nicht erfüllen.

Die Mediendiensteanbieter haben die Möglichkeit, sich an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wenden und eine Stellungnahme des Europäischen Gremiums für Mediendienste zu beantragen. Dieses neue EU-Gremium wird durch das Medienfreiheitsgesetz eingerichtet und besteht aus den Medienaufsichtsbehörden bzw. -stellen der Mitgliedstaaten.

Der angenommene Gesetzestext.

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