Kaum ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet, steht es wieder unter Beschuss, stellt die Verbraucherzentrale Sachsen fest und meint: Das Gesetz ist ein „Schnellschuss auf Kosten der Meinungsfreiheit“. Die größten Probleme seien nicht geklärt. Was Gründe hat. Aus Sicht der Verbraucherzentrale liegen die in der Privatisierung von staatlichen Aufgaben. Was schon verblüfft.

Die Kritik der Verbraucherschützer: Eine privatisierte Rechtsdurchsetzung, die Übersprunghandlungen der Seitenbetreiber vorantreibt, und eine Clearingstelle für irrtümlich gelöschte Inhalte, von der im Gesetz nun jede Spur fehle.

Im Juni hat der Bundestag das Gesetz mit großer Mehrheit beschlossen – die Linke stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich der Stimme. Plattformbetreiber wie Facebook oder Twitter müssen innerhalb von 24 Stunden „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ von ihrer Plattform löschen.

„Was hier passiert, ist privatisierte Rechtsdurchsetzung. Eine eigentlich staatliche Aufgabe, nämlich Straftaten zu verfolgen und zu beurteilen, wird auf Unternehmen übertragen“, meint Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Diese kurze Handlungsfrist ist zusammen mit den angesetzten horrenden Bußgeldern eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit. Es ist doch klar, dass Unternehmen dann lieber einen Beitrag mehr von der Seite nehmen, der unter Umständen rechtmäßig ist, um nicht bis zu 50 Millionen Euro zu zahlen. Außerdem bleibt unklar, was genau ‚offensichtlich rechtswidrige Inhalte‘ sind.’“

Eine zumindest aus Sicht der Verbraucherzentrale recht eigenartige Interpretation. Zumindest, wenn man – wie wir – nun seit Jahren als Medienunternehmen am Markt ist.

Das Problem an dem Gesetz ist, dass es tatsächlich eine Lücke füllen soll, die der Staat zugelassen hat. Denn im Normalfall gelten für jeden, der in Deutschland etwas veröffentlicht, die Regeln des Presserechts – was die Meinungsfreiheit abdeckt, gleichzeitig aber Dinge bedingt, die die gigantischen Netzwerke der „social media“ von Anfang an unterlassen haben: journalistische Sorgfaltspflicht.

Allein schon mit der Behauptung, man sei ja „nur“ ein soziales Netzwerk, hat man ein gigantisches potjemkinsches Dorf aufgebaut und so getan, als wäre man keine Publikationsplattform und müsste auch die Regeln, wie sie zum Beispiel im Pressekodex angelegt sind, nicht beachten. Man hat die gigantischsten Veröffentlichungsplattformen mit einem Vielfachen von Nutzern, wie sie klassische Medien haben, in einen Tummelplatz der Anarchie verwandelt – und als sich dann herausstellte, dass diese Netzwerke sich zu Verbreitern von Hass, Verleumdung und Falschdarstellungen entwickelten, stellte man sich einfach dumm.

Und das Schlimme an dieser Entwicklung: Damit wuchs diesen Netzwerken nicht nur eine gigantische mediale Macht zu, sie erzeugten auch einen enormen Druck auf die im Netz aktiven Blogger und klassischen Medien, dieser Jagd nach unbeschränkter Aufmerksamkeit Tribut zu zollen. Ergebnis: Viele einstmals seriöse Zeitungen öffneten ihre Kommentarspalten ohne jegliche Kontrolle und ließen die Nutzer dort die Gemüter austoben. Und das, obwohl man in diesen Häusern eigentlich weiß, was Sorgfaltspflicht bedeutet und was „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“.

Da war es schon erstaunlich, dass der Deutsche Journalisten-Verband e.V. die „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ in Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) genauso unterschrieb wie der Deutsche Presseverband.

Deswegen haben wir die Debatte um dieses Gesetz recht skeptisch betrachtet. Denn gerade der Punkt, den die Verbraucherzentrale als kritisch betrachtet, sehen wir als hochnotwendig an. Gerade weil er zeigt, dass Meinungsfreiheit nicht funktioniert, wenn es dabei keine Sorgfaltspflicht gibt und klare Regeln, was in einer friedlichen Gesellschaft ganz bestimmt nicht veröffentlicht gehört.

Die Verbraucherzentrale Sachsen: „Ist ein Unternehmen unsicher, ob ein Inhalt ‚offensichtlich rechtswidrig‘ ist, hat es grundsätzlich sieben Tage Zeit, ihn rechtlich zu bewerten und gegebenenfalls zu löschen. Die Überprüfung kann eine ‚anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung‘ übernehmen. Geschaffen werden soll sie von den Anbietern. Reguliert ist sie deshalb, weil die Einrichtung gesetzliche Kriterien erfüllen, staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht sein muss.“

„Diese Einrichtung löst aber nicht das Problem des Overblockings, wenn andererseits die 24-Stunden-Löschpflicht besteht“, meint Andreas Eichhorst. „Aktiven Verbraucherschutz hätte man mit einer Clearingstelle für fälschlich gelöschte Beiträge betreiben können. Das Gesetz wurde ohne Clearingstelle durchgewinkt. Das ist für mich völlig unverständlich.“

Aber gerade an diesem Punkt muss widersprochen werden. Es geht immer um Verantwortung, Respekt, Verzicht auf Diskriminierung und „unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid“, wie es im Pressekodex heißt. Gerade die Social-Media-Giganten haben mit ihrer laissez-faire-Haltung eine Grundstimmung erzeugt, als sei im Netz alles erlaubt und alles durch das Wörtchen Meinungsfreiheit gedeckt.

Die meisten Leute, die das Wort so bräsig im Munde führen, lesen immer nur Satz eins im Artikel 5 unseres Grundgesetzes, wo es heißt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Im Satz zwei geht es aber so weiter: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Es ist also schlicht falsch, zu behaupten, es könne eine allgemeine Unsicherheit geben darüber, was veröffentlicht werden darf und was nicht. Was es gibt, ist die fehlende Durchsetzung. Der Staat hat sich wohlweislich zurückgehalten, weil er eigentlich davon ausgehen konnte, dass die Medien verantwortungsvoll mit ihren Veröffentlichungen umgehen.

Das haben aber Facebook und Co. nicht getan. Selbst als die Hasswellen durchs Netz rollten, mussten sie regelrecht zum Jagen getragen werden. „Social Media“, so wie sie bei Facebook und Twitter konstruiert sind, sind Veröffentlichungsplattformen. Nur haben Mark Zuckerberg und seine renditeverliebten Freunde die Kontrolle einfach mal eingespart – keine Redakteure, keine Moderatoren. Logisch, dass die Sache völlig aus dem Ruder lief.

Und die Krokodilstränen um jene Unternehmen, die unsicher sein sollen, „ob ein Inhalt ‚offensichtlich rechtswidrig‘“ ist, weinen wir auch nicht mit. Solche Unternehmen können keine seriösen Medienunternehmen sein. So seltsam das klingt: Wirkliche Meinungsfreiheit ist in einer Gesellschaft nur möglich, wenn sich alle, die veröffentlichen, an die simpelsten Regeln von Respekt und Fairness halten.

Dass das Gesetz von Heiko Maas eher eine Hilfskrücke und ein Notnagel ist, ist keine Frage. Aber die Zerstörungen der vielgepriesenen Meinungsfreiheit haben andere zugelassen und forciert. Und dazu gehören auch einige einstmals seriöse Medien, die in ihrer Jagd auf „Reichweite“ Volkes Zorn erst recht angeheizt und alle Kommentarkanäle geöffnet haben. Diesen Unternehmen das Wort zu reden, das hat mit Verbraucherschutz wirklich nichts zu tun.

Serie: „Medien machen in Fakenews-Zeiten“.

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