Am 20. September entschied der Bundesgerichtshof, dass die Publikation der sächsischen NPD-Fraktion "Klartext" an 200.000 Leipziger Haushalte verteilt werden muss. Die Post hatte den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Verteilung schon 2008 verweigert, weil der Adressatenkreis nicht genauer benannt wird. 2010 zog die NPD vors Landgericht Leipzig.

Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht in Dresden wies 2011 auch die Revision ab. Die NPD-Fraktion zog also vor den Bundesgerichtshof und bekam nun recht. Zumindest in der Frage, ob die Post solche Massenverteilungen ohne konkrete Adressvorgabe leisten soll oder nicht. Dazu – so stellt der Bundesgerichtshof fest – ist sie als universaler Aufgabenträger verpflichtet.

Selbst in der Pressemitteilung aber machten die Richter deutlich, dass sie die Begründung der Post, die Verteilung der NPD-Postille zu verweigern, nicht nachvollziehen können. Eigentlich hatten sie vom Inhalt her entschieden, dass die Deutsche Post nicht für die NPD Extra-Regeln in der Verteilung aufstellen darf. Ihre Beförderungsbestimmungen geben solche Sonderregeln nicht her. Auch dann nicht, wenn es bei der Verteilung von NPD-Drucksachen immer wieder zu Ärger mit den Leuten kommt, die die nationalistischen Botschaften nun wirklich nicht haben wollen.

Der BGH hat aber auch ausdrücklich betont, dass es sehr wohl Gründe gäbe, den Vertrieb von NPD-Schriften zu verweigern. Die müssen nur eben auch klar benannt werden: “Ausgeschlossen wäre die Beförderung allerdings dann, wenn besondere Ausschlussgründe vorliegen, etwa weil der Inhalt der Publikation gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 PUDLV) oder rassendiskriminierendes Gedankengut enthält (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 PUDLV). Dazu hatte die Deutsche Post jedoch nichts vorgetragen.”

Das ist dann wohl deutlich.

Auch wenn der NPD-Chef und Fraktionsvorsitzende Holger Apfel das am 20. September noch etwas anders interpretierte: “Nachdem zwei Instanzen mit zum Teil wirklich abenteuerlichen Begründungen unsere Klage gegen die Deutsche Post abgewiesen hatten, ist die heutige Entscheidung um so erfreulicher. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung im Juni deutlich gemacht, dass die politische Richtung bei der Frage der Verpflichtung zur Verbreitung als Postwurfsendung keine Rolle spielen könne.”
Die Post hatte freilich keine Bedenken zu den Inhalten der Drucksache vorgetragen – wohl in dem Irrglauben, man könne sich irgendwelche haltbaren Vorwände gegen NPD-Drucksachen zusammenbasteln, ohne das wirkliche Problem zu benennen. Und so werden die Leipziger möglicherweise in der nächsten Zeit die aktuelle Ausgabe der NPD-Publikation “Klartext” von der Post bekommen. Und dann?

Die meisten werden damit wohl machen, was sie auch sonst mit unerbetener Werbung tun: im Papiercontainer entsorgen.

Die Stiftung Friedliche Revolution findet freilich, das könne man auch anders handhaben. Der Vorstand der Stiftung Friedliche Revolution will die Druckschrift “Klartext”, wenn sie denn im Briefkasten landet, gleich im Anschluss vor dem Leipziger NPD-Büro in der Odermannstraße 8 niederlegen und hofft auf zahlreiche Sympathisanten.

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Und wer sich an dieser gezielten Rückgabe einer unerwünschten Parteischrift der NPD beteiligen möchte, findet auf der Internetseite der Stiftung Friedliche Revolution diese Botschaft an die Leipziger Bürger und Bürgerinnen bezüglich des Umgangs mit der zu erwartenden Postwurfsendung:

“Liebe Leipzigerinnen, liebe Leipziger,

nach dem Urteil des BGH vom 20.September 2012 ist die Deutsche Post AG entgegen ihrer Auffassung dazu verpflichtet, Postwurfsendungen der NPD auszutragen. Dem Vernehmen nach müssen ca. 200.000 Leipziger Haushalte damit rechnen, in den nächsten Tagen Post von der NPD zu erhalten. Wir gehen davon aus, dass die NPD mit ihrer Publikation ‘Klartext’ kein anderes Ziel verfolgt, als dadurch weiterhin ihr abstruses, menschenverachtendes Gedankengut unter die Menschen zu bringen. Der Vorstand der Stiftung Friedliche Revolution wird daher das unerwünschte Papier aus Protest gegen den Versuch der flächendeckenden rechten Propaganda in unserer Stadt dem Absender zurückgeben.

Zu diesem Zweck wird sich der Vorstand der Stiftung Friedliche Revolution am Abend der Verteilung in die Leipziger Odermannstraße 8 begeben, um das Papier vor dem Abgeordnetenbüro des NPD Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel abzulegen. Wir sind sicher, mit unserer Haltung nicht alleine zu sein.

Der Vorstand der Stiftung Friedliche Revolution.”

Die Stiftung Friedliche Revolution:
www.stiftung-fr.de

Die Mitteilung des BGH zum Urteil am 20. September:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=61632&linked=pm&Blank=1

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