LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 84, seit 23. Oktober im HandelDas deutsche Schulsystem und damit auch das sächsische ist heterogen. So weit, so bekannt. Heterogenität ist wichtig, lässt der Sächsische Kultusminister der „Leipziger Zeitung (LZ)“ ausrichten. Dass Heterogenität die über 6.300 Lehrer an den 406 freien Schulen in ihren Karrierechancen benachteiligt, ist ihm allerdings nicht so wichtig.
Dass Lehrer sich oft benachteiligt fühlen, ist bereits oft genug in diversen Medien und auf unterschiedliche Art und Weisen thematisiert worden. Auch, dass Lehrer innerhalb eines Kollegiums unterschiedlich behandelt werden, sollte seit der Verbeamtung von Kollegen im Alter von 42 und jünger nicht mehr neu sein. Seitdem das sächsische Kultusministerium Lehrkräfte über den Beamtenstatus locken beziehungsweise binden möchte, geht ein Riss durch die Lehrerzimmer des Landes.
Auf der einen Seite diejenigen, die in den letzten Jahrzehnten zwangsweise in Teilzeit gehen mussten, weil es zu wenige Schüler gab und später nicht immer aus der Teilzeit entlassen wurden, obwohl es mehr zu tun gab. Auf der anderen Seite die jüngeren Kollegen, die mehr Sicherheit und mehr Netto für die gleiche Arbeit bekommen wie ihre Kollegen auf dem Nachbarstuhl.
Aber dass es auch Benachteiligungen zwischen staatlichen und freien Schulen gibt, wird selten thematisiert. Dabei ist nicht die Rede von dem hinlänglich thematisierten Wettbewerbsnachteil, den freie Schulen durch die Verbeamtung haben, denn diese ist ja bekanntermaßen an eben diesen nicht möglich. Insofern wäre auch eine Statistik zur Binnenwanderung der Lehrerschaft zwischen staatlichen und freien Schulen interessant. Diese könnte nämlich darüber hinaus aus einem anderen Grund stattfinden.
Lehrern an freien Schulen ist es nicht erlaubt, sächsische Studien-Referendare an den Lehrerausbildungsstätten zu unterrichten. Diese Stätten, kurz Seminar genannt, besuchen Referendare einmal wöchentlich in ihrer 18-monatigen Ausbildung, die sie nach dem Studium absolvieren.
Der Laie wird jetzt vielleicht fragen: Warum sollen auch Lehrer an freien Schulen, Referendare ausbilden? Die Antworten darauf sind recht simpel: Es arbeiten zahlreiche Referendare während ihres Vorbereitungsdienstes an freien Schulen, freie Schulen nehmen der Universität genauso Praktikanten wie staatliche Schulen ab und Lehrer an freien Schulen haben im Zweifel genau das gleiche Studium absolviert wie Lehrer an staatlichen Schulen – vorausgesetzt es sind keine Quereinsteiger.
Die Situation ist dem Sächsischen Kultusministerium bekannt. Ändern will es der Minister nicht. „Die Gestaltung des Referendariates ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates“, heißt es lakonisch aus Dresden und genauso nichtssagend, denn es geht ja nicht um die Gestaltung, es geht um die Ausformung.
Selbst in den letzten Jahren, als Sachsen aufgrund des massiven Lehrermangels neue Ausbildungsstätten eröffnet hat, eine hohe Zahl an Referendaren zum Dienst zugelassen wurden und Seminargruppen wochenlang ohne Betreuer waren, hat sich Sachsen nicht seiner Ressourcen an freien Schulen entsonnen.
Warum ist das signifikant? Es gibt im Lehrerberuf Aufstiegschancen. Es gibt sie in der Schule: vom Lehrer zum Fachschaftsleiter oder zum Fachleiter, bis hin zum Oberstufenberater, stellvertretenden Schulleiter oder Schulleiter. Die Reihenfolge ist dabei beliebig und nicht verpflichtend.
Man kann aber auch außerhalb der Schule weiterkommen indem man sich am Seminar als Fachausbilder oder Hauptausbilder bewirbt. Fachausbilder übernehmen die konkrete Ausbildung in den Fachdidaktiken der Fächer, Hauptausbilder die Ausbildung in Pädagogik. Wer am Seminar arbeitet, fördert Referendare intensiv und ist vor allem qua Amt auch verpflichtet, eng am Puls der Zeit und der Forschung zu sein.
Darüber hinaus verringert sich die Anzahl der eigenen Unterrichtsstunden wie sich die Zahl der Stunden an der Ausbildungsstätte vergrößert. Referendare können auch im Unterricht besucht werden. Wenn dem Land Sachsen Heterogenität wichtig wäre, müssten hier doch eigentlich die Türen offen stehen, oder? Nun lassen sich Lehrer an freien Schulen vielleicht vertrösten, dass diese Karriere-Option nicht für sie existiert, wenn ihre Rolle im sächsischen Schulsystem klar definiert wäre. Das ist sie aber nicht.
Denn zwar dürfen diese Lehrer nicht an diese Ausbildungsstätte, weil das ja eine „hoheitliche Aufgabe des Staates ist“. Das Abitur evaluieren oder Abituraufgaben für den Aufgabenpool dürfen sie allerdings für den Staat. Beides wird nicht extra vergütet, beides ist enorm zeitaufwendig. Für Abituraufgaben müssen beispielsweise im Bereich Englisch Texte gesucht werden, Aufgaben dazu angepasst, erstellt und Erwartungsbilder entworfen werden. Der zusätzliche Zeitaufwand beträgt weit über drei volle Arbeitstage.
Vor dem Hintergrund dieser Gemengelage entsteht der Eindruck, dass Lehrer an freien Schulen Pflichten, aber keine Rechte haben. Konfrontiert mit der Frage: „Welche Rechte haben Lehrer an freien Schulen im Vergleich zu Lehrern an staatlichen Schulen nicht?“ antwortet das Sächsische Kultusministerium derart: „ Grundsätzlich trifft jeder Lehrer selber die Entscheidung, ob er an einer staatlichen Schule oder an einer freien Schule unterrichten möchte. Beides hat Vor- und Nachteile. Eine freie Schule hat z. B. die Vorteile, dass die Klassen zum Teil viel kleiner sind und andere Konzepte ausprobiert werden können. Insofern kann ich den Eindruck, Lehrer hätten an einer freien Schule nur Pflichten und keine Rechte nicht nachvollziehen.“
Eine Antwort, die zynischer kaum sein kann. Jahrzehntelang hat der Freistaat Sachsen nur wenige Lehrer eingestellt, freie Schulen blieben für diese Bewerber, so sie denn in Sachsen bleiben wollten, als einzige Alternativen übrig. Im Kultusministerium meint man ob des Zulaufs von Lehrern an öffentliche Schulen aufgrund der Verbeamtung, dass freie Schulen ja jahrelang von dieser nicht vorhandenen Einstellungspraxis profitiert haben und nun eben der Staat mal profitieren würde.
Die nicht vorhandene langfristige Planung des Landes gilt also als Feigenblatt für die Dysbalance in den Aufgaben. Aber, die Frage sei erlaubt: Was wäre eigentlich, wenn alle freie Schulen plötzlich schließen würden? Eine Stadt wie Leipzig, die ohnehin für mindestens 12.000 Schüler in Zukunft weitere Schulen bauen muss, hätte ein noch größeres Problem, für alle eine Lernstätte zu finden.
Schon am 15.11.2013 hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil festgestellt, dass das öffentliche Schulwesen und das Privatschulwesen gleichermaßen Adressaten des Bildungsauftrages der Verfassung des Freistaates Sachsen sind. Ein Vorrang des einen oder des anderen besteht nicht. Das Kultusministerium tut sich seitdem bereits schwer, freie Schulen gleichermaßen zu finanzieren. Lehrer an freien Schulen in ihren Karrierechancen gleichzustellen, scheint da ein frommer Wunsch zu bleiben.
Zur Einordnung: Die 406 freien Schulen sind etwas weniger als ein Viertel der Schulen in Sachsen, die rund 6.300 Lehrer stellen ein Sechstel der Gesamtlehrerzahl. Mit rund 72.000 Schülern lernt über ein Sechstel der sächsischen Schüler an den freien Schulen Sachsens.
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