Früher war der Verlag Volk und Wissen mal der Schulbuchverlag der DDR, heute gehört er zu Cornelsen und produziert „maßgeschneiderte Unterrichtsmaterialien“. Auch solche für den Biologieunterricht. Aber da waren wohl nicht nur einige junge Eltern entsetzt, als sie ein Heft für die 10. Klasse in die Hand bekamen, das den Kindern eine Rassenlehre andient, die es in Sachsens Lehrplänen überhaupt nicht mehr geben dürfte.

Das Problem aber ist: Solche Unterrichtsmaterialien bedürfen keiner Genehmigung. Zumindest behauptet das Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf eine Anfrage der Grünen hin.

Denn ganz offenkundig kommt das Themenheft „Naturwissenschaft Biologie, Chemie, Physik – Farben“ aus dem Jahr 1998 noch immer in sächsischen Schulen zum Einsatz, obwohl der Begriff „Menschenrassen“ seit 2004 aus sächsischen Lehrplänen gestrichen wurde. Sehr spät. Es hat sehr lange gedauert, bis Sachsens CDU-Regierung für das Thema überhaupt sensibilisiert werden konnte.

Aber richtig sensibilisiert zeigt sich Piwarz auch jetzt nicht, nachdem die Grünen-Landtagsabgeordnete Petra Zais von Eltern informiert wurde und sie sich deswegen mit einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung gewandt hatte. Das ihr zugesandte Material dokumentiert, dass im Unterricht einer 10. Klasse im Fach Biologie einer sächsischen Oberschule die „Rassenlehre des Menschen“ Thema war. Es wurden verschiedene „Rassenkreise“ ausgewiesen, denen von den Schülerinnen und Schülern typische Hautfarben, Haar-, Nasen- und Gesichtsformen zugeordnet werden mussten.

Mit Rasse hat das alles nichts zu tun, sondern nur mit Phänotyp – einer Anpassungsleistung menschlicher Gene an unterschiedliche klimatische Bedingungen. Doch damit haben sich die Schüler eher nicht beschäftigt. Das Heft vermittelt tatsächlich das alte, falsche Rasse-Denken, das bis in die NS-Zeit gültig war. Es lässt eher erschrecken, wie lange sich der Begriff in (west-)deutschen Lehrplänen gehalten hat, ohne dass sich Kultusminister bemüßigt fühlten einzuschreiten.

Darstellung der Zuordnung von typischen Hautfarben, Haar-, Nasen- und Gesichtsformen zu "Rassenkreisen" einer Schülerin bzw. eines Schülers. Foto: Grüne Fraktion Sachsen
Darstellung der Zuordnung von typischen Hautfarben, Haar-, Nasen- und Gesichtsformen zu „Rassenkreisen“ einer Schülerin bzw. eines Schülers. Foto: Grüne Fraktion Sachsen

Und auch Kultusminister Christian Piwarz (CDU) begnügte sich in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage damit, darauf hinzuweisen, dass das Kultusministerium die Inhalte des betreffenden Themenheftes (Naturwissenschaften Biologie, Chemie, Physik – Farben) nicht unterstütze.

Da dürften nicht nur Eltern staunen. Wie kommt so ein Heft dann in den Biologieunterricht, wo es eindeutig nichts zu suchen hat? Duldung ist auch Unterstützung.

„Diese Antwort des Ministers reicht mir nicht. Damit stiehlt sich die oberste Schulaufsichtsbehörde aus der Verantwortung“, kritisiert Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag.

„Der Minister muss dem Einhalt gebieten! Dass der Begriff ‚Menschenrasse‘ 2004 aus den sächsischen Lehrplänen gestrichen wurde, ist gut. Doch damit ist es nicht getan. Es ist reichlich dürftig, wenn Piwarz auf die Eigenverantwortung der Schule und der Schulleitung verweist und an den allgemeinen Erziehungs- und Bildungsauftrag erinnert, der im Schulgesetz formuliert ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keinerlei Reaktionsmöglichkeiten geben soll. Das rassistische Themenheft aus dem Verkehr zu ziehen, wäre das mindeste.“

Seit 2017 sind alle Druckwerke, mit Ausnahme der Unterrichtsfächer Religion und Ethik, zulassungsfrei. Das heißt, welche Lehrbücher und Lehrmaterialien eingesetzt werden, entscheidet die Lehrerin oder der Lehrer. Andererseits gibt es für alle Fächer streng durchdeklinierte Lehrpläne samt Inhalten und angesetzten Stunden-Soll. Es lässt sich eigentlich nicht vermitteln, wenn Lehrer Unterrichtsmaterialien verwenden, die nicht nur nichts mit den gültigen Lehrplänen zu tun haben, sondern auch noch ein eindeutig falsches Bild vom Menschen vermitteln.

„Die Freiheiten bei der Beschaffung und beim Einsatz von Lehr- und Lernmitteln sind grundsätzlich richtig. Weder geht es darum, sämtliches Unterrichtsmaterial einer Prüfung zu unterziehen, noch darum, die pädagogische Freiheit der Lehrerinnen und Lehrer zu beschneiden. Wenn aber offenkundig rassistisches Material im Unterricht verwendet wird, muss die Schulaufsicht eingreifen“, fordert Zais. „Alles andere wäre ein Skandal.“

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