Im April stellte der Sprecher für Hochschul- und Wissenschaftspolitik der Linksfraktion im Landtag, René Jalaß, mehrere Fragen zum Lernen an Sachsens Hochschulen. Denen geht es in manchen Teilen nicht besser als den sächsischen Schulen. Bei wichtigen Hochschulbauten herrscht ein Sanierungsstau. Und wie sieht es eigentlich mit der Qualität in den Studienfächern aus? Wer prüft das? Und vor allem: wann?
Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage, die René Jalaß am 22. Mai (Drs. 6/13152) zum Thema der externen Evaluation von Studiengängen erhielt, zeige vor allem eines, stellt die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften fest: Einheitliche Qualitätssicherungsstandards sucht man an Sachsens Hochschulen vergeblich. Zudem scheint das Wissenschaftsministerium noch nicht einmal zu wissen, was an den sächsischen Hochschulen im Hinblick auf Qualitätssicherung eigentlich passiert.
Paul Hösler, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), kommentiert das Ergebnis der Anfrage so: „Neu eingerichtete und wesentlich geänderte Studiengänge müssen extern evaluiert werden. Durch diese Regelung im Hochschulgesetz soll sichergestellt werden, dass studierbare Programme entwickelt werden. Eine vorgegebene Frist ist dafür jedoch nicht vorgesehen.“
Und zwar aus gutem Grund: Die Verfasser der Vorschrift im „Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz“ gingen sichtlich davon aus, dass das neue Studienangebot zeitnah, möglichst kurz nach seiner Aufnahme evaluiert wird.
Aber das interpretiert das Ministerium jetzt so: „Einleitend wird darauf hingewiesen, dass es nach den gesetzlichen Vorgaben des § 9 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) keine Rechtspflicht der staatlichen Hochschulen gibt, eine Akkreditierung zur Qualitätssicherung ihrer Studiengänge durchführen zu lassen. Es steht den Hochschulen frei, sich für eine Akkreditierung oder für eine andere Art der Evaluierung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 SächsHSFG zu entscheiden. Auch für die damit verbundenen Fristen gibt es keine Vorgaben.“
Das klingt nach sehr viel „Freiheit“. Aber die Hochschulen lassen oft ganze Studienzyklen vorbeigehen, bevor sie auch nur die erste Evaluation ansetzen. Die Antwort aus dem Ministerium verdeutliche, so Hösler, dass die Abstände durchgeführter Evaluierungen vollkommen unpassend geplant sind.
„Hochschulen setzen externe Evaluationen erst nach fünf oder mehr Jahren an. Dies ist vollkommen weltfremd und benachteiligt Studierende, die innerhalb dieser Zeit ihr Studium beginnen oder sogar abschließen“, stellt Hösler nach Durchforsten der Antwort und der ellenlangen Tabelle fest.
Besondere Defizite würden sich bei den Verfahren an der TU Chemnitz und der TU BA Freiberg zeigen.
„An beiden Universitäten finden die geforderten externen Evaluationen nur bei Bedarf statt. Warum das Ministerium hier nicht einschreitet, ist vollkommen unklar. Auch über rechtsaufsichtliche Maßnahmen wird in der Antwort geschwiegen“, führt Marius Hirschfeld, ebenfalls Sprecher der KSS, aus. „Hinzu kommt, dass das Ministerium bezüglich der TU Dresden und der HTW Dresden antwortet, dass Programmakkreditierungen durchgeführt werden. Dabei sind beide Hochschulen systemakkreditiert.“
Was Hirschfeld zu der Einschätzung bringt, es mit ziemlich irreführenden Antworten aus dem Ministerium zu tun zu haben.
„Die Staatsministerin soll endlich ihrer Aufgabe nachkommen, die gesetzlichen Forderungen an die Qualitätssicherung an den Hochschulen schärfer zu prüfen und tätig zu werden“, fordert Hösler.
„Das Gesetz muss dringend überarbeitet werden, um verbindliche Fristen und Zeiträume für Evaluationen festzulegen. Auch eine Pflicht zur Akkreditierung kann hierbei eine adäquate Lösung darstellen“, meint Hirschfeld.
Die Universität Leipzig hatte in ihrer Meldung deutlich gemacht, dass das Ganze wohl auch eine Kapazitätsfrage ist: Eine Programmakkreditierung gebe es in allen grundständigen Bachelor/Master-Studiengängen, eine Begutachtung erfolge dann in der Regel aller sechs Jahre. Die Kapazitäten reichen pro Jahr zur Begutachtung von etwa 15 Studiengängen. Und das dauert. Die Auskunft der Uni dazu: „Ausgehend von einem Beschluss im Jahr 2017 werden bis 2025 alle grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge extern begutachtet worden sein.“
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