Studiengebühren sind seit jeher eines der umstrittensten Themen in Diskussionen über Bildung. In Sachsen gibt es zwar keine allgemeinen Studiengebühren, aber beispielsweise jene für ein Zweitstudium. Solche hat vor kurzem auch die Universität Leipzig beschlossen. Nun fand dort im Rahmen des Donnerstagsdiskurses eine Veranstaltung zum Gebührenthema statt. Besonders im Fokus stand ein Vorschlag, den auch die FDP im Bundestagswahlkampf brachte: Gebühren, die erst nach Abschluss des Studiums zu zahlen sind.
An sächsischen Hochschulen gibt es – genau wie in den anderen Bundesländern – keine allgemeinen Studiengebühren. Dennoch müssen bestimmte Personengruppen für ihr Studium zahlen. An der Leipziger Hochschule für Musik und Theater sind es beispielsweise 1.800 Euro pro Semester für Nicht-EU-Ausländer. An allen Hochschulen des Freistaates müssen Studenten zudem 500 Euro zahlen, wenn sie die Regelzeit um fünf Semester überschreiten.
Das sächsische Hochschulfreiheitsgesetz schreibt den Hochschulen außerdem vor, eine Gebühr für das Zweitstudium zu erheben. Nach monatelanger Diskussion hat auch die Universität Leipzig kürzlich eine solche beschlossen: in Höhe von 350 Euro.
Nun fand das Thema Studiengebühren erneut den Weg in die Öffentlichkeit. Im Rahmen des seit Beginn der Legida-Demonstrationen stattfindenden Donnerstagsdiskurses im Audimax der Universität Leipzig fand diesmal eine klar abgegrenzte Pro-und-Contra-Debatte statt – für die sich jedoch nur etwa 50 Zuhörer interessierten. Bei früheren Veranstaltungen waren es teilweise mehrere hundert.
Die Regeln lauteten: Jeweils drei Personen, darunter zwei Mitglieder des studentischen Debattierclubs und ein Professor, argumentierten für oder gegen Studiengebühren. Die Pro-Seite hieß „Regierung“, die Contra-Seite „Opposition“. Die den beiden Seiten zugelosten und deshalb von ihren eigenen Worten nichts zwangsläufig überzeugten Redner wechselten sich ab; die „Regierung“ durfte beginnen.
Sie präsentierte gleich einen Vorschlag, der sich im jüngsten Bundestagswahlprogramm der FDP fand: die Forderung nach Studiengebühren, die erst nach Abschluss des Studiums und bei einem bestimmten Einkommen zu zahlen sind – sogenannte nachgelagerte Studiengebühren. Diese könnten 1.000 Euro pro Semester betragen und erst dann fällig werden, wenn das Einkommen des Schuldners mindestens zehn Prozent über dem Durchschnittseinkommen liegt. Laut Regierung müssten dann nur die Besserverdiener zahlen und somit sei dies eine „Umverteilung von oben nach unten“.
Die Opposition verwies daraufhin auf die unterschiedlichen Gehälter in Deutschland – zehn Prozent über dem Durchschnitt wären in Bayern etwas anderes als in Sachsen. Woraufhin die Regierung konterte: Das könnte doch einen guten Anreiz schaffen, sich in Sachsen einen Job zu suchen anstatt in ein anderes Bundesland umzuziehen.
Weitere Argumente gegen nachgelagerte Studiengebühren zielten auf das Phänomen der „kalten Progression“. Wer knapp über der Einkommensgrenze liege, könnte am Ende deutlich schlechter dastehen als jemand, der knapp unter der Grenze liege. Zudem stelle sich die Frage, ob das Geld am Ende wirklich in der Lehre ankommt oder durch hohe Verwaltungskosten weitgehend auf der Strecke bleibt.
Ein häufig vorgetragenes Argument lautete an diesem Abend: Gebühren könnten davor abschrecken, ein Studium aufzunehmen. Bei dem von der „Regierung“ präsentierten Modell dürfte das jedoch das schwächste Argument sein, schließlich entstehen während des Studiums keine zusätzlichen finanziellen Belastungen – und hinterher nur dann, wenn es nicht wirklich wehtut.
Aus Sicht der „Regierung“ war es ein cleverer Schachzug: Ihr Modell ist gegen viele Kritikpunkte, die sich gegen allgemeine oder die oben genannten Studiengebühren richten, immun. Vielleicht stimmte am Ende auch deshalb das Publikum mit knapper Mehrheit dafür, dass die Argumente der „Regierung“ besser waren.
Doch an den laufenden Diskussionen über Studiengebühren ging diese Donnerstagsdebatte häufig vorbei. Jene Gebühren, die derzeit erhoben oder wieder diskutiert werden, sind nicht nachgelagert und kreisen um ganz grundlegende Fragen: Soll Bildung eine Dienstleistung sein? Wer profitiert von Studiengebühren? Wen benachteiligen sie? Zu diesem Diskurs sind im Audimax nur wenige Argumente hinzugekommen.
Die neue LZ Nr. 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie
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