Der Hochschulrat der Leipziger Universität hätte mit seinen Vorschlägen zur Rektorwahl nicht scheitern müssen. Er hätte mehr als zwei Kandidaten vorschlagen können. Auch mit dem Risiko, dass der erweiterte Senat sich dann mehrheitlich für einen Kandidaten/eine Kandidatin entschieden hätte, die der Vorsitzende des Hochschulrates nicht favorisiert hätte.

Das wäre Demokratie: Eben alle Kandidaten zur Wahl stellen, denen man den Job zutraut – und die letzte Entscheidung dann wirklich den Wahlberechtigten überlassen. Aber in exzellenter Sturheit führte das siebenköpfige Gremium unter Leitung von Prof. Dr. Reinhold R. Grimm vor, wie man mitten in der Demokratie alle demokratischen Verfahren ad absurdum führen kann.

Ein Lehrstück. Eines, das wie unterm Mikroskop zeigt, wie auch die große, die gesamtgesellschaftliche Demokratie ausgehebelt werden kann und zum Spielfeld von Interessengruppen wird, die vor allem eines anstreben: die volle Kontrolle über den Wahlausgang.

Dass das in Sachsen so möglich war, liegt ursächlich im sogenannten “Hochschulfreiheitsgesetz” von 2008, das die Implementierung solcher nebengelagerter Hochschulräte erst möglich machte. Eigentlich als Berater- und Vorschlagsgremium gedacht, haben diese Hochschulräte tatsächlich eher die Kompetenzen eines Aufsichtsrates. Und sie können massiv in universitäre Prozesse eingreifen, wenn die Mitglieder des Rates es genau so wollen.

Es geht auch anders. An anderen sächsischen Hochschulen arbeiten diese Gremien fast geräuschlos mit der Hochschule, mit dem Senat und auch mit dem Rektorat. Man fühlt sich als Teil der Hochschule und nicht als externes Aufsichtsgremium. In Leipzig ist da einiges anders gelaufen, auch weil der Clinch zwischen der Universitätsleitung und dem zuständigen Hochschulministerium besonders heftig war, begründet auch in der Tatsache, dass die Universität 2011 den größten Anteil an abzubauenden Stellen verordnet bekam.

Im Mittelpunkt der Konflikte logischerweise immer Rektorin Prof. Beate Schücking, die nicht nur den Dissens mit dem Hochschulministerium (lange auch als Vorsitzende der sächsischen Rektorenkonferenz) ausfechten musste, sondern die Folgen auch innerhalb der Universität vermitteln musste. Was ihr nicht immer gelang.

Aber all das zählt nur, wenn der erweiterte Senat selbst entscheiden kann, ob er auch die nächsten Jahre mit Beate Schücking arbeiten will.

So Mancher fühlte sich an sehr weit zurückliegendes Hineinregieren in die doch eigentlich autonome Hochschule erinnert, als Prof. Dr. Reinhold R. Grimm keineswegs bereit war, über die von ihm vorgeschlagenen Bewerber diskutieren zu lassen oder gar öffentlich transparent zu machen, warum die Entscheidung des siebenköpfigen Gremiums so ausfiel und nicht anders. Auch das ganz bestimmt keine demokratische Gepflogenheit, selbst wenn das in den Arbeitsregeln des Hochschulrates so paragraphiert sein sollte.

Was natürlich auf wesentliche Konstruktionsfehler der sächsischen Hochschulräte verweist – und auf eine Regierung, die politische Steuerung immer mit politischer Kontrolle verwechselt hat. Der Umgang mit dem Rundfunkrat des MDR ist dafür genauso ein typisches Beispiel.

Logisch, dass nun auch die ersten Parteien eine Änderung des sächsischen Hochschulrechts fordern. Die Grünen zum Beispiel.

“Die Kompetenzen der Hochschulräte bei der Bestimmung des Spitzenpersonals müssten dringend eingeschränkt werden”, erklärte am Wochenende Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. “Der Hochschulrat sollte sich mit seinem externen Sachverstand auf eine strategische Beratungsfunktion beschränken. Denn für Vorauswahlen von Rektoratskandidatinnen und -kandidaten fehlt ihm die demokratische Grundlage.”

Mit Betonung auf “demokratische”. Denn die Konstruktion der Hochschulräte hat ihnen trotzdem das Instrumentarium an die Hand gegeben, Kandidatenlisten für Rektorenwahlen so zu redigieren, dass am Ende nur “genehme” Kandidaten zum Vorschlag kommen. Das ist uralter und eigentlich überwunden geglaubter Paternalismus, der in autonomen Hochschulen eigentlich nichts zu suchen hat.

“Die Hochschulen verfügen zu Recht über ein großes Maß an Selbstbestimmung. Aber diese Autonomie muss in der Umsetzung auf breiter Mitbestimmung in den Hochschulen fußen, das gilt erst recht für eine Wahl”, sagt Maicher. Und fordert eine sehr schleunige Überarbeitung des sächsischen Hochschulrechts, auch wenn die letzte Änderung durch eine paternalistische Landesregierung gerade vier Jahre zurückliegt. Aber muss man es noch betonen? Es ist schon merkwürdig, wenn regierende Parteien glauben, all und jedes kontrollieren zu müssen. Das zeugt von wenig bis gar keinem Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse.

Claudia Maicher: “Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) und die Staatsregierung dürfen die notwendige Gesetzesänderung jetzt nicht auf die lange Bank schieben. Eine Novelle des Hochschulgesetzes, die die Macht der Hochschulräte nicht antastet, führt dagegen erneut ins Fiasko.”

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