In seinem Statement zum Problem der aktuellen Rektorenwahl an der Uni Leipzig hat Prof. Alfonso de Toro, Direktor des Instituts für Romanistik der Uni Leipzig, auch ein paar Sätze geschrieben, die zum Einspruch anregen. Nicht gerade zum Widerspruch. Denn mit dem Verweis hat er ja recht: Das 2008 beschlossene Sächsische Hochschulgesetz hat neue, autoritärere Entscheidungsstrukturen in die sächsischen Hochschulen eingeführt.
“Als das Gesetz in die erste Lesung in den Landtag ging, war die Universitätsöffentlichkeit unsichtbar”, schreibt de Toro, “es herrschte totales Desinteresse. Ich lehnte damals wie heute die jetzigen Leitungs- und Entscheidungsstrukturen der Universität Leipzig (in Sachsen und anderswo in der Republik) ab, nicht weil sie undemokratisch wären, sondern weil sie autoritär sind: das gilt für die Befugnisse, mit denen der oder die jeweilige amtierende Rektor_In, der/die Kanzler_In oder der Hochschulrat ausgestattet sind und ihre jeweiligen Ämter ausüben. Diese Hochschulgesetze dienen der Disziplinierung engagierter Professor_Innen, der Ökonomisierung der Universität, nicht aber einem respektvollen und kollegialen Miteinander.”
Eine klare Haltung: Wenn die Sachsen sich 2008 schon so ein Hochschulgesetz gegeben haben, dann müssen sie auch mit den Folgen leben und die Entscheidungen akzeptieren, die die mehr oder weniger demokratisch zustande gekommenen Gremien fällen.
Problematischer ist es, die damaligen Reaktionen der “Universitätsöffentlichkeit” nachzuvollziehen. Denn als Redakteur erinnert man sich sehr wohl daran, seinerzeit nicht nur über geharnischte Stellungnahmen des StuRa der Uni Leipzig geschrieben zu haben, sondern auch über einige Aufsehen erregende Proteste. Denn zumindest den damaligen Studierenden war sehr wohl klar, dass das Hochschulgesetz – wie so vieles, was die sächsische Regierung nach dem Abgang von Kurt Biedenkopf als Ministerpräsident novellierte – eine Verschlimmbesserung war an Gesetzen, die 1990 mit kluger Abwägung aufgrund jahrzehntelanger westdeutscher Erfahrung in Sachsen eingeführt worden waren.
Und Fakt ist auch, dass es am 13. Dezember 2007 eine richtig große Demonstration sächsischer Studierender in Dresden gegen das angekündigte neue Hochschulgesetz gegeben hat. Und wer sich ein bisschen in die Archive kniet, kriegt auch mit, dass dem zwei Gesetzesvorstöße vorausgegangen waren, die das alte Hochschulgesetz tatsächlich modernisieren wollten: Sowohl Linke als auch Grüne legten eigene Vorschläge vor, die im Landtag – wie man das bis heute kennt – mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt wurden.
Druck zur Modernisierung
Und es kam dann, wie es auch bei anderen drängenden Modernisierungen in Sachsen war: Die Regierungskoalition legte einen eigenen Entwurf vor, der das, was man dort unter Modernisierung verstand, formulierte. Im Grunde war das Hochschulgesetz von 2008 schon die Vorstufe zum Hochschulfreiheitsgesetz von 2012. Und das kritisierten damals nicht nur die Studierenden, sondern auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Und dort hatte man sehr wohl bemerkt, dass hinter dem Versprechen, mit dem Gesetz die Hochschulautonomie zu stärken, eigentlich das Gegenteil versteckt war.
“Wir verkennen allerdings nicht – und betrachten das außerordentlich kritisch – dass auch die Sächsische Staatsregierung dazu neigt, das Erreichen dieser Ziele von einer effizienteren Gestaltung der Verwaltung und Selbstverwaltung der Hochschulen durch Stärkung ihrer Leitungsorgane zulasten der Zuständigkeiten kollegialer Selbstverwaltungsorgane abhängig zu machen”, sagte die GEW-Vorsitzende Sabine Gerold schon 2006. Man beobachtete den Findungsprozess der Staatsregierung und der damaligen Wissenschaftsministerin Barbara Ludwig (SPD) schon sehr genau. “Der Wettbewerbsgedanke, der zunehmend den gesamten Bildungsbereich erfasst, durchzieht auch die bisher bekannt gewordenen Entwürfe des SMWK für ein neues SächsHG. Das darf eigentlich niemanden verwundern, wenn man weiß, dass das CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) nicht unwesentlich beratend und begutachtend bei der Entstehung eines Gesetzentwurfes für Sachsen beteiligt war und vermutlich noch ist.”
Man ist also mittendrin in der wilden “Wettbewerbs”-Diskussion, die seither den gesamten bundesdeutschen Hochschulbereich gebeutelt hat. Hochschulen sollten “effizient” wie Unternehmen geführt werden, sollten kompatibler für “die Wirtschaft” werden, deutlich schneller und passender Nachwuchs bereitstellen und auch Führungsstrukturen entwickeln, die denen in großen Unternehmen ähnlich sind. Das beinhaltete die Stärkung der Position des Rektors und die Beschneidung der Mitwirkungsrechte der großen inneruniversitären Vertretungen. Genau das ist so auch mit dem Sächsischen Hochschulgesetz von 2008 passiert, bei dem – wie Sabine Gerold es erwähnte – massiv das CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) federführend tätig war.
Das CHE ist – jeder kann es auf Wikipedia nachlesen – eine Einrichtung der Bertelsmann Stiftung, mit der diese private Institution seit rund 20 Jahren massiv Einfluss nimmt auf die deutsche Hochschullandschaft, die Hochschulrektorenkonferenz und die Diskussion über die deutsche Hochschulpolitik. Hier wird auch das völlig sinnfreie Hochschulranking produziert, von dessen Rezeption mittlerweile mehrere deutsche Bildungsexperten abraten. Denn eine Hochschule, die aus dieser marktkonformen Betrachtung beste Ergebnisse produziert, muss in keiner Weise auch eine Einrichtung sein, die Studierenden und Lehrenden tatsächlich gute Arbeits-, Lern- und Forschungsbedingungen bietet.
Und wie sehr diese tatsächlich rein auf Effizienz und straffere Führungsstrukturen getrimmte Hochschulordnung damals auch in Hinsicht auf die Gestaltung der Gremien diskutiert wurde, bringt ein Kommentar des StuRa der TU Dresden auf den Punkt. Ähnliches war damals auch vom StuRa der Uni Leipzig zu hören – doch im Unterschied zum Leipziger StuRa hat der der TU Dresden seine Meldungen aus den Jahren 2007 und 2008 noch online.
“Tschüss Konzil, willkommen Hochschulrat”, heißt der Kommentar zum Entwurf des 2008er Hochschulgesetzes. “Da gibt es dieses ominöse Konzil, keiner hat es je gesehen und niemand war je auf einer Party zu der es eingeladen hat. Das liegt wohl daran, dass es im Hintergrund arbeitet. Das Konzil entscheidet die Grundsätze, nach denen sich die Hochschule entwickeln soll und tagt mindestens einmal im Jahr. In ihm sind alle Mitgliedergruppen der Hochschule, also alle Fachbereichsräte, bestehend aus Dekanen, Professoren, Mitarbeitern und Studenten, vertreten. Da das Konzil sehr viele Mitglieder hat und es schwierig ist, einen Termin zu finden, an dem alle Zeit haben, wählt es den Senat, der das Tagesgeschäft erledigt.
Wenn es aber nach dem neuen Hochschulgesetz geht, ist das alles Schnee von gestern. Das Konzil wird abgeschafft, der Senat berät nur noch und es wird ein Hochschulrat eingeführt. Die Hälfte dessen, was der Senat bisher entschied, fällt jetzt in die Verantwortung des Hochschulrates. Ganz im Sinne der Entdemokratisierung wird dieses Gremium aber nicht gewählt, sondern 75 % der Mitglieder werden vom Ministerium ernannt. Dabei dürfen die Mitglieder aber nicht der Hochschule angehören. Das verbleibende Viertel wird vom Senat gewählt. Aber diese Leute dürfen in keinem anderen Gremium der Hochschule tätig sein. Zusammenfassend lässt sich sagen: Im Hochschulrat, der eine gewaltige Macht hat, sitzen nur Menschen, die keine Ahnung von der Hochschule haben oder bisher bei der Besetzung von Ämtern übergangen wurden. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieses Gremium gut für die Zukunft der Hochschule ist.”
Wie kommen Autonomie und Demokratie zusammen?
Das bringt es eigentlich auf den Punkt. Die damalige Regierungskoalition hat in ihrem Traum von “der effizienten Hochschule” ein Hochschulgesetz zusammenschreiben lassen, das zwar den seltsamen Vorstellungen der Bertelsmann Stiftung nahe kommt – die Hochschulautonomie aber weitgehend demontiert hat und die Kür der Rektoren in ein Gremium ausgelagert hat, das zum größten Teil mit der jeweils “beratenen” Hochschule nichts zu tun hat.
Die Rektorenwahlen waren zwar auch mit dem alten Hochschulgesetz nicht leichter, oft auch genauso umstritten, weil auch damals die jeweiligen Landesregierungen versuchten, Entscheidungen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Aber die so gewählten Rektoren hatten einen deutlich größeren Rückhalt im Haus. Man erinnere sich nur an den 1997 gewählten Rektor Volker Bigl, der 2003 medienwirksam von seinem Rektorenamt zurücktrat, weil er den Wunsch der Landesregierung zum Wiederaufbau der Universitätskirche St. Pauli als massiven Eingriff in die Universitätsautonomie betrachtete.
Dabei war die GEW-Vorsitzende Sabine Gerold nicht einmal hellsichtig, als sie 2006 warnte: “Der Erfolg der Hochschulreform wird auch in Sachsen maßgeblich davon abhängen, wie es gelingt, die Organisationsstrukturen der Hochschulen so auszugestalten, dass mehr Autonomie der Hochschulen nicht automatisch weniger Demokratie bedeutet. Vielmehr müssen Autonomie und Demokratie miteinander verbunden werden. (…) Denn jede Hochschule muss Interesse daran haben, ihre innerhochschulischen Entscheidungen auf eine breite demokratisch legitimierte Grundlage zu stellen. Die Freiheit von Wissenschaft und Kunst steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Charakter der Hochschulen als organisierte Kooperation von Studierenden, Beschäftigten und Hochschullehrern. Diesem Anspruch, wissenschaftsadäquate Kooperation effektiv zu organisieren, muss sich jede moderne Hochschule stellen, denn Hochschulen sind eben keine Unternehmen im klassischen Sinne – und die GEW will auch nicht, dass sie das werden. Wir warnen davor, bestehende Selbstverwaltungsstrukturen voreilig abzuschaffen und durch wirtschaftliche Managementstrukturen zu ersetzen.”
Nur erinnert sei daran, dass es damals auch eine große Petition gab, mit der unter anderem Unterschriften gegen eine geplante Studiengebührenerhebung an Sachsens Hochschulen gesammelt wurden. Das Gesetz war im Grunde ganz dem marktkonformen Zeitgeist, der mit CHE in die Hochschullandschaft drängte, geschuldet. Und vieles ist dann eben auch so in das Gesetz eingeflossen, so dass die Uni Leipzig heute mit einem Hochschulrat zu tun hat, der wie ein UFO jenseits des Universitätskosmos schwebt und die Kandidatenkür für das Rektorenamt betreibt wie die Auswahlrunde für einen neuen CEO.
Es gibt 2 Kommentare
Deshalb aber muss man nicht die demokratische Verfassung der Hochschulen aushebeln, indem man einen Hochschulrat hineininstalliert.
Dass innerhalb der Hochschulen die Gruppendynamik manchmal sehr schwach arbeitet, ist nix Neues und gibt es leider überall. Es liegt ganz viel an den Dekanaten und am Rektorat, wie sich die Hochschulmitglieder “einbringen” können. Das ist natürlich nicht so einfach, wenn bei einigen Leitungskräften noch das althergebrachte autoritäre Denken vorherrscht. An der Universität Leipzig und auch an der HTWK merkt man nach wie vor recht deutlich, dass man sich im gebrauchten Osten befindet…