LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 84, seit 23. Oktober im HandelFür Fußballfans ist „50+1“ mehr als ein mathematischer Term. Es ist eine Rechnung mit ungewissen Parametern, denn fällt die 50+1-Regel, dürfen sich Konzerne und Mäzene ganz offiziell die Mehrheit an einem Fußballverein sichern und damit die Mitbestimmung der Mitglieder ausschalten. Dr. Sebastian Björn Bauers von der Universität Leipzig hat sich in seiner Promotion mit der Frage beschäftigt, ob Fußballklubs weiterhin von Vereinen oder zukünftig eben von Investoren kontrolliert werden sollten. Gerade am Standort Leipzig eine fußballphilosophische Gretchen-Frage. Was passiert, wenn 50+1 gekippt würde und wie könnte ein Mittelweg aussehen? Der Sportwissenschaftler hat 3.739 Fans nach ihrer Meinung zu 50+1 gefragt.
Herr Dr. Bauers, Sie haben zur 50+1-Regel promoviert. Was war Ihre Fragestellung?
Ja, genau – bereits während meines Studiums habe ich mich mit der Thematik beschäftigt. Daher kann ich insgesamt auf über neun Jahre Forschung zur 50+1-Regel zurückblicken. Im Rahmen meiner Promotion habe ich die Thematik intensiv vertieft – insbesondere aus einer regulations- und stakeholderorientierten Perspektive. Im Vordergrund stand die Fragestellung: Sollten professionelle Fußballklubs in Deutschland weiterhin von Vereinen oder zukünftig von Investoren kontrolliert werden?
Können Sie die 50+1-Regel für unbeleckte Leser auf ein verständliches Maß herunterbrechen?
Im deutschen Profifußball haben Vereine die Möglichkeit, ihre professionelle Fußballabteilung in eine externe Gesellschaft auszugliedern. Diese ausgegliederte Spielbetriebsgesellschaft kann beispielsweise eine GmbH oder Aktiengesellschaft sein. Somit haben Investoren die Möglichkeit, sich an der Spielbetriebsgesellschaft zu beteiligen, wodurch der Fußballklub neue finanzielle Mittel generieren kann. Die 50+1-Regel besagt nun, dass der Mutterverein 50 Prozent plus eine Stimme in der Gesellschafterversammlung der ausgegliederten Spielbetriebsgesellschaft haben muss.
Dementsprechend hat ein Investor immer weniger als 50 Prozent der Stimmrechte, könnte aber 100 Prozent der Kapitalanteile erwerben. Dadurch soll eine Fremdbestimmung durch Investoren ausgeschlossen werden. Damit verbunden sind zwei weitere Zielstellungen, die der DFB bei der Einführung der Regel im Jahr 1998 definiert hat: die Bewahrung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs und die Verbindung von Profi- und Breitensport.
Sie haben Fußballfans gefragt, wie ist deren Meinung zur 50+1 Regel?
Mit 90 Prozent befürwortet die Mehrheit der Fußballfans eine Beibehaltung der 50+1-Regel. Demgegenüber befürworten 7 Prozent eine Aufhebung der Regel und 3 Prozent waren unentschlossen.
Welche Argumente werden hervorgebracht und für wie stichhaltig halten Sie diese?
Insgesamt konnten wir neun Argumente für eine Beibehaltung der Regel identifizieren, die eine besondere Rolle aus Fanperspektive einnehmen. Die drei Argumente, welche am häufigsten genannt wurden, waren die „Bewahrung der Mitbestimmungsmöglichkeit durch Vereinsmitglieder bzw. Fans“, der „Ausschluss einer Fremdbestimmung durch Investoren“ und die „Erhaltung der Identifikation von Fans“.
Grundsätzlich lassen sich diese Argumente aus Fanperspektive nachvollziehen. So bestünde im Fall einer Aufhebung der Regel die Möglichkeit, dass Investoren Fußballklubs in Deutschland kontrollieren. Aktuell haben Vereinsmitglieder aufgrund der 50+1-Regel noch die Möglichkeit, über die Mitgliederversammlung des Muttervereins Einfluss auf die Spielbetriebsgesellschaft auszuüben.
Diese Mitbestimmungsmöglichkeit wäre im Fall einer Fremdbestimmung durch Investoren beeinträchtigt bzw. nicht mehr gegeben. Auch das Argument „Erhaltung der Identifikation von Fans“ lässt sich nachvollziehen. So bestünde möglicherweise im Fall einer Fremdbestimmung durch Investoren die Gefahr einer Entfremdung der Fans von „ihrem“ Klub, wodurch die Identifikation beeinträchtigt sein könnte.
Gleichzeitig ist RB Leipzig ein Kind der Biegung aller Regeln rund um 50 +1 und zieht Fans an. Das widerspricht doch den Argumenten genauso wie die Existenz von Klubs wie Wolfsburg, Leverkusen oder Hoffenheim…
Ich denke nicht, dass es ein Widerspruch ist – wir müssen dazu die Befragungsergebnisse differenzierter betrachten. Die erwähnten drei Argumente werden von RB Fans lediglich geringfügig genannt. Außerdem befürworten RB Fans – im Gegensatz zur Gesamtheit der befragten Fußballfans – eine Aufhebung der 50+1-Regel.
Entscheidend sind diesbezüglich wahrscheinlich die Wurzeln von RB Leipzig. Der Investor in Leipzig ist seit Geburt des Klubs im Jahr 2009 eng mit dem Verein verbunden und eine Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung, wie wir es beispielsweise bei Klubs wie Dynamo Dresden haben, hat die breite Fanbasis bei RB bislang nicht gehabt.
Welche Fußballfans haben Sie wie gefragt? Wer gilt hier konkret als Fan?
Wir haben die Befragung online durchgeführt. Die Einladung zur Befragung erreichte die Fans über verschiedene Kanäle. Zum einen haben wir alle Fanbeauftragten und Fanprojekte von Klubs der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und der Regionalligen gebeten, die Befragungseinladung an ihre Fans weiterzuleiten. Ebenfalls wurde im Kicker Sportmagazin und in jeweils einer Pressemitteilung der Universität Leipzig und der Hochschule Wismar auf die Befragung hingewiesen. Im Wesentlichen konnten wir dadurch Fußballfans von Klubs der ersten vier Ligen in Deutschland erreichen.
Ein Argument pro 50+1 sei, dass die Partizipationsmöglichkeiten von Vereinsmitgliedern erhalten bleiben. Aber welche haben sie denn in einem Bundesliga-Club noch?
Durch die demokratischen Strukturen im deutschen Profifußball haben Vereinsmitglieder die Möglichkeit – wie ich bereits kurz erwähnt habe – Einfluss auf „ihren“ Klub zu nehmen. Das heißt, in der Mitgliederversammlung des Muttervereins hat jedes Mitglied eine Stimme. So können Vereinsmitglieder beispielsweise Vertreter wählen, die Managementaufgaben des Klubs wahrnehmen.
Wie ist Ihre persönliche Meinung zu 50+1 und wie sind Sie auf das Thema gekommen?
Ich denke, dass es sinnvoll wäre, zentrale Stakeholder-Gruppen in die Entscheidung über die 50+1-Regel mit einzubinden. Entscheidend sind dabei insbesondere die Interessen von Fußballklubs, Fans, Investoren und Sponsoren. Diese Gruppen haben wir bereits befragt. Auf dieser Basis besteht die Möglichkeit, eine konsensorientierte Modifikation der Regel zu erarbeiten.
Als ich mich während meines Bachelor- und Masterstudiums bereits wissenschaftlich mit der 50+1-Regel beschäftigt habe, ist mir aufgefallen, dass kaum sportökonomische Literatur zu dieser Thematik existiert. Insbesondere empirische Befragungsergebnisse lagen bis dato nicht wirklich vor. Daher habe ich mich als Bachelor-Student dazu entschieden, Fußballklubs zur 50+1-Regel zu befragen. Dadurch ist der Kontakt zu Herrn Dr. Lammert und meinem Doktorvater Herrn Professor Hovemann entstanden, wodurch sich meine Promotion ergeben hat.
Wie könnte ein Konsens aussehen?
In dem Fall einer Beibehaltung der 50+1-Regel erscheinen zwei Modifikationsansätze von besonderer Bedeutung. Der erste Modifikationsansatz zielt darauf ab, aktuelle Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen. Ein denkbarer Lösungsansatz ist die Einführung der Break-even-Vorschrift des Financial Fair Play der UEFA.
Der zweite Modifikationsansatz erscheint sinnvoll, um die Interessen von Investoren stärker berücksichtigen zu können. Grundsätzlich zu diskutieren ist in diesem Zusammenhang die operative und strategische Einflussnahme durch Investoren. Operative Entscheidungen betreffen beispielsweise die Aufstellung von Spielern, Spielertransfers bzw. einen Trainerwechsel. Eine strategisch orientierte Einflussnahme betrifft beispielsweise die Bereiche Infrastruktur und Nachwuchsförderung.
Angesichts dessen, dass die Break-even-Vorschrift Investitionen in Infrastruktur und den Nachwuchs fördert und Investoren im deutschen Profifußball sich im Besonderen eine Einflussnahme auf strategischer Ebene wünschen, erscheint eine Verknüpfung dieser beiden Ansätze denkbar. Die Verknüpfung und Implementierung der Ansätze würde zu einer Ergänzung der bestehenden Regel führen. Somit bleiben die Vorzüge der 50+1-Regel grundlegend bestehen. Ebenfalls entstehen durch die Erweiterung der Partizipation von Investoren Synergieeffekte und gesteigerte Investitionsanreize.
Wann wird die Liga über die 50+1-Regel entscheiden?
In einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren prüft das Bundeskartellamt derzeit, ob die 50+1-Regel gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstößt. Das Ergebnis des Prüfverfahrens ist zunächst abzuwarten. Aktuell ist eine Prognose hinsichtlich der Entscheidung über die Zukunft der 50+1-Regel daher schwer vorzunehmen.
Haben Sie auch die Folgen der Aufhebung von 50+1 in Ihrer Arbeit diskutiert?
Ja, das Szenario „Aufhebung der 50+1-Regel“ habe ich ebenfalls betrachtet. Bei diesem Szenario sind verschiedene Entwicklungen beziehungsweise Folgen denkbar. In diesem Fall besteht zum einen die Möglichkeit, dass die Klubs die 50+1-Regel in ihren Satzungen verankern. Zum anderen sind Eigentümerkonstellationen denkbar, wie wir sie beispielsweise aus England kennen. Schließlich obliegt den jeweiligen Klubs die Entscheidung, ob beziehungsweise inwieweit sie sich gegenüber Investoren öffnen, wenn die Regel auf Verbandsebene fällt.
Allerdings lassen sich keine pauschalen Folgen absehen. Entscheidend ist in diesem Szenario der Umgang mit Investoren auf Klubebene. Wichtig ist in dem Zusammenhang die Art des Investors. Das heißt, ein Finanzinvestor verfolgt andere Ziele als beispielsweise ein strategischer Investor.
Welche Ziele verfolgen Sie nun als Wissenschaftler? Wurden Sie zu dieser Thematik von Vereinen, die ein Stimmungsbild einholen wollen etc. bereits gefragt?
Das Thema 50+1-Regel ist hochaktuell und mein Forschungsinteresse ist weiterhin gegeben. Daher werde ich diese Thematik weiterverfolgen. Ergänzend dazu verfolge ich mit meinen Kollegen seit dem vergangenen Jahr das Thema „Exit von Fußballfans“. Diese Thematik betrifft die Abwanderung bzw. die Abwendung von Fußballfans. Das heißt, es existieren Indizien, dass Fußballfans sich vom Profifußball aufgrund einer übertriebenen Kommerzialisierung abwenden könnten.
Die Frage ist in diesem Zusammenhang, ob die Abwendung stattfindet, wie intensiv die Abwendung stattfindet und wohin die Abwendung erfolgt – beispielsweise zu anderen Sportarten oder zum Amateurfußball. Ein solches Szenario wäre mit wesentlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen verbunden. Mit dieser Forschung möchten wir ein solches Szenario nicht prognostizieren. Vielmehr möchten wir ein Bewusstsein dafür schaffen, um entsprechende Folgen zu verhindern.
Nein, von Vereinsseite wurde ich noch nicht angefragt. Grundsätzlich freue ich mich aber immer, wenn ich meine wissenschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen an die Praxis weitergeben kann.
Welche Folgen könnten das sein?
Bei einem Exit verzichten Fans auf ihre Partizipation, welche sie beispielsweise als Vereinsmitglied in Form einer Mitbestimmung in der Mitgliederversammlung oder im Fußballstadion in Form von Fangesängen bislang gegebenenfalls wahrgenommen haben. Letztgenanntes hat erhebliche Auswirkungen auf das Stadionerlebnis und die Stadionatmosphäre. Im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie können wir wahrnehmen, wie wichtig Fans im Stadion sind.
Damit verbunden sind auch Aspekte, welche die Vermarktung betreffen. Ein Exit von Fans würde beispielsweise auch die Ticket- und Merchandising-Einnahmen beeinträchtigen. Auch die Stakeholder-Beziehungen der betroffenen Klubs könnten betroffen sein – das heißt, Anreize für Investitionen und Sponsoring-Leistungen sowie Anreize für die Bindung von Spielern könnten sich verringern.
Hat die Forschung zur 50+1-Regel ausgerechnet in Leipzig aus Ihrer Sicht eine besondere Brisanz?
Wir forschen in Leipzig seit vielen Jahren zur 50+1-Regel und der Fall RB Leipzig wurde in den vergangenen Jahren vielfach mit der 50+1-Regel in Verbindung gebracht – das ist durchaus ein spannender Zufall, aber von einer besonderen Brisanz würde ich in diesem Zusammenhang nicht sprechen.
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