Feinstaubbelastung in Leipzig: Nach Mahnung der EU-Kommission muss Leipzig schleunigst handeln
Jetzt wird es haarig. Leipzig droht ein Strafverfahren wegen fehlender Bemühung, die Luftreinheit in der Stadt zu verbessern. Die EU-Kommission hat am 26. November 2014 Deutschland aufgefordert dafür zu sorgen, die Bürger von Leipzig und Stuttgart "rasch und wirksam" vor den Gesundheitsgefahren zu schützen, die von den weiterhin hohen Feinstaubbelastungen ausgehen. Geschähe dies nicht, könnten auf Leipzig erhebliche Strafzahlungen zukommen, deren Höhe durchaus im Bereich eines sechsstelligen Betrages pro Tag liegen kann.
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