Für jeden jungen Menschen kommt irgendwann der Moment, wo er selbstständig sein möchte und die elterliche Wohnung auf Dauer verlässt. Die gewonnene Freiheit und Unabhängigkeit durch die erste eigene Wohnung hat allerdings ihren Preis. Man übernimmt Verantwortung, muss das Finanzielle regeln und auf viele andere Dinge achten. Im folgenden Artikel haben wir Tipps und Informationen zusammengestellt, damit man sich im neuen zu Hause wohlfühlt.
Die erste eigene Wohnung
Sehr wahrscheinlich ist die erste eigene Wohnung keine Traumwohnung und man wohnt darin auch nicht ein Leben lang. Aber bereits im Vorfeld sollten einige Prioritäten und Ansprüche geklärt sein, z. B.: Ist die Größe der Wohnung ausreichend für meine Bedürfnisse und kann ich alles unterstellen? Vielleicht ist die Wohnung zu groß und ich habe unnötige Arbeit? Wie sieht es mit den Anbindungen zur Universität oder zum Arbeitsplatz aus? Könnte ich mit den Nachbarn klarkommen? Kann ich mir die Wohnung überhaupt leisten?
Tipps für den Start in der ersten eigenen Wohnung
Endlich alle Klippen bei der Wohnungssuche erfolgreich umschifft, aber schon steht eine neue Herausforderung bevor. Hotel Mama gehört der Vergangenheit an und man muss an die eigene Versorgung denken. Grundnahrungsmittel sollten anhand einer Einkaufsliste besorgt und für weitere Einkäufe Listen und Essenspläne erstellt werden.
Damit die Post nicht weiterhin bei den Eltern ankommt, muss eine Änderung der Adresse angezeigt werden. Vorläufig wäre ein Nachsendeantrag zu empfehlen. Die Meldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb der gültigen Frist von zwei Wochen darf ebenfalls nicht vergessen werden.
Der finanzielle Aspekt
Der eigentliche Umzug verursacht schon ausreichenden Stress, Arbeit und Organisation, aber auch die finanzielle Seite muss berücksichtigt werden. Dabei darf nicht nur die eigentliche Miete gesehen werden, sondern ebenfalls die Neben-, Lebenshaltungs- und Umzugskosten. Um stets den Überblick zu behalten, kann man die Hilfe eines Umzugsrechners nutzen. Es ist zu bedenken, dass auch der Vermieter vor seiner Zusage über die Finanzen des neuen Mieters informiert sein möchte.
Die Einrichtung eines Girokontos lässt sich nicht vermeiden. Es sollte natürlich möglichst immer ausreichend gedeckt sein, denn die Miete oder die Kosten für Telefon, Strom oder Gas werden unweigerlich monatlich einmal abgebucht. Man kann somit nichts vergessen und lästige Mahnungen erspart man sich. Um sich einen Überblick über die vielen Anbieter zu verschaffen, lohnt sich hier ebenfalls ein Girokonto-Vergleich.
Über Online-Banking kann jede Überweisung ganz bequem von zu Hause aus oder in der Universität über das Tablet oder Handy getätigt werden. Sehr vorteilhaft ist ebenfalls die kostenlose Abhebung von Bargeld an entsprechenden Automaten Laura. „Fremde Banken“ verlangen dafür circa fünf Euro. Von einem Überziehen des Kontos ist abzuraten.
Nicht zu vergessen sind die Nebenkosten für Heizung, Wasser, Hausreinigung, Müllabfuhr und die Kaution, in der Regel drei Nettokaltmieten. Darüber hinaus entstehen Kosten für Versicherungen und Möbel. Eventuell wäre ein Kredit überlegenswert, aber nur nach ausführlicher Information und einem intensiven Vergleich der vielen Angebote.
Es ist zu bedenken, dass auch der Vermieter vor seiner Zusage über die Finanzen des neuen Mieters informiert sein möchte. Aus diesem Grund muss meist eine Mieterselbstauskunft in Form eines Fragebogens zu den Arbeits- und Einkommensverhältnissen ausgefüllt werden. Ggf. können die Eltern eine Mietbürgschaft geben, falls das eigene Einkommen etwas knapp ausfällt. Leider steigen sind insgesamt steigende Mietpreise zu verzeichnen, z. B. auch in Leipzig.
Über die wichtigen Versicherungen verfügen
Die aufgeführten Versicherungen sichern ausreichend gegen etwaige Unglücksfälle ab, sodass man den Schaden nicht aus eigener Tasche bestreiten muss.
Hausratversicherung: Diese Versicherung sichert z. B. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Fahrräder ab. Allerdings sollte überprüft werden, ob nicht eine Abdeckung über die Hausratversicherung der Eltern vorliegt.
Haftpflichtversicherung: Damit schützt man sich gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die man gegenüber Dritten verursacht hat. Es ist zwar keine Pflichtversicherung, aber wie schnell ist beim Umzug die wertvolle Vase zersplittert oder es entstanden Schäden im Hausflur.
Die Pflichten als Mieter
Neben der Unabhängigkeit und Freiheit bringt eine Wohnung auch Verantwortung und Pflichten mit sich:
- Pünktliche Zahlung der Miete: Es besteht eine vertragliche Verpflichtung zur pünktlichen Mietzahlung, die oft im Voraus entrichtet werden muss. Der Vermieter kann bei einem Mietrückstand von zwei Monaten kündigen.
- Hinterlegung der Mietkaution: Üblich sind drei Nettokaltmieten, die über die ersten drei Mietmonate verteilt werden können. Möglich wäre auch eine Mietkautionsbürgschaft.
- Mängel rechtzeitig anzeigen: Entdeckte Mängel sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, andernfalls kann er eine Übernahme der Kosten verlangen.
- Ausreichend Heizen: Es ist auf eine ausreichende Beheizung zu achten, denn so wird Schimmel oder ein Einfrieren der Rohre im Winter vermieden. Nicht an der falschen Stelle sparen, sonst muss die Behebung des Schadens aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
- Beachtung der Hausordnung: Sie hängt meist im Flur aus und Verstöße dagegen können eine Kündigung nach sich ziehen.
- Vorsicht bei Untervermietung: Vielleicht steht ein Auslandssemester an und eine Untervermietung finanziell interessant. Vorher muss allerdings die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.
- Einhaltung der Kündigungsfristen: Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn im Mietvertrag keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Wer nicht mindestens fünf Jahre in einer Wohnung lebt, muss spätestens drei Monate im Voraus die Kündigung einreichen.
Vor dem Unterschreiben des Mietvertrags
Vor lauter Freude über die Wohnungszusage sollte nicht vergessen werden, den Mietvertrag aufmerksam durchzulesen und dabei auf diese Aspekte zu achten:
- Sind Miete und Nebenkosten entsprechend den Absprachen aufgeführt?
- Gibt es zusätzliche, betriebsfähige Räume oder Bestandteile wie Keller und Einbauküche?
- Wurde die Wohnfläche korrekt erfasst? Wichtig bei einer späteren Mieterhöhung!
- Wurde eine Staffelmiete vereinbart?
- Eventuell beim Mieterverein den örtlichen Mietspiegel erfragen. Ist die Miete zu hoch angesetzt?
- Gibt es Klauseln im Vertrag? Beispielsweise verpflichtet eine Kündigungsausschlussklausel dazu, obwohl nicht gekündigt wurde eine gewisse Zeit in der Wohnung zu leben.
- Ist der Mietvertrag befristet?
- Wurden im Vertrag festgestellte Mängel erfasst?
Auf jeden Fall sollte der Vertrag genau gelesen und auf unzulässige Klauseln untersucht werden. Gesetzlich sind diese einfach ungültig, sodass sie eigentlich gar nicht gestrichen werden müssen. Im Zweifelsfall kann der Deutschen Mieterschutzbund oder ein Experte für Wohnrecht weiterhelfen.
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