Fotoerlaubnis für Gerichtsreporter: Landgericht Leipzig stärkt Pressefreiheit
Theoretisch ist eigentlich alles klar geregelt: Journalisten dürfen zum Zweck ihrer Funktion als Berichterstatter für die Öffentlichkeit grundsätzlich vor Beginn eines Strafprozesses auch Bilder im Gerichtssaal anfertigen. Speziell einzelnen Richtern des Leipziger Amtsgerichts scheint diese Regelung in der täglichen Praxis allerdings immer noch fremd. Nach jüngsten Negativerfahrungen ging L-IZ.de nun per Beschwerde erfolgreich gegen die Beschränkungsversuche vor.
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