Eine grobe Störung: Legida-Blockierer soll 400 Euro zahlen
Die juristische Aufarbeitung der antirassistischen Sitzblockade am 2. Mai 2016 ist im Gerichtssaal angekommen. Nach mehreren Landtagsanfragen, Solidaritätstreffen und einem Offenen Brief an Oberbürgermeister Burkhard Jung fand nun am Amtsgericht Leipzig ein Strafprozess statt. Der Angeklagte Richard S. wurde dabei zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt. Er soll eine Legida-Demonstration „grob gestört“ haben.
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