Urteil teilweise aufgehoben: Zweifel an Körperverletzung durch No-Legida-Teilnehmer
Ein Teilnehmer einer No-Legida-Kundgebung im Februar 2015 ist am Landgericht Leipzig vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen worden. Das Amtsgericht hatte beides als erwiesen angesehen und sein Urteil auf Grundlage jeweils nur eines Zeugen gesprochen.
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