Thomaspfarrer i.R. Christian Wolff: Kopftuch und kübelweise Häme gegen die Kirche
Soll man sich als Kirchenmitglied über das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Erfurt in Sachen einer Kopftuch tragenden muslimischen Krankenschwester freuen? Diese hatte in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet. Ihr wurde gekündigt, weil sie beim Dienst ein Kopftuch bzw. eine Kopfbedeckung tragen wollte. Nach dem Erfurter Urteil vom vergangenen Mittwoch dürfen aber kirchliche Einrichtungen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten, wenn damit ein religiöses Bekenntnis verbunden ist.
Aktuelle Kommentare