Die VNG AG hat am Freitag, 9. September, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) gestellt. Der Grund: Die gestoppten Gaslieferungen aus Russland. Jenem Land, das seine Lieferverträge nicht erfüllt und gleichzeitig versucht, mit dem Stopp von Gaslieferungen politischen Druck aufzubauen.

Auch wenn die in Leipzig ansässige VNG den Verursacher an dieser Stelle so direkt nicht nennt:

„Aufgrund nicht erfüllter Lieferverpflichtungen von Vorlieferanten mussten und müssen Gasmengen zu erheblich höheren Preisen an den Energiemärkten beschafft werden, um die Kunden von VNG weiter zu den vertraglich vereinbarten, deutlich niedrigeren Preisen verlässlich beliefern zu können. Um weiteren Schaden von VNG abzuwenden und die Handlungsfähigkeit des VNG-Konzerns insgesamt zu sichern, sieht sich VNG veranlasst, weitere Hilfsmaßnahmen des EnSiG neben dem bereits gestellten Antrag zur ‚Gasumlage‘ (§ 26 EnSiG) zu beantragen.“

So ist nun auch die VNG zum Spielball russischer Politik geworden, hat ihrerseits aber auch wieder Lieferverträge – zum Beispiel mit den Leipziger Stadtwerken –, die sie erfüllen muss. Und zwar zu den vertraglich vereinbarten Preisen.

Das wird jetzt zum Problem.

„Bis zum Beginn des russischen Angriffskrieges war VNG eine kerngesunde Unternehmensgruppe, die über ihre vier Geschäftsbereiche Handel & Vertrieb, Transport, Speicher und Biogas einen Beitrag zur sicheren Versorgung Deutschlands mit Gas gewährleistet und darüber hinaus über ihre zukunftsgerichteten Aktivitäten im Bereich grüner Gase mit Biogas und Wasserstoff an der Gestaltung der Energiewende mitwirkt. Im Zuge der Auswirkungen des russischen Krieges auf die Energiemärkte wurde VNG unverschuldet in eine zunehmend kritischere Finanzsituation gebracht“, schildert das Unternehmen die Problemlage, in dem es jetzt steckt.

Denn das Gas, das nicht mehr zum vereinbarten Preis durch die Pipelines aus Russland kommt, muss nun anderweitig beschafft werden – und zwar aufgrund der Preiskapriolen an den Börsen zu einem vielfach höheren Preis.

Einkaufen zu drastisch höheren Preisen

„Ursächlich hierfür ist die notwendige Ersatzbeschaffung an den Handelsmärkten. Von russischen Lieferausfällen betroffene Gasmengen mit teilweise fest vereinbarten Preisen müssen nun zu kriegsbedingt massiv höheren Preisen beschafft werden“, stellt das Unternehmen fest.

„VNG benötigt diese Ersatzmengen, um ihre Kunden weiter verlässlich und zu den ursprünglich vertraglich vereinbarten Konditionen zu beliefern und so diesen Kriegsschaden von den Kunden fernzuhalten.“

Die VNG hat dabei zwei Verträge, die von russischen Lieferausfällen betroffen sind. Dazu gehört ein Direktvertrag über rund 35 TWh Gasbezug im Jahr mit Gaz­prom Export, der aktuell und absehbar nicht mehr bedient wird. Dieser Vertrag läuft Ende des Jahres aus.

Und da hilft die heiß diskutierte Gasumlage auch nur kurzfristig. Im August gehörte die VNG als Importeur zu den zwölf Unternehmen, die sich für die Gasumlage angemeldet haben.

„Die selbst mit der ab 1. Oktober 2022 erwartete Entlastung durch die Gasumlage insgesamt im Jahr 2022 auflaufenden Verluste von etwa 1 Milliarde Euro würde VNG als direkter Importeur aus eigener Kraft und gemeinsam mit weiteren Stabilisierungsmaßnahmen ihrer Anteilseigner tragen können“, teilt das Unternehmen mit.

Doch ein zweites Paket macht noch mehr Kummer.

„Der größere Vertrag von beiden umfasst einen Gasbezug von ca. 65 TWh im Jahr mit einem inländischen Vorlieferanten, der Importeur der entsprechenden Gasmengen ist. Dieser Vertrag wird seit Mitte Mai nicht mehr durchgängig bedient. Die Kosten der Ersatzbeschaffung hat VNG im August bei historisch hohen Gaspreisen anders als zuvor erwartet zu erheblichen Teilen tragen müssen.

Mit Unterstützung der Bundesregierung wurde in den vergangenen Wochen nach Möglichkeiten gesucht, eine abschließende Einigung herbeizuführen. Diese erscheint jedoch kurzfristig und für VNG wirtschaftlich tragfähig nicht erreichbar. Die daraus absehbare finanzielle Belastung wäre für VNG nicht tragbar“, teilt das Unternehmen mit.

Suche nach weiteren Lösungen

Die weitere Handlungsfähigkeit von VNG soll daher mit den nun beantragten Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG gesichert werden.

„Dieser Schritt ist trotz bislang erfolgter eigener und gemeinsam mit den Anteilseignern ergriffener finanzieller Hilfsmaßnahmen notwendig, um bislang entstandene und voraussichtliche Verluste auf ein von VNG und ihren Anteilseignern tragbares Maß zu reduzieren und so die Funktionsfähigkeit des Gashandelsmarktes und die Versorgungssicherheit zu sichern“, so die VNG. Zu den Anteilseignern gehören auch mehre ostdeutsche Kommunen, unter ihnen auch die Stadt Leipzig.

„Parallel zum jetzt gestellten Antrag werden die laufenden Gespräche mit der Bundesregierung, dem Mehrheitseigner EnBW und den weiteren kommunalen Anteilseignern auf der Suche nach Möglichkeiten für eine Stabilisierung des Unternehmens fortgesetzt“, teilt die VNG mit.

„Die heutige Antragstellung gemäß § 29 EnSiG ist zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von VNG als Deutschlands drittgrößter Gasversorger und systemrelevantes Unternehmen für die versorgungssichere Belieferung von circa 400 Stadtwerke- und Industriekunden, zweitgrößter deutscher Fernleitungsnetzbetreiber mit 7.700 Kilometern Gasnetz, drittgrößter Speicherbetreiber Deutschlands (2,2 Mrd. m3 Speichervolumen) und zweitgrößter deutscher Biogasanlagenbetreiber mit 38 Biogasanlagen in Ost- und Norddeutschland (157 MWFWL) notwendig.

Darüber hinaus hält VNG mit ihrer Strategie ‚VNG 2030+‘ daran fest, einen Beitrag zur Gestaltung der Energiewende und der Transformation von Erdgas hin zu grünen Gasen und ihren Wachstumspfad im Bereich Biogas sowie die Aktivitäten für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft zu leisten.“

OBM Burkhard Jung: Der Bund muss die VNG AG stützen

Nach dem Antrag der VNG AG auf Stabilisierungsmaßnahmen des Bundes sieht die Stadt Leipzig als Standort des Unternehmens den Bund in der Pflicht, Gefahren vom Konzern unverzüglich abzuwenden und sich deutlich und unmissverständlich zu dem Unternehmen und der Region zu bekennen.

„Ich sehe ich mit großer Sorge, dass die wirtschaftliche Situation von VNG akut gefährdet ist“, sagt Oberbürgermeister Burkhard Jung.

Seit der Beteiligung der ostdeutschen kommunalen Gesellschafter an VNG im Jahr 1990 hat sich das Unternehmen zu einem der größten der ostdeutschen Bundesländer entwickelt und damit zu einem Symbol für das Gelingen der deutschen Einigung. Darüber hinaus gestaltet VNG mit großen zukunftsfähigen Investitionen die Energiewende in der Region maßgeblich mit.

„VNG ist damit ein wichtiger Garant dafür, dass die Energiewende mit Wasserstoff im Osten erfolgreich verläuft“, betont Jung. „Mit den geplanten Investitionen in hunderte Kilometer Wasserstoffleitungen und große Speicher sorgt VNG für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur, damit grüner Wasserstoff zu den großen Industriezentren, aber auch Kommunen im Osten gelangt. Diese Investitionen dürfen auf keinen Fall gefährdet werden.“

Jung fordert im Namen der kommunalen ostdeutschen Gesellschafter die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Erfolgsgeschichte – eines vor dem Ukrainekrieg kerngesunden Unternehmens – fortgeschrieben werden kann. Sonst drohe das Scheitern der Energiewende in Ostdeutschland und eine Gefährdung der Versorgungssicherheit.

„Es wäre niemandem zu vermitteln, dass der Staat andere Gaskonzerne mit Milliardenbeträgen stützt, aber im Gegenzug ein für Ostdeutschland so wichtiges Unternehmen bei gleicher Problemlage im Stich lassen würde“, sagte Jung.

„Ich erwarte hier im Interesse des Unternehmens und seiner Beschäftigten, sowie dem Wirtschaftsstandort Ostdeutschland nicht nur ein klares Bekenntnis, sondern auch eine umgehende positive Bescheidung des Antrages.“

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