Eigentlich hat die EU ihr Wettbewerbsrecht geschaffen, um grenzübergreifend einen fairen Wettbewerb zu sichern. Und dass es eigentlich nicht geschaffen wurde, um den Wettbewerb ausgerechnet der kleinen Unternehmen gegeneinander zu befeuern, machen schon die Schwellenwerte für die Vergabe nach EU-Wettbewerbsrecht deutlich. Doch genau diese Schwellenwerte nutzt die Stadt Leipzig, um die kleinen Buchhändler als Lieferanten für die Stadtbibliothek weitgehend auszubooten. Sie will die Ausschreibung auch nicht zurückziehen.

Eigentlich würde die Frist zur Abgabe von Angeboten zur Bücherbeschaffung 2023 für die Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) am 23. Mai enden. Doch bis auf die eine oder andere größere Buchhandlung hat kaum jemand bislang seinen Handschuh in den Ring geworfen.

Eigentlich das schon Zeichen genug, dass die Bedingungen der Ausschreibung die Möglichkeiten der lokalen Buchhändler/-innen sprengen. Sowohl, was die Serviceleistungen betrifft, die jetzt mit in das Ausschreibungspaket gepackt wurden, als auch die Dauer der ausgeschriebenen Leistung für vier Jahre.

Vier Wochen Fristverlängerung

Weil die Bewerbungen deshalb auch deutlich unter den Erwartungen der Stadtbibliothek Leipzig blieben, wird die Ausschreibungsfrist jetzt um vier Wochen bis zum 21. Juni 2022 verlängert, teilen das Dezernat Kultur und die Leipziger Städtischen Bibliotheken mit.

Und sie betonen extra: „Damit sollen kleinere Buchhändler aus Leipzig und der Region mehr Zeit erhalten, durch die Bildung von Bietergemeinschaften, Angebote abzugeben. Darauf haben sich Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke, die LSB und die Vergabestelle des Hauptamtes der Stadt Leipzig nach Hinweisen des örtlichen Buchhandels verständigt.“

Doch beide Institutionen beharren darauf, dass die Ausschreibung aufgrund des Auftragsvolumens im EU-weiten Ausschreibungsverfahren gestaltet werden musste. „Grundlage ist Paragraf 97, Absatz 1, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der besagt: Sofern die Kostenschätzung der Auftraggeberin den EU-Schwellenwert von derzeit 215.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigt, ist jeder öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, den Auftrag im Rahmen des Oberschwellenvergaberechts zu vergeben.“

Wie groß ausgeschriebene Lose tatsächlich sind oder ob sie gar unter den im sächsischen Vergaberecht definierten Maximalbetrag für freihändige Vergabe von 25.000 Euro fallen, das bestimmen die Auftraggeber selbst. Bislang wurden die Ankäufe von Büchern in solchen kleinen Aufträgen über den örtlichen Buchhandel abgewickelt.

Große Lose inkl. Serviceleistungen

Dass die Stadtbibliothek Leipzig das aber beenden möchte und lieber den Großteil ihrer Bücher automatisch in großen, fertig ausgestatteten Paketen geliefert haben möchte, macht auch der folgende Hinweis deutlich.

„Die Ausschreibung der LSB ist in sechs Lose aufgeteilt, die so ausgelegt sind, dass sich auch kleinere Buchhändler darum bewerben können“, betonen Kulturdezernat und Stadtbibliothek.

Der Blick auf die Lose aber zeigt, dass es nur die zwei kleinsten Posten sind, die man möglicherweise bei lokalen Händlern platzieren möchte.

Die Lose:

Los 1: Kinderbücher (ca. 13.200 Titel pro Jahr inkl. bibliotheksspezifischer Servicedienstleistungen)
Los 2: Comics, Mangas und Graphic Novels (ca. 1.020 Titel pro Jahr inkl. bibliotheksspezifischer Servicedienstleistungen)
Los 3: Belletristik für Erwachsene und Jugendliche (ca. 11.930 Titel je Jahr inkl. bibliotheksspezifischer Servicedienstleistungen)
Los 4: Sachliteratur Musik und Noten (ca. 870 Titel je Jahr inkl. bibliotheksspezifischer Servicedienstleistungen)
Los 5: Sachliteratur Erwachsene (ca. 7.200 Titel pro Jahr inkl. bibliotheksspezifischer Servicedienstleistungen)
Los 6: Regionalkunde Erwachsene (ca. 400 Titel pro Jahr inkl. bibliotheksspezifischer Servicedienstleistungen)

Die Posten muss man mal vier nehmen, denn die Ausschreibung umfasst vier volle Kalenderjahre.

Zwei kleine Posten für die Kleinen

„Die Stadt Leipzig weist ausdrücklich darauf hin, dass die Lose 4 und 6, die vom Umfang her besonders für Buchhändler und Bietergemeinschaften infrage kommen, nicht mit zusätzlichen Leistungen wie Folierung der Bücher verknüpft sind“, betonen Kulturdezernat und Stadtbibliothek.

Der Löwenanteil von über 33.000 Buchtiteln pro Jahr ist also schon von der Ausschreibung her für Großbuchhändler vorgesehen – was natürlich eine radikale Abkehr von der bisherigen Beschaffungspolitik bedeutet. Und auch die Abgabe eigener Kompetenz, denn welche Bücher bestellt wurden, haben bislang die Bibliothekar/-innen der Stadtbibliothek selbst gesteuert, kundig gerade auch in den Leserinteressen der Leipziger/-innen, die nicht unbedingt deckungsgleich sind mit denen der Münchner, Berliner oder Kölner.

Den klaren Unterschied sieht man tatsächlich bei regionaler Literatur, über die die örtlichen Buchhändler/-innen tatsächlich den besten Überblick haben.

Gleichzeitig macht die Meldung der Stadt auch deutlich, dass man nicht wirklich daran denkt, die großen Lose bei Einzelhändlern in der Stadt zu lassen, womit sie als Umsatz dem örtlichen Buchhandel tatsächlich weitgehend verloren gehen.

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