Endlich geschafft. „Endgültiger Sieg für die Leipziger Wasserwerke in London – Supreme Court weist Antrag der UBS-Bank zurück“, konnte die Leipziger Gruppe am Dienstag, 10. April, melden. Damit ist der Streit zwischen den Leipziger Wasserwerken und der Schweizer Großbank UBS endgültig entschieden. Der Supreme Court of England and Wales hat in London den Antrag der UBS auf eine weitere Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen.
Damit unterliegt die riesige Schweizer Großbank (Bilanzsumme 915 Milliarden Schweizer Franken bzw. 769 Milliarden Euro) der kleinen Großstadt Leipzig (Jahreshaushalt: 1,7 Milliarden Euro) bzw. ihrem Tochterunternehmen KWL und das in einer nicht ganz unwichtigen Sachlage. Denn damit macht London deutlich, dass Großbanken ihren Wissensvorteil gegenüber Kommunen oder ihren Unternehmen nicht dazu ausnutzen dürfen, diesen hochrisikoreiche Papiere anzudrehen und hinterher auch noch die Schäden von ihnen beglichen haben zu wollen.
Der Antrag der UBS enthalte keine Rechtsfrage von grundsätzlicher, öffentlicher Bedeutung, begründeten die Richter ihre Entscheidung am Dienstag. In der Sache sei der Fall bereits in zwei Instanzen verhandelt worden.
Oberbürgermeister Burkhard Jung: „Uns allen fällt jetzt ein Stein vom Herzen. Leipzig und die Wasserwerke haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass auch in der Finanzwelt Recht und Gesetz gelten.“
In der Sache ging es um den Abschluss von komplexen, strukturierten Kreditderivaten (CDOs), die der damalige Geschäftsführer der KWL, Klaus Heininger, in den Jahren 2006/2007 an sämtlichen Gremien der KWL vorbei abgeschlossen hatte. In der ersten Instanz war der High Court of Justice in London zu dem Ergebnis gekommen, dass UBS keine Zahlungsansprüche gegen KWL geltend machen konnte, weil sie sich auf betrügerische Absprachen mit den damaligen Beratern der KWL, Value Partners, eingelassen hatte.
Der Court of Appeal kam in der zweiten Instanz im vergangenen Herbst, wie bereits das Erstgericht, zu dem Ergebnis, dass Value Partners einen Interessenkonflikt hatten. Deshalb verstießen sie gegen ihre der KWL obliegenden Treuepflichten. UBS kannte diesen Interessenkonflikt und wirkte überdies an den Treuepflichtverstößen von Value Partners mit. Dadurch, so das Gericht damals, wurde UBS auch mit der Bestechung Heiningers durch Value Partners infiziert. Deshalb kann UBS keine Zahlungsansprüche gegen KWL geltend machen.
Das erste Statement aus der Politik
SPD-Fraktion erfreut über Londoner Urteil: L-Gruppe kann sich wieder auf eigentliche Aufgaben konzentrieren
Das heutige Urteil des Supreme Court in London im Verfahren der Kommunalen Wasserwerke Leipzig gegen die Schweizer Großbank UBS sorgt auch bei der Leipziger SPD-Fraktion für Erleichterung und Freunde.
SPD-Fraktionschef Christopher Zenker erklärt: „Dreimal hat UBS versucht, für ihre unanständigen Geschäfte Rückendeckung von englischen Gerichten zu bekommen. Dreimal hat die UBS eine schallende Ohrfeige bekommen. Der KWL-Prozess ist ein Lehrstück dafür, wie man sich als anständiger Banker nicht verhalten sollte.“
LVV-Aufsichtsrat und Fraktionsvize Heiko Oßwald ergänzt: „Mein ausdrücklicher Dank geht an den Oberbürgermeister, die KWL-Geschäftsführung und die Anwälte, die wie David gegen Goliath gegen eine der größten Banken der Welt gekämpft und gewonnen haben. Besonders freut mich natürlich, dass sich die Leipziger Gruppe jetzt wieder voll auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren kann, nämlich die Investitionen in einen noch attraktiveren ÖPNV und moderne Leitungs- und Wassernetze.“
Das Statement der Linksfraktion
Sören Pellmann, MdB und Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Stadtrat Leipzig: “Wie am gestrigen Nachmittag bekannt wurde, hat das höchste englische Gericht die bisherigen Entscheidungen der Vorinstanzen im Prozess der Kommunalen Wasserwerke (KWL) gegen die schweizerische UBS-Bank abschließend bestätigt. Letztere muss nunmehr allein für den entstande-nen Schaden von 500 Mio. Euro aufkommen.
Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE haben jene juristische Auseinandersetzung von Beginn an mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, da ihr Ergebnis mit erheblichen Konsequenzen für die Stadt sowie ihre Bürgerinnen und Bürger verbunden war. Nach der gestrigen Londoner Entscheidung sind sie nunmehr erleichtert. Die Wasserwerke, die LVV-Gruppe wie auch die Stadtverwaltung insgesamt können sich jetzt wieder in vollem Umfang auf ihre eigentlichen Aufgaben bei der Stadtentwicklung sowie der nachhaltigen Sicherung der Daseinsfürsorge ihrer Einwohnerinnen und Einwohner konzentrieren. Zugleich werden damit wesentliche finanzielle Spielräume für wichtige und notwendige Investitionsprojekte der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen frei.”
Das Statement der Freibeuter-Fraktion
Die Fraktion Freibeuter zeigt sich erleichtert angesichts der Entscheidung des Supreme Court, den erneuten Berufungsantrag der UBS abzulehnen. Damit könne die UBS endgültig keine Zahlungsansprüche gegenüber der KWL geltend machen.
„Die Entscheidung sorgt für Erleichterung. Eine Riesenlast für die Stadt Leipzig ist endgültig abgewendet. Ein Grund zum Feiern ist sie dennoch nicht“, so Rechtsanwalt René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat. “Wir haben nun keinen Cent mehr in der Tasche, stehen aber weiter vor den Herausforderungen einer wachsenden Stadt. Nachdem das eine halbe Milliarde Euro teure Damoklesschwert über der L-Gruppe abgewehrt ist, gilt es nunmehr, alle Kraft in die Weiterentwicklung der zukünftigen Versorgungsinfrastruktur Leipzigs mit erwarteten 700.000 Einwohnern in den nächsten 10 Jahren zu bündeln”, so der Freidemokrat Hobusch.
In den Jahren 2006 und 2007 hatte die UBS der KWL „Collateralized Debt Obligations“ (CDOs) verkauft, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise zu Ausfällen führten, für die die UBS die KWL in Höhe von etwa 350 Millionen Euro in Haftung nehmen wollte.
UBS will noch eine Berufung versuchen, das KWL-Geduldsspiel ist noch nicht ganz zu Ende
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