Manchmal reicht eine Überschrift und zwei Sätze: „Der Streit zwischen den Leipziger Wasserwerken und der Schweizer Großbank UBS ist endgültig entschieden. Der Supreme Court of England and Wales hat in London den Antrag der UBS auf eine weitere Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen.“ Oder eben schlichter: "Aus, aus, es ist aus - Leipzig zahlt keine 500 Millionen!". Damit ist ein jahrelanger Tanz nun endgültig beendet, die Musik verstummt und die Schweizer Bank kann sich nunmehr ihren Aktionären gegenüber erklären.

Denn bis zum Schluss ging es um richtig satte Summen, die auch in einer Bankbilanz nicht schön aussehen, wenn sie dann fehlen. Aus Zahlungsansprüchen, die sich einmal aus Sicht der UBS auf 350 Millionen Euro beliefen, waren bis zur Entscheidung des britischen Gerichts am 14. Oktober 2017 immerhin 500 Millionen Euro geworden. Summen, die Leipzig und den Leipziger Stadthaushalt nachhaltig beschädigt hätten. Weshalb schon die letztmögliche Berufung für neues Herzklopfen gesorgt hatte.

Vorbei, wie die Stadt Leipzig am heutigen 10. April 2018 endgültig mitteilen konnte: „Der Antrag der UBS enthalte keine Rechtsfrage von grundsätzlicher, öffentlicher Bedeutung, begründeten die Richter ihre Entscheidung am Dienstag. In der Sache sei der Fall bereits in zwei Instanzen verhandelt worden.“

Oberbürgermeister Burkhard Jung dazu: „Uns allen fällt jetzt ein Stein vom Herzen. Leipzig und die Wasserwerke haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass auch in der Finanzwelt Recht und Gesetz gelten.“

Der Blick zurück aus Sicht der Stadt Leipzig

„In der Sache ging es um den Abschluss von komplexen, strukturierten Kreditderivaten (CDOs), die der damalige Geschäftsführer der KWL, Klaus Heininger, in den Jahren 2006/2007 an sämtlichen Gremien der KWL vorbei abgeschlossen hatte. In der ersten Instanz war der High Court of Justice in London  zu dem Ergebnis gekommen, dass UBS keine Zahlungsansprüche gegen KWL geltend machen konnte, weil sie sich auf betrügerische Absprachen mit den damaligen Beratern der KWL, Value Partners, eingelassen hatte.“

Jene „Partners“ waren bei allen vorangegangenen Entscheidungen zur heutigen im Zentrum des Interesses gelandet – denn genau bei diesen sahen alle Richter einen Interessenskonflikt, welcher die Geschäfte obsolet machte und Leipzig aus der Schuld entließ. Auch nach Ansicht der Berufungsrichter verstießen die „Value Partners“ gegen ihre der KWL obliegenden Treuepflichten und bestätigten damit letztlich das Urteil ihres Kollegen Richter Males aus dem Jahr 2014.

„UBS kannte diesen Interessenkonflikt und wirkte überdies an den Treuepflichtverstößen von Value Partners mit. Dadurch, so das Gericht damals, wurde UBS auch mit der Bestechung Heiningers durch Value Partners infiziert. Deshalb kann UBS keine Zahlungsansprüche gegen KWL geltend machen“, so die Stadt Leipzig in einer ersten Meldung heute abschließend.

Morgen soll es ausführlichere Informationen dazu geben. Doch die Katze ist damit heute endgültig aus dem Sack und die sie lächelt freundlich in Richtung KWL, Leipzig, Wasserwerkekunden und die Steuerzahler.

UBS will noch eine Berufung versuchen, das KWL-Geduldsspiel ist noch nicht ganz zu Ende

UBS will noch eine Berufung versuchen, das KWL-Geduldsspiel ist noch nicht ganz zu Ende

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Michael Freitag über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar