Im September war der Aktionsplan für Gleichstellung der Leipziger Stadtverwaltung mal wieder Thema. Mit dem durchaus ernüchternden Ergebnis, dass sich die Dinge nur langsam verändern und Frauen auch 2015 vor allem dort unterrepräsentiert sind, wo es wirklich um Entscheidungen geht, die wichtig sind. Neun Leipzigerinnen wollten sich das nicht gefallen lassen und fragten mal etwas schärfer nach.

Denn unübersehbar sind Frauen in den Eigenbetrieben und kommunalen Versorgern in sämtlichen Führungsetagen und Aufsichtsräten unterrepräsentiert. Ernsthafter Wille zur Veränderung ist nicht spürbar.

“Der Bundestag hat im März das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie – so verlangt der Gesetzgeber – öffentlich berichten. Einen ersten Termin hat der Gesetzgeber bis zum 30. September 2015 gesetzt”, stellten sie fest. “Die Unterzeichnenden möchten gerne Auskunft darüber, welche Vorsorge die Stadt Leipzig und ihre für die verbindliche Anwendung des Gesetzes infrage kommenden kommunalen Unternehmen diesbezüglich getroffen haben.”

Nun hat das Verwaltungsdezernat geantwortet und vermeldet vor allem eins: Die Veränderung wird lange brauchen. Und man schränkt ein: Nur die Kommunalbetriebe im LVV-Konzern werden betrachtet, nicht die Eigenbetriebe,

Der Erklärungsansatz: “Das ‘Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst’ trat am 1. Mai 2015 inkraft und gilt im öffentlichen Dienst nur für Gremien des Bundes (also nicht für die Kommunen) und für die Privatwirtschaft für Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind. – Die der unternehmerischen Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungs- bzw. des Mitbestimmungsgesetzes unterliegenden Unternehmen wurden verpflichtet, regelmäßig eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und den (soweit vorhanden) beiden nachfolgenden Führungsebenen festzulegen. Eine Mindestzielgröße ist nicht vorgesehen, jedoch darf diese nicht hinter dem Status Quo zurückbleiben, solange nicht 30 % erreicht wurden. Die bis zum 30. September 2015 erstmals festzulegende Frist zur Erreichung der Zielgröße darf nicht länger als bis zum 30.06.2017, die folgenden Fristen dürfen nicht länger als fünf Jahre dauern.”

Und dann schränkt das Verwaltungsdezernat ein:

“Unter mitbestimmte Gesellschaften ohne Börsennotierung fallen im LVV-Konzern die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (‘LVV’) sowie die Stadtwerke Leipzig GmbH (‘SW Leipzig’), die Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH (‘KWL’) sowie die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH (‘LVB’). Alle Aufsichtsräte, Gesellschafter sowie Geschäftsführer der betroffenen LVV-Unternehmen sind sich einig, dass der Frauenanteil im LVV-Konzern erhöht werden soll und haben alle notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung des Gesetzes in den LVV-Unternehmen vor Ablauf des 30.09.2015 gefasst. ”

Und die Zielvorgaben sind entsprechend niedrig, denn man kommt von einem extrem niedrigen Level und kann augenscheinlich nur weitere Frauen in die Aufsichts- und Führungsgremien kooptieren, wenn Männer (vor allem aus Altersgründen) ausscheiden.

So ist das Ziel für die Aufsichtsräte (in denen auch Stadträte/Stadträtinnen und Arbeitnehmervertreter/-innen sitzen) denkbar mager: 28,6 Prozent Frauenanteil im Aufsichtsrat der Stadtwerke bis zu 31. Dezember 2016, 30 Prozent in den Aufsichtsräten von LVV und LVB, sogar nur lächerliche 19 Prozent bei den Wasserwerken.

Die neun Leipzigerinnen hatten zu Recht das ungute Gefühl, dass sich hier in den vergangenen Jahren wenig bis nichts getan hat.

Und in der oberen und mittleren Managementebene?

Da sieht es eher bei den LVV mau aus, die im Grunde nur eine obere Führungsebene  haben, wo es gerade einmal 12,5 Prozent Frauen gibt (also eine Frau und sieben männliche Manager). Bei den Stadtwerken ist die obere Führungsebene mit 37 Prozent Frauen besetzt, die mittlere mit 34 Prozent, bei den Wasserwerken sind es jeweils 30 Prozent und bei den LVB 36 bzw. 26 Prozent.

“Bei den Festlegungen im LVV-Konzern wurde auch berücksichtigt, ob und wieweit in der zu setzenden Frist aufgrund von auslaufenden Verträgen oder Amtszeiten überhaupt Neubesetzungen erfolgen können”, betont das Verwaltungsdezernat. Bei der Mitteldeutschen Flughafen AG (an der Leipzig ein paar Prozentchen besitzt) komme das Thema “in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates bzw. des Vorstandes” auf den Tisch.

Und indirekt gibt das Dezernat auch zu, dass man bei den Eigenbetrieben (Oper, Zoo, Gewandhaus usw.) noch keine rechte Übersicht habe, wie die Führungsebenen eigentlich mit Frauen besetzt sind.

“Die Eigenbetriebe haben eigene Frauenbeauftragte und eigene Frauenförderpläne”, betont das Dezernat zwar. Stellt dann aber fest: “Es ist vorgesehen, bei der Aktualisierung des Frauenförderplanes Überlegungen anzustellen, ob ein Kapitel über die Beteiligungsunternehmen (mit geschlechterbezogener Personalanalyse und Quotenvorgaben für die Leitungsebenen) aufgenommen wird.”

Höchste Zeit wird’s.

Etwas komplizierter wird es mit den Aufsichtsräten, denn ein Großteil der Sitze wird ja von den Stadtratsfraktionen selbst besetzt, die ihrerseits ja oft genug ein Problem haben mit der Frauenquote. Deswegen gibt es jetzt im Maßnahmenkatalog zum ersten Gleichstellungsaktionsplan auch im Handlungsfeld “Kommunalpolitik” die Maßnahme “Mehr Frauen in Aufsichtsräte”. “Dazu wird der Beirat für Gleichstellung eine Empfehlung erarbeiten und an den Stadtrat richten”, teilt das Dezernat noch mit.

Die Bürgeranfrage zum Thema Gleichberechtigung.

Die Antwort der Stadtverwaltung zum Stand der Dinge.

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