Das englische Berufungsgericht, der Court of Appeal, hat jetzt entschieden, über die Zulassung der Berufung der Schweizer Großbank UBS am 7. Oktober 2015 mündlich zu verhandeln. Diese Entscheidung stellt kein Urteil in der Sache selbst und keinerlei Präjudiz dar. Sie kommt angesichts des hohen Streitwerts und der Komplexität der Materie nicht überraschend, teilt die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mit.
Der High Court of Justice in London hatte in seinem Urteil vom 4. November 2014 festgestellt, dass die Banken UBS, Depfa und LBBW keine Zahlungsansprüche gegen die Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) aus dem Abschluss der CDO-Transaktionen zustehen. Diese Geschäfte hatte der ehemalige KWL-Geschäftsführer im Namen der KWL abgeschlossen. Doch der High Court hatte recht deutlich gemacht, dass diese Geschäfte so nie hätten zustande kommen dürfen.
Bereits im November 2014 aber hatte die UBS angekündigt, gegen das Urteil des High Court vorgehen zu wollen. Ihren Antrag auf Zulassung der Berufung hat das Gericht selbst jedoch am 5. Dezember 2014 zurückgewiesen, weshalb die UBS den nächsten ihr noch möglichen Schritt ging, um das Urteil anzufechten, und den Court of Appeal anrief.
Doch nach der sehr umfassenden Beweiserhebung und dem ausführlich formulierten Urteil des High Court of Justice ist die Geschäftsführung der Leipziger Muttergesellschaft der Kommunalbetriebe, zu denen auch die Kommunalen Wasserwerke (KWL) gehören, überzeugt: “Die KWL und ihre Gesellschafter sind zuversichtlich, dass der Court of Appeal die Berufung der UBS nicht zulassen bzw. in der Sache selbst zurückweisen wird.”
Was trotzdem noch einmal Spannung bedeutet bis zum 7. Oktober.
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