Da half auch die Umbenennung nichts: Das Urteil des Leipziger Landgerichts gegen die United Power & Gas GmbH & Co. KG (UPG), vormals "mk-energy", ist gültig. Das Unternehmen hat die Berufungen gegen die Entscheidungen des Landgerichts Leipzig aus dem Oktober 2013 und Januar 2014 zurückgenommen, teilt die Stadtwerke Leipzig-Tochter Netz Leipzig GmbH mit.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte mit dem Beschlüssen vom 23. Juni 2014 (Aktenzeichen U 4/14 Kart und U 5/14 Kart) die UPG zuvor darauf hingewiesen, dass die durch die Netz Leipzig zum 31. Oktober 2013 ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages der UPG wirksam und die Netz Leipzig berechtigt war und ist, der UPG den Netzzugang zu verweigern. Das Oberlandesgericht bestätigt damit die Entscheidungen des Landgerichts, die im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen waren.
Nach Auffassung des Gerichts hat die UPG wiederholt und schwerwiegend Zahlungspflichten (Bezahlung der Nutzung des Netzes der Netz Leipzig) verletzt, was zu einer Zerstörung des Vertrauens in die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der UPG geführt hat. Ausdrücklich weist das Gericht darauf hin, dass es der Netz Leipzig aufgrund des Verhaltens der UPG “unzumutbar war und noch ist”, mit der UPG einen neuen Lieferantenrahmenvertrag abzuschließen.
Durch die Rücknahme der Berufungen ist das einstweilige Verfügungsverfahren zugunsten der Netz Leipzig rechtskräftig abgeschlossen.
“Die Auffassung des OLG unterstreicht erneut die Richtigkeit unserer Entscheidung. Sie liefert jetzt allen Beteiligten Klarheit – insbesondere den verunsicherten UPG-Kunden”, erklärt Jan Fuhrberg-Baumann, Geschäftsführer der Netz Leipzig.
Die Auffassung des Oberlandesgerichts bestätigt auch den Standpunkt der in das Verfahren vor dem Landgericht einbezogenen Bundesnetzagentur, deren Aufgabe in der Überwachung der Regulierung des Netzzuganges besteht.
Gekündigt hatte die für das Leipziger Leitungsnetz verantwortliche Netz Leipzig GmbH der mk-energy zum 30. September 2013. Hintergrund war, das mk-energy den Vorauszahlungsverpflichtungen für die Nutzung des Stromnetzes der Netz Leipzig trotz mehrfacher Mahnungen nicht fristgerecht nachgekommen war.
Ein Vorgang, mit dem die Kunden eines Energieanbieters in der Regel nichts zu tun haben. Sie kaufen ihren Strom beim Anbieter ein und können in der Regel davon ausgehen, dass der Anbieter für die Durchleitung seines Stromes auch die fälligen Durchleitungsgebühren an den örtlichen Netzbetreiber bezahlt. Das ist in diesem Fall die Netz Leipzig GmbH. Doch schon im Vorfeld der Entscheidung vom September gab es immer wieder Zahlungsverzögerungen. Die Netz Leipzig war alarmiert, schrieb mehrere Mahnungen und setzte am Ende verbindliche Fristen zur Zahlung.
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Als die Netz Leipzig der mk-energy daraufhin den Lieferantenvertrag kündigte, zog das Hamburger Unternehmen vor Gericht, erwirkte im ersten Schritt eine Verfügung gegen die Netz Leipzig, gegen die diese umgehend Widerspruch einlegte und dann im Oktober 2013 vor dem Leipziger Landgericht Recht bekam. Normalerweise wäre damit alles klar gewesen für die rund 5.300 Leipziger Kunden, die zuvor recht preiswert Strom bei mk-energy gebucht hatten, ohne sich zu fragen, wie solche preiswerten Strommodelle eigentlich zustande kommen. Sie gingen in die Grundversorgung der Stadtwerke über und hatten natürlich das Recht, sich einen neuen Anbieter zu suchen.
Doch mk-energy wollte nicht klein beigeben. Im Oktober benannte es sich um in United Power & Gas GmbH & Co. KG (UPG) und versuchte unter neuem Namen neue Lieferantenverträge mit der Netz Leipzig GmbH zu bekommen. Als die Netz Leipzig sich weigerte, mit dem Unternehmen einen neuen Vertrag abzuschließen, zog UPG wieder vor Gericht, um den Netzzugang zu erwirken. Doch im Januar entschied das Landgericht Leipzig wieder für die Haltung der Netz Leipzig GmbH, die sich auf die ins Verfahren einbezogene Bundesnetzagentur berufen konnte.
Auch das wollte UPG so nicht gelten lassen. In beiden Fällen – dem Gerichtsentscheid vom Oktober und dem vom Januar – ging das Unternehmen in Berufung. Diese Berufung hat es jetzt zurückgezogen. Damit ist im Grunde klar: In Leipzig gibt es keinen Strom von UPG.
Manch ein Leipziger wird das anders sehen, ein bekannter Friseur zum Beispiel, der im Juni einen großen anklagenden Artikel gegen die Stadtwerke Leipzig in der LVZ bekam. Er hatte einen schönen, geldsparenden Vertrag mit der UPG abgeschlossen – und fiel dann aus allen Wolken, als die Stadtwerke Leipzig eine Rechnung schickten. Das fand der Friseur dann nicht Recht, machte öffentlich Rabatz und – die Kosten wurden beglichen: von UPG.
Ein Dilemma, in dem, möglicherweise noch eine ganze Reihe Leipziger stecken, die glauben, sich bei UPG mit preiswertem Strom eingedeckt zu haben, obwohl UPG gar keinen Strom nach Leipzig durchleiten darf.
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