Die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) wird in den nächsten Tagen gegenüber der Stadtwerke Erfurt (SWE) GmbH erklären, von ihrem Vorerwerbsrecht der zum Verkauf stehenden Erfurter VNG-Aktien Gebrauch machen zu wollen. Die LVV akzeptiert zwar den von der SWE vorgeschlagenen Kaufpreis für die VNG-Aktien ausdrücklich nicht, sondern bezieht ihr Kaufinteresse auf den Verkehrswert.

Die SWE ist eines der Kommunalunternehmen, die noch Anteile an de Verbundnetz Gas AG halten, nach Leipzig (7,02 %) und Dresden (6,47 %) immerhin der drittgrößte innerhalb der in der VUB gebündelten Gruppe der Kommunen und Kommunalunternehmen. Die Mitglieder der Gruppe haben ein Vorkaufsrecht auf die Anteile der anderen VUB-Mitglieder. 2009 hat Leipzig in einer spektakulären Aktion schon die Anteile von Halle und Jena-Pößneck für 34 Millionen Euro erworben.

Ein Vorgang, der die LVV auf eine harte Belastungsprobe stellte. Auch der jetzt beabsichtigte Erwerb der Erfurter Anteile wird ein finanzieller Kraftakt. Geklärt werden muss nur noch, zu welchem Preis.

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Der Verkehrswert sei noch durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer festzustellen, betont die LVV.

Die LVV sichert mit der jetzt abgegeben Erklärung erst einmal für sich und gegebenenfalls für weitere kommunale Gesellschafter das Recht, Aktien erwerben zu können. Die kaufwilligen erwerbsberechtigten Gesellschafter sind nicht verpflichtet, zum jetzt festgestellten Verkehrswert zu kaufen. Die finale Entscheidung fällt in den Gremien daher erst nach Kenntnis des Verkehrswertes.

Der Aufsichtsrat der LVV hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 8. November, mit der Kündigung des Treuhandvertrages durch die SWE befasst und sich zum weiteren Vorgehen der LVV abgestimmt. Die SWE hatte am 30. September 2013 den Treuhandvertrag mit der VNG Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft (VUB) GmbH gekündigt und im Nachgang den Mitgesellschaftern gemäß Treuhandvertrag ihre VNG-Aktien zum Erwerb angeboten.

www.lvv.de
www.vub-online.de/gesellschafter

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