Das Beispiel Leipziger Zoo hat deutlich gemacht: Auch Leipziger Eigenbetriebe agieren gern mit Vergütungen deutlich unterm angestrebten Mindestlohnniveau von 8,50 Euro. Im Bundesrat hat man sich ja am 1. März schon mit deutlicher Mehrheit für einen solchen Mindestlohn ausgesprochen. Nur der knauserige Freistaat Sachsen stimmte dagegen. Aber welche Auswirkungen hätte das auf Leipzig? Das wollen die Grünen jetzt wissen. Und fragen nach Zahlen.
Denn genauso geheim wie die Spitzengehälter von kommunalen Managern und Orchestermusikern gehandelt werden, genauso geheim sind auch die Zahlen zu den unteren Einkommensgruppen. Festangestellte müssen zwar nach Tarif bezahlt werden. Aber was passiert in den Randbereichen der Verwaltung und der Eigenbetriebe? Wie nutzen auch kommunale Auftraggeber die Möglichkeiten, die sich seit 2005 und der Einführung von “Hartz IV” ergeben haben?
“Als Folge der Agenda 2010 und der Hartz IV-Reformen gibt es ein immer weiter wachsendes Lohngefälle in Deutschland. Die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander, dies bestätigt der diesjährige Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung”, konstatiert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Anfrage zum Thema, die sie am 20. März in der Ratsversammlung beantwortet haben möchte. “Der sittenwidrige Niedriglohnbereich mit seinen Auswüchsen und Mitnahmeeffekten gefährdet den sozialen Frieden. Die als Reaktion gegen solchen Missbrauch gedachte Einführung eines Mindestlohns wird immer wahrscheinlicher. Ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro ist dabei im Gespräch.”So kurz hält man sich da mittlerweile in der Argumentation. Tatsächlich geht es um 8,50 Euro pro Arbeitsstunde.
“Auch die Stadtverwaltung Leipzig hat mit ihren Beteiligungen und im Bereich externer Aufträge Bereiche, in denen Niedriglohnzahlungen zu vermuten sind. Um ggf. die finanziellen Konsequenzen einer Einführung eines Mindestlohnes abschätzen zu können, wäre es wichtig rechtzeitig zu betrachten, welche Bereiche dies in welchem Umfang betrifft”, so die Grünen.
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Was übrigens auch das Thema einer fairen Beschaffungs- und Auftragspolitik betrifft. Kommunen können mit einer Festschreibung tariflicher Löhne in den Ausschreibungsbedingungen auch dafür sorgen, dass nicht die Dumping-Anbieter die lukrativen Aufträge bekommen, sondern Unternehmen, die sich auch ihrer Verantwortung für den regionalen Markt und faire Arbeitsbedingungen bewusst sind.
Die Fragen, die die Grünen beantwortet haben wollen:
1. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung würde ein gesetzlicher Mindestlohn Auswirkungen auf das Lohnniveau haben und welche Kosten sind zu erwarten?
2. In welchen Bereichen hat die Verwaltung Aufträge vergeben, die – ggf. sogar tariflich – unter dem angesprochenen Lohnniveau liegen und welche Auswirkungen sind ggf. hier zu erwarten?
3. Bei welchen kommunalen Beteiligungen bzw. bei deren Vergabe von Leistungen an Dritte gibt es Bezahlungen unter diesem Niveau und in welchem Umfang?
4. Welche Einsparungen sind, durch das ggf. steigende Lohnniveau, im Bereich der Sozialleistungen zu erwarten?
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