Rein faktisch ging für Leipzig am 31. Dezember 2012 das Abenteuer Sachsen LB zu Ende. Am 26. Februar wurde das noch einmal Thema in der Dienstberatung des OBM. Denn die 2007 gestrauchelte Sächsische Landesbank hinterließ nicht nur einen Riesenberg praktisch wertloser Papiere, sondern auch eine nun völlig überflüssig gewordene Sachsen Finanzgruppe. Gegründet 2002. Gegen den Willen der Sachsen und der Leipziger.
2001 hatten sie in einem Volksentscheid gegen den Willen der damaligen Landesregierung gestimmt, aus den sächsischen Sparkassen einen Verbund zu bilden, dessen Kapitalkraft der neuen Landesbank erst die finanzielle Grundlage für ihre Großen Geschäfte verschaffte. 2002 legte die Regierung einfach ein neues Gesetz vor, die Finanzgruppe wurde gegründet. Und auch die Sparkasse Leipzig wurde Teil dieses Konglomerats, das sich nach dem Verkauf der Sachsen LB in all seiner Überflüssigkeit darbot. Niemand konnte noch etwas damit anfangen. Und die Landesregierung interessierte dieses Spielzeug schon gar nicht mehr.
Der Freistaat Sachsen war 2010 das erste Mitglied der Finanzgruppe, das sich aus dem Verbund verabschiedete und die Kommunen mit ihren einzelnen Stadt- und Kreissparkassen erst einmal allein zurück ließ. Eigentlich logisch gewesen wäre jetzt eine simple Auflösung des Verbundes. Darauf wartete auch die Stadt. Aber die kam nicht zustande.
Und so blieb nur noch der Weg eines offiziellen Austritts aus der Sachsen Finanzgruppe, der 2012 in die Wege geleitet wurde.
Am 10. Oktober beschlossen die Kreistage der Landkreise Leipzig und Nordsachsen für ihre Gebietskörperschaft den Austritt, am 17. Oktober folgte der Leipziger Stadtrat. Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig fasste ihren Beschluss am 5. November. Noch am gleichen Tag ging die Kündigung raus. Am Folgetag stimmte die Anteilseignerversammlung der Sachsen Finanzgruppe zu.Womit das Ganze bürokratisch noch längst nicht erledigt war. Ein “Sparkassen-Rückübertragungsvertrag” musste aufgesetzt werden, denn rein faktisch hatten die kommunalen Eigner ihre Ansprüche an die Sachsen Finanzgruppe abgegeben. Der Vertrag wurde am 10. Dezember aufgesetzt. Um wieder Herr im eigenen Haus zu werden, müssen die alten und nun wieder neuen Eigner freilich noch die Abfindungsansprüche gegenüber der Sachsen Finanzgruppe abgelten. Für den Anteil der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sind das immerhin 15,571 Millionen Euro, die über die SFG in den großen Bürgschaftstopf für die Sachsen LB fließen. Mit 2,75 Milliarden Euro bürgt der Freistaat Sachsen für die Restposten seiner gescheiterten Landesbank.
Anteilig übernehmen der Landkreis Nordsachsen 2,2 Millionen Euro und der Sparkassenzweckverband der Stadt- und Kreissparkasse, dem Leipzig und der Landkreis Leipzig angehören, 13,37 Millionen Euro. Das Geld wurde schon im Januar überwiesen. Offiziell aus der Finanzgruppe entlassen wurde die Sparkasse am 31. Dezember 2012. Die Bestätigung von der Landesdirektion kam dann am 4. Januar 2013 als Genehmigungsbescheid.
Die genaue Höhe dieser Ablöse muss noch ermittelt werden. Die im Januar überwiesene Summe entspricht dem Betrag, der anlässlich des Ausscheidens des Freistaats Sachsen aus der SFG vorgenommenen Bewertung zum Stichtag 31. Dezember 2010 ermittelt wurde.
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“Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig befindet sich damit wieder in kommunaler Trägerschaft”, heißt es in der Informationsvorlage der Verwaltung. “Kommunale Träger sind gemeinsam der Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (mit seinen beiden Verbandsmitgliedern Stadt Leipzig und Landkreis Leipzig) zu (gerundet) 85,85 % und der Landkreis Nordsachsen zu (gerundet) 14,15 %. Dieses Verhältnis der übernommen Trägerschaft entspricht den vormaligen Beteiligungen der übernehmenden Träger an der SFG, bezogen auf die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, zum Ausscheidenszeitpunkt.”
Bis Ende Mai 2013 wird jetzt mit dem Vorliegen des Gutachtens zur Bewertung und Feststellung der Höhe des endgültigen Abfindungsanspruchs gerechnet. “Sofern dann keine Partei diese Singularbewertung innerhalb von 30 Bankarbeitstagen wegen zweifelsfreier Unrichtigkeit ablehnt und insofern keine schiedsgutachterliche Überprüfung und Entscheidung stattfindet, würde die Singularbewertung verbindlich werden”, heißt es in der Vorlage.
Der Stadtrat bekommt das Papier am 20. März als Informationsvorlage auf den Tisch.
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