Letzte Woche Dienstag fand eine der größten Wirtschaftsrazzien im Sachsen der Nachwendezeit statt. Etwa 130 Fahnder durchkämmten die Räumlichkeiten des Leipziger Portal-Betreibers Unister. Die Vorwürfe: Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Unerlaubter Handel mit Versicherungen. L-IZ.de wagt einen aktuell zusammenfassenden Ausflug in eine Welt der großen Summen und der vielen Missverständnisse.

Am Dienstag hatten die Beamten im Rahmen der Razzia bereits zwei Unister-Gesellschafter und Geschäftsführer verhaftet. Nennen wir sie Thomas W. und Finanzchef Daniel K., weil dies Anwälten besser gefällt. Im Zuge der Ermittlungen nahmen die Ermittler am Freitag einen weiteren Manager fest. Diesmal von der Travel24.com AG, an der der Internetdienstleister seit 2009 die Aktienmehrheit hält. Bei dem Travel24-Manager soll es sich laut einer Boulevard-Zeitung um Thomas G. handeln, der die Unternehmensfinanzen verantwortet. Die Festnahme erfolgte wegen drohender Verdunkelungsgefahr.

Einer der drei Beschuldigten durfte die JVA Dresden am Dienstag, 18. Dezember, allerdings wieder verlassen. Wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte, entschied das Amtsgericht Dresden bei einem Haftprüfungstermin am Montag zu Gunsten eines Verdächtigen. Er muss nun eine Kaution hinterlegen und Meldeauflagen erfüllen. Als Grund gab der Ermittlungsrichter die Größe des Unternehmens an, denn durch das Fernbleiben der Unternehmensspitze stünden zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Manchem mag diese Begründung merkwürdig vorkommen. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde einlegen zu wollen. Welcher Manager wieder auf freiem Fuß ist, teilte Klein nicht mit. Dennoch ein ungewöhnlicher Schritt, denn die Razzia war umfassend. Bei der ersten Haftprüfung entschied der Ermittlungsrichter für einen Verbleib in Untersuchungshaft. Die Ermittler werfen Unister Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und unerlaubten Versicherungshandel vor. Derzeit werden Akten gesichtet, Computerdaten ausgewertet und weiter ermittelt.

Unister hält die Ermittlungen grundsätzlich für überzogen. “Bei den erwähnten Produkten, welche derzeit im Fokus ermittelnder Behörden stehen, handelt es sich um die Frage, ob die im Reisebereich vermittelten Zusatzprodukte ‘Umbuchungsservice’ und ‘Stornoschutz’ als Versicherungsprodukte zu werten sind oder nicht”, äußerte Unister-Sprecher Konstantin Korosides am Donnerstag. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hätte trotz jahrelanger Vorbefassung die bisherige Handhabung nie untersagt.
Entgegen dieser Haltung seitens Unister müssen die Manager jedoch mindestens geahnt haben, dass es offene Fragen zu ihrem Produkt gab. Auf L-IZ-Anfrage teilte die BaFin mit, dass sie aufgrund einer Beschwerde bereits 2011 auf die Portale der Unister-Gruppe aufmerksam wurde. Die Behörde konfrontierte die Firma noch im selben Jahr mit der Möglichkeit, dass sie unerlaubte Versicherungsgeschäfte betreibe. “Die Rechtslage wurde der Unister darüber hinaus auch telefonisch erläutert”, erklärt BaFin-Sprecher Sven Gebauer. Anfang 2012 erreichten die Behörde weitere Beschwerden gegen Unister und ein weiteres Portal des Firmengeflechts. Vor Ort übergaben die Mitarbeiter der Bundesanstalt dann dem Unternehmen ein Anhörungsschreiben zur Untersagung.

Sven Gebauer sieht nach diesem Ablauf die Überraschung bei Unister mit Skepsis: “Wenn die Unister GmbH nun suggeriert, sie hätte darauf vertraut, dass ihre Geschäfte erlaubnisfrei seien, ist dies nicht nachvollziehbar”, so der BaFin-Sprecher schriftlich gegenüber L-IZ. “Es liegt in der Natur der Sache, dass die BaFin Ermittlungen nur durchführt, wenn sie konkrete Verdachtsmomente hat, die gegebenenfalls eine Untersagung rechtfertigen könnten.” Eine Aussage, dass Unister im Rahmen seiner Vermittlungsportale keine unerlaubten Geschäfte betreibe, oder gar ein Meinungswechsel innerhalb der BaFin habe nie stattgefunden.
Unabhängig von den laufenden Ermittlungen hat zudem der Sächsische Datenschutzbeauftragte ein Verfahren gegen Unister eingeleitet. Das Unternehmen soll gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben. Das Problem: Unister-Finanzchef Daniel K. soll gleichzeitig Datenschutzbeauftragter gewesen sein.

Als gleichzeitiger Anteilseigner der Firma eine unzulässige Kombination, da er eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen könnte und der Schutz sensibler Kundendaten unter Umständen nicht gewährleistet wäre. Am Verwaltungsgericht Leipzig sind mehrere Klagen anhängig. Es geht um die Bestellung externer Datenschutzbeauftragter.

In diesem Zusammenhang hat Unister also ein weiteres Thema auf dem Tisch. Am 3. Dezember entschied das Gericht bereits, dass Unister dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten alle Geschäftsprozesse darstellen muss, welche die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Gegenstand haben.

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Auf den ersten Blick eine scheinbare Kleinigkeit, bei einem Unternehmen mit unzähligen Buchungsvorgängen auf diversen Flug- und Reisevermittlungsportalen jedoch die Frage nach der Verwaltung einer Unmenge von Kundendaten und deren Sicherheit vor dem Zugriff Dritter.

Gestern musste Unister den nächsten Rückschlag einstecken. Marktführer TUI kündigte fristlos sämtliche Verträge mit dem Reiseportal-Betreiber. Dies bestätigte TUI-Sprecherin Alexa Hüner gegenüber L-IZ.de am Dienstag. Betroffen sind neben der Muttermarke auch die Angebote von 1-2-fly und L’Tur. “Wir haben uns entschieden, dass wir die Zusammenarbeit mit der Unister GmbH sofort beenden”, erklärt Hüner. Der “Qualitäts- und Marktführer” sieht sich in der Verantwortung gegenüber seinen Kunden. Als Gründe für den Schritt nannte Hüner die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und die Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Obendrein soll Unister in mehreren Punkten gegen die TUI-AGB verstoßen haben.

Die Entscheidung sei dem Reiseveranstalter alles andere als leicht gefallen. “Wir verzichten sogar bewusst auf Umsätze”, so Hüner. Zahlen wollte sie nicht nennen. Die Unternehmenssprecherin berichtet, dass Unister bereits bei Buchung den vollen Reisepreis eingezogen habe. TUI verlange hingegen von seinen Kunden lediglich eine Anzahlung von 25 Prozent. Stimmen diese Angaben, wäre das kein schlechtes Geschäft für Unister gewesen: Bei großen Mengen von Buchungen verblieben immerhin 75 Prozent so eine Weile im eigenen Unternehmen. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese Entscheidung und die laufenden Ermittlungen für Unister, den mittlerweile angeschlagenen Ruf des Unternehmens und die Arbeitsplätze haben, ist derzeit noch nicht absehbar.

Wenig später erklärte nun Unister zu den Vorwürfen seitens Tui gegenüber L-IZ: “Nahezu 100% unseres gesamten Veranstaltergeschäftes mit allen Veranstaltern wird im sogenannten Direktinkasso Verfahren abgewickelt. Das bedeutet, dass die Veranstalter das Geld direkt vom Kunden einziehen und dabei natürlich die exakten Werte der An- und Restzahlung der jeweils gültigen Veranstalter AGB einziehen.”

Das Ende der Kooperation zwischen TUI und Unister jedenfalls scheint dem Unternehmen nach eigenem Bekunden finanziell nicht so wichtig zu sein. So jedenfalls klingt es in einer Pressemitteilung an, welche die L-IZ kurz vor Fertigstellung dieses Artikels erreichte.

Nachtrag zu den Mehrheitsverhältnissen bei travel24: Im August 2012 hat Unister 46 % von seinen vorher 95 % weiterverkauft.Für Unister kommt die Meldung des Reiseveranstalters TUI nicht überraschend, da die Branche seit längerem darüber spekuliert, ob die TUI aus strategischen Gründen die Zusammenarbeit mit Online-Fremdportalen beenden möchte. Auch in anderen europäischen Ländern sehen wir diese Entwicklung. Wir können das nicht nachvollziehen, stellen aber mit Blick auf die vergangenen Jahre fest, dass es bereits mehrere Male keine allumfängliche Zusammenarbeit mit TUI gab.

Soweit uns bekannt ist, betraf das nicht nur Unister, sondern auch andere deutsche Online-Reiseportale. Der TUI-Anteil am Reiseumsatz der Unister Gruppe liegt im einstelligen Prozentbereich. Unister arbeitet mit über 100 Reiseveranstaltern und Leistungsträgern zusammen. Deshalb werden wir hier entsprechende Alternativangebote problemlos dem Endkunden zur Verfügung stellen können. Wir bedauern den Schritt von TUI und freuen uns, wenn es wieder zu einer Zusammenarbeit kommt.

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