Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Leipzig wies am Donnerstag, 9. August, die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH, Wilhelm-Georg Hanss, ab. Im Februar hatte der LVB-Aufsichtrsrat die Pensionsbezüge des ehemaligen LVB-Geschäftsführers deutlich gekürzt, nachdem die überzogenen Zahlen aus seinem Vertrag bekannt geworden waren.
Der LVB-Aufsichtsrat hatte Anfang des Jahres einstimmig beschlossen, die Jahrespension des ehemaligen LVB-Geschäftsführers auf eine Höhe von 57.000 Euro zu kürzen. Wilhelm-Georg Hanss hatte daraufhin die LVB auf Zahlung einer Pension in Höhe von rund 200.000 Euro verklagt.
Das Landgericht folgte nun am 9. August mit seinem Urteil der Auffassung des LVB-Aufsichtsrates. “Wir fühlen uns durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt”, so Josef Rahmen, Aufsichtsratsvorsitzender der LVB und Vorsitzender der Geschäftsführung der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH.
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Und auch die erste Stadtratsfraktion zeigt Erleichterung. Statt der geforderten fast 17.000 Euro im Monat bleibt es bei der Kürzung des Aufsichtsrates auf eine Pension von nur knapp 5.000 Euro pro Monat, was für Leipziger Verhältnisse immerv noch mehr als märchenhaft ist.
“Ich hoffe dieses traurige Kapitel in der jüngeren Geschichte der Stadt Leipzig kann nun geschlossen werden”, begrüßte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende René Hobusch das Urteil. “Dass die Pensionsvereinbarungen nicht rechtskonform zustande gekommen sind, wie nun offenbar auch das Landgericht befand, ist dennoch bedenklich. Auch an dieser Stelle brauchen wir ein höheres Maß an Transparenz und eine Selbstverpflichtung seitens der Stadt und der städtischen Betriebe. Neben den vielen anderen Tendenzen in der Stadt zeigt der Fall Hanss, wie dringend wir einen Corporate Governance Kodex benötigen”, so Hobusch.
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