Das Landgericht Leipzig hat am Freitag, 27. Juli, den weiteren Fortgang im Verfahren zwischen der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) und der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zu einem der in Streit stehenden CDO-Verträge festgelegt. Demnach kommt es am 12. November 2012 auf Antrag der KWL zur Vernehmung von Zeugen von Seiten der Beklagten LBBW, die am Abschluss der streitgegenständlichen Transaktionen mitgewirkt haben. Es geht um die Frage, wer für die vom einstigen KWL-Geschäftsführer Klaus Heininger eingegangen CDO-Verträge einstehen muss.

In den Jahren 2006 und 2007 haben die vormaligen Geschäftsführer der KWL ohne jedwede Beteiligung der Gremien der KWL sogenannte CDO-Verträge abgeschlossen, mit denen die KWL gegenüber verschiedenen Banken Ausfallrisiken für tranchierte Kreditportfolien übernehmen sollte. CDO sind Collateralized Debt Obligation. Mit diesen Papieren hat der damalige KWL-Geschäftsführer die Wasserwerke quasi zum Versicherer gemacht. Das Ausfallrisiko der versicherten Papiere liegt mittlerweile nach einigen Kursveränderung bei rund 320 Millionen Euro.

Nach Bekanntwerden der CDO-Verträge Ende 2009 haben die Gesellschafter der KWL eine unabhängige Sonderuntersuchung in Auftrag gegeben. Im Ergebnis bewertet die KWL zusammen mit ihren Gesellschaftern und der Stadt Leipzig die Verträge als nichtig und hat Feststellungsklage gegen die an den CDO-Verträgen beteiligten Banken (UBS, Landesbank Baden-Württemberg, Depfa Bank) erhoben.

Die Auseinandersetzung um die mit der LBBW abgeschlossenen CDO-Transaktion erfolgt beim Landgericht Leipzig. Das Verfahren gegenüber der UBS und der Depfa Bank hinsichtlich weiterer CDO-Transaktionen erfolgt beim High Court of Justice in London.

In einer ersten mündlichen Verhandlung hatte das Gericht am 15. Mai 2012 die von der KWL eingebrachten Streitgegenstände vorgestellt. Die Rechtsvertreter der KWL sowie der LBBW erörterten die jeweiligen Standpunkte und beantworteten Fragen des Gerichts. Anschließend hatten beide Parteien die Gelegenheit, Ausführungen zu den jeweiligen Streitgegenständen in einem schriftlichen Verfahren einzureichen. Das Landgericht Leipzig hat die Ausführungen ausgewertet und sich nun zum weiteren Prozessverlauf mit den Parteien verständigt.

Wikipedia zu CDO-Verträgen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Collateralized_Debt_Obligation

www.wasser-leipzig.de

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