Dass Manager und leitende Angestellte durchaus mehr verdienen als andere Menschen, ist hinlänglich bekannt. Dass die Bezüge manchmal allerdings in keinem Verhältnis stehen, hat beispielsweise der Fall Hanss gezeigt. Der Ex-LVB-Chef wollte sich mit einer über 200.000 Euro teuren Pension einen schönen Lebensabend machen. Damit so etwas nicht mehr vorkommt, wollte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen heute im Stadtrat mehr Transparenz und eine bessere Überprüfung fordern.
Ihr Antrag zum Thema “Vertragsmonitoring zu Gehalt und Pensionen für Geschäftsführer städtischer Beteiligungsunternehmen” stand auf Platz eins der Tagesordnung, was ihm auch nichts half – er wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Kein Grund, sich mit dem Anliegen nicht zu befassen. Denn da heißt es “die in der Vergangenheit aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei Pensionsverträgen mit Geschäftsführern städtischer Gesellschaften haben zu sehr unerfreulichen Gerichtsverfahren und negativen Pressestimmen geführt. Außerdem sind solche Vorfälle, oder auch nur Gerüchte, ein schwerer Schaden für die Demokratie” in der Begründung der grünen Fraktion. Daher bestehe ein gesteigertes Interesse für Stadtrat, Verwaltung und Bürger, die Probleme aktiv anzugehen, Wachsamkeit herzustellen und damit zukünftige Vorteilsnahmen und -gewährungen deutlich zu erschweren.
Deshalb müsse man alle existenten Arbeits- und Pensionsverträge von Geschäftsführern städtischer Beteiligungen überprüfen. Externe Gutachter sollen “eventuelle Unregelmäßigkeiten” aufspüren und den Stadtrat über das Ergebnis informieren. Außerdem solle der Oberbürgermeister erwiesene Unregelmäßigkeiten pro-aktiv und mit maximaler Transparenz öffentlich kommunizieren.
Die Verwendung des Begriffs “Unregelmäßigkeiten” war der Verwaltung heute allerdings nicht bestimmt genug, denn er lasse Interpretationsspielräume zu. “Sofern es dem Antragsteller darum geht, Vertragsverhältnisse hinsichtlich unrechtmäßiger und unangemessener Bestandteile zu analysieren, begegnet dessen Intention keinen Bedenken.” In der Vergangenheit hätte man “schon bisher auf eine Vertragsgestaltung hingewirkt, dass diese unter angemessener Würdigung des jeweiligen Einzelfalles auf rechtlich und finanziell vertretbaren Grundlagen fußt”.
Da aber per Bundesgesetz eigentlich der Aufsichtrat eine Unternehmens für derartige Angelegenheiten zuständig ist, könne dem Oberbürgermeister ein solcher Auftrag aus gesellschaftlich- bzw. aktienrechtlichen Gründen nicht erteilt werden. “Dass die Aufsichtsräte sich dieser Verantwortung bewusst sind und sich dieser stellen, hat das verantwortungsvolle Agieren des Aufsichtsrates der LVB in den letzten Wochen gezeigt.”
Die Verwaltung stimmte damit also dem Antrag im Grunde zu, sah jedoch rechtsverbindliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Ihr Alternativvorschlag lautet nun deshalb: “Die für die Anstellungsverträge von Geschäftsführern jeweils zuständigen Organe und deren Akteure sind aufgefordert, die rechtliche Vertretbarkeit und finanzielle Angemessenheit der jeweiligen Inhalte sicherzustellen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Aufforderung der Ratsversammlung gegenüber allen Untenehmen mit städtischer Beteiligung entsprechend zur Kenntnis zu geben.”
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Bereits in der März-Ratsversammlung hatten die Grünen einen Antrag zum Thema “Offenlegung der Geschäftsführervergütungen bei städtischen Beteiligungen und Eigenbetrieben” eingebracht, diesen aber wieder von der Tagesordnung nehmen lassen, da die Verwaltung nach Aussage von Fraktionsvorsitzenden Wolfram Leuze eine eigene Vorlage entwickeln will. Dass die Anträge dann nicht schon vor der Ratsversammlung abgesetzt wurden, begründet Leuze gegenüber der L-IZ heute so: “Wir machen so Druck auf die Verwaltung. Die muss dann im Juni ihre Vorlage einbringen.”
Und um die Transparenz bei den kommunalen Unternehmen noch weiter zu erhöhen, wird ein weiterer Antrag ins Verfahren gebracht. Dabei geht es um die Managementreports der Beteiligungsunternehmen, Eigenbetriebe, Stiftungen und Zweckverbände der Stadt Leipzig. Diese Berichte sollen nach Willen der Grünen auch ohne Veröffentlichungspflicht zukünftig freiwillig veröffentlicht werden. Denn das könnte der Bevölkerung helfen, “ein Handeln von Stadt und Stadtrat in bestimmten Situationen besser nachvollziehen zu können, denn schließlich sind es ihre Gelder, die dort verbraucht oder erzielt werden.”
Interessant zu beobachten dürfte dann sein, ob dieser Antrag abgestimmt oder erneut im Zuge der geplanten Verwaltungsvorlage von der Tagesordnung genommen wird.
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